Machbarkeitsanalyse/ Risikoanalyse / FMEA Musterklauseln

Machbarkeitsanalyse/ Risikoanalyse / FMEA. Im Rahmen der Anfrage bzw. beim Erstauftrag des Bestellers bzgl. der Bearbeitung einer neuen Produkt-Nr. und bei jeder Spezifikationsänderung (z.B. neuer Zeichnungsindex) muss eine Analyse der technischen Machbarkeit inkl. der Bewertung der Kapazitätsplanung durch den Lieferanten durchgeführt werden. Das Ergebnis der Machbarkeitsanalyse ist dem Besteller schriftlich als Bestandteil der Angebotsunterlagen mitzuteilen. Der Lieferant muss geeignete präventive Methoden der Qualitätsplanung, Reifegradabsicherung (RGA) und Fehlervermeidung („Core tools“- FMEA, MSA, SPC, PPF/PPAP, APQP) wo zutreffend, anwenden. Eine Orientierung geben die VDA Standards VDA 2, VDA 4, VDA 5 und VDA RGA. Eine Vorgehensweise zur FMEA muss definiert und dem AIAG & VDA FMEA- Handbuch oder der kundenspezifischen (OEM) FMEA- Methode entsprechen (gemäß Besteller- bzw. Kundenforderung). Falls anwendbar, müssen in der Prozess-FMEA auch die Risiken der alternativen Fertigungsschritte durch Lieferanten bewertet werden. Die Maschinen- und Prozessfähigkeit für besondere Merkmale und ggf. für weitere vereinbarte Prüfmerkmale und ggf. notwendige geeignete Absicherungsmaßnahmen sind auf der Grundlage von VDA 4 bzw. AIAG Handbuch SPC durch Lieferanten nachzuweisen. Kann die Prozessfähigkeit nicht eingehalten werden, ist der Lieferant verpflichtet, den Besteller zu informieren und unverzüglich 100%- Kontrollen durchzuführen, um die Auslieferung der fehlerhaften Teile zu verhindern.

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  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.