Makroökomische Situation und Ausblick Musterklauseln

Makroökomische Situation und Ausblick. Die nach unserer Auffassung zutreffenden Ausführungen des Bewertungsgutachters zur makroökonomi- schen Entwicklung fokussieren auf die für die Schaeffler und die Vitesco Technologies wesentlichen Län- der und Regionen (Euro-Währungszone, insbesondere Deutschland, USA und China) und lassen sich wie folgt zusammenfassen bzw. ergänzen: Nach den Prognosen des Internationalen Währungsfonds, Washington, D.C./USA,126 für die Jahre bis 2028 soll sich der aktuelle Wachstumstrend auf globaler Ebene – mit Wachstumsraten für das reale Bruttoin- landsprodukt127 in einer Größenordnung von 3 % – fortsetzen. Der Einbruch des globalen BIP im Jahr 2020 als Folge der COVID-19-Pandemie konnte weltweit bereits im Folgejahr durch eine weit über dem Trend liegende Wachstumsrate ausgeglichen werden. Die weitere Entwicklung ist durch ein generell höheres Wachstum in den Entwicklungsländern und in der Tendenz sinkende Wachstumsraten in den Industrie- ländern gekennzeichnet. In der Euro-Währungszone sind die konjunkturellen Rahmenbedingungen darüber hinaus seit Februar 2022 in besonderem Maß durch die wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges belastet. Die aktuelle Stagnation ist insbesondere Folge der dadurch gestiegenen und weiterhin hohen Inflation sowie der mo- netären Gegenmaßnahmen. Mittelfristig sollen die Wachstumsraten wieder steigen. 125 Die folgende Darstellung fasst im Wesentlichen die Ausführungen des Bewertungsgutachters zusammen. Für Angaben der Quellen verwei- sen wir auf das Bewertungsgutachten. 126 „IWF“. 127 „BIP“. Die Entwicklung der Euro-Währungszone wird wesentlich durch die Entwicklung in Deutschland be- stimmt. Im abgelaufenen Jahr hat der Rückgang der Produktion in energieintensiven Industrien und die schwache Baukonjunktur eine Rezession ausgelöst. Mittelfristig sollen die Wachstumsraten in Deutsch- land zwar wieder steigen. Ein nennenswertes Wirtschaftswachstum ist allerdings aufgrund der Alterung der Bevölkerung und eines nur noch geringen Wachstums der Produktivität nicht mehr zu erwarten. Die kurzfristigen Wachstumsaussichten in den USA sind zwar auch durch den weltweiten Anstieg der In- flation und die Gegenmaßnahmen der Zentralbanken beeinträchtigt. Allerdings sind die USA weniger von externen Energielieferungen abhängig, so dass der „Terms-of-Trade-Shock“ infolge des Krieges in der Uk- raine geringere Beeinträchtigungen der wirtschaftlichen Entwicklung zur Folge hatte als in den Ländern der Euro-Währungszone. Da sich auch die demographische Entwick...

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  • Übergang von Nutzen und Gefahr 10.1 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über. 10.2 Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.

  • Dokumentation und Einhaltung der Klauseln (a) Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können. (b) Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise. (c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen. (d) Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt. (e) Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.

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  • Geltendmachung von Ansprüchen 21.1. Um die Geltendmachung und Verifizierung von behaupteten Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Reisenden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugenaussagen zu sichern. 21.2. Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. 21.3. Es empfiehlt sich, im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Pauschalreise vollständig und konkret bezeichnet direkt beim Reiseveranstalter oder im Wege des Reisevermittlers geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.