Managementsystem Musterklauseln

Managementsystem. Der Auftraggeber muss ein dokumentiertes Managementsystem einführen und aufrechterhalten, welches mindestens den Anforderungen des zugrunde gelegten Regelwerks entspricht. Um die Konformität und Wirksamkeit des Managementsystems dauerhaft sicherzustellen, sind die hierfür notwendigen Maßnahmen durchzuführen und zu dokumentieren.
Managementsystem. Um ein Zertifikat zu erlangen und zu halten, muss der Auftraggeber ein dokumentiertes Managementsystem einführen und aufrechterhalten, das die Forderungen des zugrunde gelegten Regelwerks erfüllt. Der Auftraggeber muss stets die Zertifizierungsanforderungen erfüllen, einschließlich der Umsetzung entsprechender Änderungen. Weiterhin stellt der Auftraggeber sicher, dass alles Notwendige zur ständigen Aufrechterhaltung des Managementsystems getan wird. Änderungen im Zertifizierungsprogramm sowie neue oder überarbeitete Forderungen werden dem Auftraggeber zur Kenntnis gegeben. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass, wenn die Zertifizierung für eine laufende Produktion/Maßnahme gilt, das zertifizierte Produkt weiterhin die System- oder Produktanforderungen erfüllt. Die pCC muss die Umsetzung der Änderungen durch ihre Auftraggeber überprüfen.
Managementsystem. Als Lieferant der Möhling GmbH & Co. KG ist eine Zertifizierung nach ISO 9001 Grundvoraussetzung. Des Weiteren empfiehlt die Möhling GmbH & Co. KG sein Qualitätsmanagementsystem entsprechend IATF 16949 weiterzuentwickeln. Es sollte ein Umwelt- und Energiemanagementsystem in Übereinstimmung mit der DIN ISO 14001 und DIN ISO 50001 eingeführt und zertifiziert worden sein. Alle gesetzlichen Forderungen an den Arbeitsschutz sind einzuhalten. Der Lieferant hat unaufgefordert und eigenverantwortlich neue respektive verlängerte Zertifikate an die Möhling GmbH & Co. KG zu senden. Löschung, Aussetzung oder Zertifikatsverlust müssen sofort an die Möhling GmbH & Co. KG gemeldet werden. Der Lieferant ist verpflichtet, einen Prozess zur kontinuierlichen Verbesserung nachzuweisen. Die Umsetzung des 5S-Systems wird empfohlen. Sollte der Lieferant als Setzlieferant des Kunden beauftragt werden, so gelten die in dieser QSV vereinbarten Regelungen neben anderweitigen Kundenforderung.
Managementsystem. Der Lieferant verfügt über ein eigenes Managementsystem und ist in den Xxxxxx XX XX XXX 0000, XX XX ISO 14001 und XX XXXXX 00000 zertifiziert. Die gültigen Zertifikate können bei Bedarf beim Liefe- ranten angefordert werden.
Managementsystem. Der Auftragnehmer muss während der Dauer der Arbeit ein vollständig dokumentiertes und effektiv umgesetztes HSE- Managementsystem (HSE-MS) betreiben. Das HSE-MS des Auftragnehmers hat alle Arbeitsbereiche, einschließlich der von Subunternehmen ausgeführten Arbeiten, zu berücksichtigen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die effektive Umsetzung des HSE-MS zu überwachen. Sofern zutreffend, wird die Schnittstelle zwischen dem Auftraggeber und dem HSE-MS des Auftragnehmers in einem zwischen beiden Parteien abgestimmten Brückendokument beschrieben.
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  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.