Audit Musterklauseln

Audit. Oracle darf Ihre Nutzung des Betriebssystems, der Integrierten Software und der Integrierten Software Optionen prüfen („Audit“), vorausgesetzt, Oracle kündigt die Prüfung 45 Tage im Voraus schriftlich an. Sie erklären, dass Sie bei derartigen Audits durch Oracle kooperieren, zumutbare Hilfe leisten und Zugriff auf Informationen gewähren. Ihr normaler Geschäftsbetrieb wird durch ein derartiges Audit nicht unverhältnismäßig gestört. Zudem verpflichten Sie sich, für Ihre nicht von Ihren Lizenzrechten gedeckte Nutzung des Betriebssystems, der Integrierten Software und der Integrierte Software Optionen anfallende Vergütungen innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung nachzuentrichten. Wenn diese Zahlung nicht erfolgt, ist Oracle berechtigt, (a) Serviceangebote (inklusive Technische Unterstützung) in Bezug auf das Betriebssystem, die Integrierte Software und die Integrierten Software Optionen, (b) bestellte Lizenzen des Betriebssystems, der Integrierten Software und der Integrierten Software Optionen unter dieser Anlage H und allen zugehörigen Verträgen und/oder (c) den Rahmenvertrag außerordentlich zu kündigen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Oracle nicht für Kosten einzustehen hat, die Ihnen durch Ihre Mithilfe bei einer Prüfung durch Oracle entstehen.
Audit. Während der Laufzeit dieses EULAs und für einen anschließenden Zeitraum von 24 Monaten ist der Lizenznehmer verpflichtet, elektronische und sonstige Aufzeichnungen aufzubewahren, anhand derer OT die Einhaltung dieses EULAs durch den Lizenznehmer nachweisen kann. Der Lizenznehmer füllt Fragebögen zum Selbstaudit umgehend und genau aus und sendet diese (innerhalb von 30 Tagen) zusammen mit einer Bestätigung eines bevollmächtigten Vertreters des Lizenznehmers zurück, die besagt, dass die Antworten des Lizenznehmers auf den Fragebogen korrekt sind und die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer vollumfänglich widerspiegeln. Außerdem kann OT einmal pro Jahr die Aufzeichnungen und Computersysteme (einschließlich Server, Datenbanken und aller sonstigen betroffenen Software und Hardware) prüfen, um sicherzustellen, dass der Lizenznehmer dieses EULA eingehalten hat. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, mit dem Auditteam von OT zusammenzuarbeiten und umgehend und genau Datenbankabfragen, Standortinformationen, Systemberichte und sonstige Berichte zu beantworten bzw. bereitzustellen, die von OT angefordert werden und eine Bestätigung durch einen bevollmächtigten Vertreter des Lizenznehmers bereitzustellen, die besagt, dass die vom Lizenznehmer übermittelten Informationen die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer genau widerspiegeln.
Audit. Oracle darf Ihre Nutzung der Oracle Linux/Oracle VM Services überprüfen, vorausgesetzt, Oracle kündigt das Audit 45 Tage im Voraus schriftlich an. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, angemessene Hilfe zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren. Ihr normaler Geschäftsbetrieb wird durch ein derartiges Audit nicht unverhältnismässig gestört. Sie erklären sich damit einverstanden, für Ihre nicht von Ihren Servicerechten gedeckte Nutzung der Oracle Linux/Oracle VM Serviceangebote anfallende Gebühren innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung nachzuentrichten. Sollten Sie nicht zahlen, kann Oracle (a) Oracle Linux/Oracle VM Services, (b) Oracle Linux/Oracle VM-bezogene Services und/oder
Audit. Sage ist berechtigt, die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen, Nutzungs-bestimmungen und des gewerblichen Rechtsschutzes durch Kontrollen des Gewerbebetriebs des Kunden und seiner Geschäftsbücher und -aufzeichnungen zu prüfen („Audit“). Hierzu darf Sage auch den Gewerbebetrieb des Kunden betreten, ohne dass es hierzu einer gerichtlichen Anordnung bedürfte.
Audit. Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Oracle Linux/Oracle VM Serviceangebote zu prüfen, um sicherzustellen, dass Sie bei der Nutzung der Oracle Linux/Oracle VM Serviceangebote die Bestimmungen des zugehörigen Auftrags und des Rahmenvertrags einhalten. Eine solche Prüfung wird Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unverhältnismäßig stören. Sie verpflichten sich, bei einer solchen Prüfung durch Oracle zu kooperieren sowie, soweit von Oracle in zumutbarem Umfang angefordert, angemessene Unterstützung und Zugriff auf Informationen zu gewähren. Die Durchführung der Prüfung sowie dabei gewonnene, nichtöffentliche Informationen und Daten (einschließlich aus der Prüfung resultierender Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts Geheimhaltung des Rahmenvertrags. Werden bei der Prüfung Verstöße festgestellt, erklären Sie sich damit einverstanden, diese Verstöße innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung darüber zu beheben (was auch die Zahlung von Vergütungen für Ihre Nutzung der Oracle Linux/Oracle VM Serviceangebote beinhalten kann, die über Ihren Serviceanspruch hinausgeht). Wenn Sie die Verstöße nicht beheben, ist Oracle berechtigt, (a) die Oracle Linux/Oracle VM Serviceangebote, (b) die Oracle Linux/Oracle VM-bezogenen Serviceangebote, und/oder (c) den Rahmenvertrag zu beenden. Sie stimmen zu, dass Oracle keine Kosten übernimmt, die Ihnen durch die Kooperation bei der Prüfung entstehen.
Audit. Sie erklären sich damit einverstanden, dass - neben jeglichen anderen Lizenzbestimmungen in dieser Vereinbarung oder anderswo - GRAPHISOFT das Recht hat, Sie mit siebentägiger vorheriger schriftlicher Inkenntnissetzung in den Räumlichkeiten aufzusuchen, in denen Sie die Software verwenden, um Ihre Aufzeichnungen, Systeme und Einrichtungen zu überprüfen, in der Absicht, Ihre Nutzung der Software dahingehend zu bewerten, ob diese voll und ganz in Einklang mit den Bestimmungen dieses Vertrages sowie den geltenden Rechtsvorschriften ist. GRAPHISOFT kann auch einen Dritten zur Ausübung seiner Prüfungsrechte ernennen. Sie erklären sich damit einverstanden, umfänglich mit GRAPHISOFT zusammenzuarbeiten, um diese Überprüfung unter anderem durch die Bereitstellung von allen angeforderten Informationen und Dokumenten an GRAPHISOFT erfolgreich durchzuführen.
Audit. You hereby agree that - in addition to any other license compliance checking set forth in this Agreement or elsewhere - GRAPHISOFT has the right to visit You at the premises where You use the Software upon 7 (seven) days prior written notice in order to check Your records, systems, facilities to verify that Your use of the Software is fully in line with the provisions of this Agreement and with the applicable rules of law. GRAPHISOFT may also appoint a third party to exercise its audit rights. You hereby agree to fully cooperate with GRAPHISOFT in order to successfully perform this verification among others by providing GRAPHISOFT with all requested information and documents.
Audit. 19.1 Der Auftraggeber ist berechtig, selbst oder durch ei- nen beauftragten Dritten, einmal im Jahr ein Audit, nach rechtzeitiger Vorankündigung und während der Geschäfts- zeiten in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers zwecks Überprüfung der Einhaltung der vertraglichen Ver- pflichtungen durch den Auftragnehmer, durchzuführen.
Audit. Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Programme zu prüfen, um sicherzustellen, dass Sie bei der Nutzung der Programme die Bestimmungen des zugehörigen Auftrags und des Rahmenvertrags einhalten. Eine solche Prüfung wird Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unverhältnismäßig stören. Sie verpflichten sich, bei einer solchen Prüfung durch Oracle zu kooperieren sowie, soweit von Oracle in zumutbarem Umfang angefordert, angemessene Unterstützung und Zugriff auf Informationen zu gewähren. Eine solche Unterstützung umfasst unter anderem das Ablaufenlassen von Oracle-Datenmesswerkzeugen auf Ihren Servern und die Bereitstellung der daraus resultierenden Daten an Oracle. Die Durchführung der Prüfung sowie dabei gewonnene, nichtöffentliche Informationen und Daten (einschließlich aus der Prüfung resultierender Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen in Abschnitt 8 (Geheimhaltung) der Allgemeinen Vertragsbedingungen. Werden bei der Prüfung Verstöße festgestellt, erklären Sie sich damit einverstanden, diese Verstöße innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung darüber zu beheben (was auch die Zahlung von Vergütungen für zusätzliche Programmlizenzen umfassen kann). Wenn Sie die Verstöße nicht beheben, ist Oracle berechtigt, (a) programmbezogene Serviceangebote (einschließlich technischen Supports),
Audit. Für den Fall, dass die Informationen, die Sie von Cloud Software Group gemäß Abschnitt 11 oben anfordern, Ihren Verpflichtungen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen nicht genügen, können Sie bis zu einmal pro Jahr, oder wie anderweitig durch die geltenden Datenschutzgesetze gefordert, ein Audit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns durchführen. Um ein Audit zu beantragen, müssen Sie uns drei Wochen im Voraus einen detaillierten Prüfungsplan vorlegen. Wir werden in gutem Glauben mit Ihnen zusammenarbeiten, um sich auf einen endgültigen schriftlichen Plan zu einigen. Jedes derartige Audit muss auf Ihre eigenen Kosten, während der normalen Geschäftszeiten, ohne Unterbrechung unserer Geschäftstätigkeit und in Übereinstimmung mit unseren Sicherheitsregeln und -anforderungen durchgeführt werden. Vor jedem Audit verpflichten wir uns, Ihnen in angemessener Weise angeforderte Informationen und zugehörige Nachweise zur Erfüllung Ihrer Audit- Verpflichtungen zur Verfügung zu stellen. Sie verpflichten sich, diese Informationen vor der Durchführung eines unabhängigen Audits zu überprüfen. Wenn einer der geforderten Bereiche eines Audits durch einen Audit-Bericht abgedeckt ist, der uns von einem qualifizierten externen Prüfer innerhalb der letzten zwölf Monate vorgelegt wurde, vereinbaren die Parteien, dass der Umfang Ihres Audits entsprechend reduziert wird. Sie können mit unserer Zustimmung, die nicht unbillig verweigert wird, einen Drittprüfer einsetzen. Vor einer Prüfung durch Dritte muss ein solcher Prüfer eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung mit uns abschließen. Wenn es sich bei der Drittpartei um Ihre Aufsichtsbehörde handelt, die nach geltendem Recht ermächtigt ist, uns direkt zu prüfen, werden wir gemäß geltenden Datenschutzgesetzen mit der Aufsichtsbehörde zusammenarbeiten und diese in angemessener Weise unterstützen. Sie stellen uns eine Kopie jedes Abschlussberichts zur Verfügung, sofern dies nicht durch geltende Datenschutzgesetze untersagt ist, behandeln die Ergebnisse als vertrauliche Informationen gemäß den Bedingungen der Vereinbarung (oder der zwischen Ihnen und Cloud Software Group abgeschlossenen Vertraulichkeitsvereinbarung) und verwenden sie ausschließlich zum Zweck der Beurteilung der Einhaltung der Bedingungen der Vereinbarung, dieses DPA und der geltenden Datenschutzgesetze durch uns.