Audit. Oracle darf Ihre Nutzung des Betriebssystems, Integrierte Software und Integrierte Software Optionen prüfen („Audit“), vorausgesetzt, Oracle kündigt die Prüfung 45 Tage im Voraus schriftlich an. Sie verpflichten sich, bei Oracles Audit zu kooperieren, Oracle in vernünftigem Umfang zu unterstützen und Zugang zu Informationen zu gewähren. Ihr normaler Geschäftsbetrieb wird durch ein derartiges Audit nicht unverhältnismässig gestört. Zudem verpflichten Sie sich, für Ihre nicht von Ihren Lizenzrechten gedeckte Nutzung des Betriebssystems, Integrierte Software und Integrierte Software Optionen anfallende Gebühren innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung nachzuentrichten. Wenn diese Zahlung nicht erfolgt, ist Oracle berechtigt, (a) Leistungsangebote (inklusive Technische Unterstützung) in Bezug auf das Betriebssystem, Integrierte Software und Integrierte Software Optionen, (b) bestellte Lizenzen des Betriebssystems, Integrierte Software und Integrierte Software Optionen unter diesem Anhang P mit allen zugehörigen Verträgen und / oder (c) dem Rahmenvertrag ausserordentlich zu kündigen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Oracle nicht für Kosten einzustehen hat, die Ihnen durch Ihre Mithilfe bei Oracles Audit entstehen.
Audit. Oracle darf Ihre Nutzung der Oracle Linux/Oracle VM Services überprüfen, vorausgesetzt, Oracle kündigt das Audit 45 Tage im Voraus schriftlich an. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, angemessene Hilfe zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren. Ihr normaler Geschäftsbetrieb wird durch ein derartiges Audit nicht unverhältnismässig gestört. Sie erklären sich damit einverstanden, für Ihre nicht von Ihren Servicerechten gedeckte Nutzung der Oracle Linux/Oracle VM Serviceangebote anfallende Gebühren innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung nachzuentrichten. Sollten Sie nicht zahlen, kann Oracle (a) Oracle Linux/Oracle VM Services, (b) Oracle Linux/Oracle VM-bezogene Services und/oder
Audit. Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen darf Oracle Ihre Nutzung der Oracle Linux/Oracle VM Bestellbaren Services dahingehend überprüfen, ob Sie die Bestimmungen des entsprechenden Auftrags und des Rahmenvertrags einhalten. Ein solches Audit darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits mit Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus dem Audit resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen zur Geheimhaltung des Rahmenvertrags. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Oracle Linux/Oracle VM Bestellbaren Services beinhalten kann, die über Ihre Servicerechte hinausgehen). Wenn Sie die festgestellte Nichteinhaltung nicht beheben, ist Oracle berechtigt (a) die Oracle Linux/Oracle VM Bestellbaren Services, (b) die Oracle Linux/Oracle VM- bezogenen Bestellbaren Services und/oder (c) den Rahmenvertrag zu kündigen. Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hat, die durch Ihre Zusammenarbeit bei dem Audit entstehen.
Audit. Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Programme zu prüfen, um sicherzustellen, dass Sie bei der Nutzung der Programme die Bestimmungen des zugehörigen Auftrags und des Rahmenvertrags einhalten. Eine solche Prüfung wird Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unverhältnismäßig stören. Sie verpflichten sich, bei einer solchen Prüfung durch Oracle zu kooperieren sowie, soweit von Oracle in zumutbarem Umfang angefordert, angemessene Unterstützung und Zugriff auf Informationen zu gewähren. Eine solche Unterstützung umfasst unter anderem das Ablaufenlassen von Oracle-Datenmesswerkzeugen auf Ihren Servern und die Bereitstellung der daraus resultierenden Daten an Oracle. Die Durchführung der Prüfung sowie dabei gewonnene, nichtöffentliche Informationen und Daten (einschließlich aus der Prüfung resultierender Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen in Abschnitt 8 (Geheimhaltung) der Allgemeinen Vertragsbedingungen. Werden bei der Prüfung Verstöße festgestellt, erklären Sie sich damit einverstanden, diese Verstöße innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung darüber zu beheben (was auch die Zahlung von Vergütungen für zusätzliche Programmlizenzen umfassen kann). Wenn Sie die Verstöße nicht beheben, ist Oracle berechtigt, (a) programmbezogene Serviceangebote (einschließlich technischen Supports),
Audit. Während der Laufzeit dieses EULAs und für einen anschließenden Zeitraum von 24 Monaten ist der Lizenznehmer verpflichtet, elektronische und sonstige Aufzeichnungen aufzubewahren, anhand derer OT die Einhaltung dieses EULAs durch den Lizenznehmer nachweisen kann. Der Lizenznehmer füllt Fragebögen zum Selbstaudit umgehend und genau aus und sendet diese (innerhalb von 30 Tagen) zusammen mit einer Bestätigung eines bevollmächtigten Vertreters des Lizenznehmers zurück, die besagt, dass die Antworten des Lizenznehmers auf den Fragebogen korrekt sind und die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer vollumfänglich widerspiegeln. Außerdem kann OT einmal pro Jahr die Aufzeichnungen und Computersysteme (einschließlich Server, Datenbanken und aller sonstigen betroffenen Software und Hardware) prüfen, um sicherzustellen, dass der Lizenznehmer dieses EULA eingehalten hat. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, mit dem Auditteam von OT zusammenzuarbeiten und umgehend und genau Datenbankabfragen, Standortinformationen, Systemberichte und sonstige Berichte zu beantworten bzw. bereitzustellen, die von OT angefordert werden und eine Bestätigung durch einen bevollmächtigten Vertreter des Lizenznehmers bereitzustellen, die besagt, dass die vom Lizenznehmer übermittelten Informationen die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer genau widerspiegeln.
Audit. Sage ist berechtigt, die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen, Nutzungs-bestimmungen und des gewerblichen Rechtsschutzes durch Kontrollen des Gewerbebetriebs des Kunden und seiner Geschäftsbücher und -aufzeichnungen zu prüfen („Audit“). Hierzu darf Sage auch den Gewerbebetrieb des Kunden betreten, ohne dass es hierzu einer gerichtlichen Anordnung bedürfte.
Audit. Sie erklären sich damit einverstanden, dass - neben jeglichen anderen Lizenzbestimmungen in dieser Vereinbarung oder anderswo - GRAPHISOFT das Recht hat, Sie mit siebentägiger vorheriger schriftlicher Inkenntnissetzung in den Räumlichkeiten aufzusuchen, in denen Sie die Software verwenden, um Ihre Aufzeichnungen, Systeme und Einrichtungen zu überprüfen, in der Absicht, Ihre Nutzung der Software dahingehend zu bewerten, ob diese voll und ganz in Einklang mit den Bestimmungen dieses Vertrages sowie den geltenden Rechtsvorschriften ist. GRAPHISOFT kann auch einen Dritten zur Ausübung seiner Prüfungsrechte ernennen. Sie erklären sich damit einverstanden, umfänglich mit GRAPHISOFT zusammenzuarbeiten, um diese Überprüfung unter anderem durch die Bereitstellung von allen angeforderten Informationen und Dokumenten an GRAPHISOFT erfolgreich durchzuführen.
Audit. You hereby agree that - in addition to any other license compliance checking set forth in this Agreement or elsewhere - GRAPHISOFT has the right to visit You at the premises where You use the Software upon 7 (seven) days prior written notice in order to check Your records, systems, facilities to verify that Your use of the Software is fully in line with the provisions of this Agreement and with the applicable rules of law. GRAPHISOFT may also appoint a third party to exercise its audit rights. You hereby agree to fully cooperate with GRAPHISOFT in order to successfully perform this verification among others by providing GRAPHISOFT with all requested information and documents.
Audit. Oracle darf Ihre Nutzung der Programme prüfen, vorausgesetzt, Oracle kündigt die Prüfung 45 Tage im Voraus schriftlich an. Sie erklären, dass Sie bei derartigen Audits durch Oracle kooperieren, zumutbare Hilfe leisten und Zugriff auf Informationen gewähren. Ihr normaler Geschäftsbetrieb wird durch ein derartiges Audit nicht unverhältnismäßig gestört. Zudem verpflichten Sie sich, für Ihre nicht von Ihren Lizenzrechten gedeckte Nutzung der Programme anfallende Vergütungen innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung nachzuentrichten. Wenn diese Zahlung nicht erfolgt, ist Oracle berechtigt, (a) programmbezogene Serviceangebote (inklusive Technische Unterstützung), (b) bestellte Programmlizenzen unter dieser Anlage P und allen zugehörigen Verträgen und/oder (c) den Rahmenvertrag außerordentlich zu kündigen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Oracle nicht für Kosten einzustehen hat, die Ihnen durch Ihre Mithilfe bei einer Prüfung durch Oracle entstehen.
Audit. 20.1 Der Auftraggeber ist berechtig, selbst oder durch einen beauftragten Dritten, einmal im Jahr ein Audit, nach rechtzeitiger Vorankündigung und während der Geschäfts- zeiten in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers zwecks Überprüfung der Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Auftragnehmer, durchzuführen.