Audit Musterklauseln

Audit. Oracle darf Ihre Nutzung des Betriebssystems, der Integrierten Software und der Integrierten Software Optionen prüfen („Audit“), vorausgesetzt, Oracle kündigt die Prüfung 45 Tage im Voraus schriftlich an. Sie erklären, dass Sie bei derartigen Audits durch Oracle kooperieren, zumutbare Hilfe leisten und Zugriff auf Informationen gewähren. Ihr normaler Geschäftsbetrieb wird durch ein derartiges Audit nicht unverhältnismäßig gestört. Zudem verpflichten Sie sich, für Ihre nicht von Ihren Lizenzrechten gedeckte Nutzung des Betriebssystems, der Integrierten Software und der Integrierte Software Optionen anfallende Vergütungen innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung nachzuentrichten. Wenn diese Zahlung nicht erfolgt, ist Oracle berechtigt, (a) Serviceangebote (inklusive Technische Unterstützung) in Bezug auf das Betriebssystem, die Integrierte Software und die Integrierten Software Optionen, (b) bestellte Lizenzen des Betriebssystems, der Integrierten Software und der Integrierten Software Optionen unter dieser Anlage H und allen zugehörigen Verträgen und/oder (c) den Rahmenvertrag außerordentlich zu kündigen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Oracle nicht für Kosten einzustehen hat, die Ihnen durch Ihre Mithilfe bei einer Prüfung durch Oracle entstehen.
Audit. Um sicher zu stellen dass die Nutzung der Programme den Bestimmungen des geltenden Auftrags und des Rahmenvertrags entspricht, darf Oracle Ihre Nutzung der Programme prüfen („Audit“), vorausgesetzt, Oracle kündigt die Prüfung 45 Tage im Voraus schriftlich an. Ihr normaler Geschäftsbetrieb wird durch ein derartiges Audit nicht unverhältnismässig gestört. Sie verpflichten sich, bei Oracles Audit zu kooperieren, Oracle in vernünftigem Umfang zu unterstützen und Zugang zu Informationen zu gewähren. Diese Unterstützung beinhaltet, ohne sich darauf zu begrenzen, den Betrieb der Oracle Datenmessung-Tools auf Ihren Servern und die Bereitstellung der Ergebnisdaten an Oracle. Die Auditleistungen und die während des Audits erzielten nichtöffentlichen Daten (einschliesslich Ergebnisse und Berichte aus dem Audit) unterliegen den Bestimmungen aus Abschnitt 8 (Geheimhaltung) der Allgemeinen Bestimmungen. Falls das Audit eine Nicht-Einhaltung identifiziert, verpflichten Sie sich, diese Nicht-Einhaltung innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung zu berichtigen (dies kann ohne Begrenzung jegliche Gebührenzahlung für zusätzliche Programmlizenzen beinhalten). Wenn diese Zahlung nicht erfolgt, ist Oracle berechtigt, (a) programmbezogene Service Offerings (inklusive technische Unterstützung), (b) bestellte Programmlizenzen unter diesem Anhang P und allen zugehörigen Verträgen und / oder (c) dem Rahmenvertrag ausserordentlich zu kündigen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Oracle nicht für Kosten einzustehen hat, die Ihnen durch Ihre Mithilfe bei Oracles Audit entstehen.
Audit. Oracle darf Ihre Nutzung der Oracle Linux/Oracle VM Services überprüfen, vorausgesetzt, Oracle kündigt das Audit 45 Tage im Voraus schriftlich an. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits durch Oracle zu kooperieren, angemessene Hilfe zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren. Ihr normaler Geschäftsbetrieb wird durch ein derartiges Audit nicht unverhältnismässig gestört. Sie erklären sich damit einverstanden, für Ihre nicht von Ihren Servicerechten gedeckte Nutzung der Oracle Linux/Oracle VM Serviceangebote anfallende Gebühren innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung nachzuentrichten. Sollten Sie nicht zahlen, kann Oracle (a) Oracle Linux/Oracle VM Services, (b) Oracle Linux/Oracle VM-bezogene Services und/oder
Audit. Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen darf Oracle Ihre Nutzung der Oracle Linux/Oracle VM Bestellbaren Services dahingehend überprüfen, ob Sie die Bestimmungen des entsprechenden Auftrags und des Rahmenvertrags einhalten. Ein solches Audit darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits mit Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus dem Audit resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen zur Geheimhaltung des Rahmenvertrags. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Oracle Linux/Oracle VM Bestellbaren Services beinhalten kann, die über Ihre Servicerechte hinausgehen). Wenn Sie die festgestellte Nichteinhaltung nicht beheben, ist Oracle berechtigt (a) die Oracle Linux/Oracle VM Bestellbaren Services, (b) die Oracle Linux/Oracle VM- bezogenen Bestellbaren Services und/oder (c) den Rahmenvertrag zu kündigen. Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hat, die durch Ihre Zusammenarbeit bei dem Audit entstehen.
Audit. Während der Laufzeit dieses EULAs und für einen anschließenden Zeitraum von 24 Monaten ist der Lizenznehmer verpflichtet, elektronische und sonstige Aufzeichnungen aufzubewahren, anhand derer OT die Einhaltung dieses EULAs durch den Lizenznehmer nachweisen kann. Der Lizenznehmer füllt Fragebögen zum Selbstaudit umgehend und genau aus und sendet diese (innerhalb von 30 Tagen) zusammen mit einer Bestätigung eines bevollmächtigten Vertreters des Lizenznehmers zurück, die besagt, dass die Antworten des Lizenznehmers auf den Fragebogen korrekt sind und die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer vollumfänglich widerspiegeln. Außerdem kann OT einmal pro Jahr die Aufzeichnungen und Computersysteme (einschließlich Server, Datenbanken und aller sonstigen betroffenen Software und Hardware) prüfen, um sicherzustellen, dass der Lizenznehmer dieses EULA eingehalten hat. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, mit dem Auditteam von OT zusammenzuarbeiten und umgehend und genau Datenbankabfragen, Standortinformationen, Systemberichte und sonstige Berichte zu beantworten bzw. bereitzustellen, die von OT angefordert werden und eine Bestätigung durch einen bevollmächtigten Vertreter des Lizenznehmers bereitzustellen, die besagt, dass die vom Lizenznehmer übermittelten Informationen die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer genau widerspiegeln.
Audit. 21.1 Der Auftraggeber ist berechtig, selbst oder durch einen beauftragten Dritten, einmal im Jahr ein Audit, nach rechtzeitiger Vorankündigung und während der Ge- schäftszeiten in den Geschäftsräumen des Auftrag- nehmers zwecks Überprüfung der Einhaltung der ver- traglichen Verpflichtungen durch den Auftragnehmer, durchzuführen. 21.2 Die Vertraulichkeit von Informationen des Auftragneh- mers wird gewahrt; angemessene Sicherheitsbestim- mungen werden berücksichtigt. 21.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Zugang zu sämtli- chen Systemen, Büchern, Aufzeichnungen, Ge- schäftsprozessen und Einrichtungen zu gewähren, die der Auftraggeber benötigt, um eine ordnungsgemäße und gründliche Prüfung durchzuführen. Der Auftrag- nehmer erbringt die erforderlichen Mitwirkungsleistun- gen bei einer solchen Prüfung.
Audit. Sage ist berechtigt, die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen, Nutzungs-bestimmungen und des gewerblichen Rechtsschutzes durch Kontrollen des Gewerbebetriebs des Kunden und seiner Geschäftsbücher und -aufzeichnungen zu prüfen („Audit“). Hierzu darf Sage auch den Gewerbebetrieb des Kunden betreten, ohne dass es hierzu einer gerichtlichen Anordnung bedürfte.
Audit. 12.1 Zur Messung der Sicherheit der Doctolib-Plattform kann der für die Datenverarbeitung Verantwortliche auf eigene Kosten IT- Sicherheitsaudits unter Einhaltung der im vorliegenden Artikel vorgesehenen Bedingungen und innerhalb eines Umfangs von einem (1) Audit pro Jahr mit einer maximalen Dauer von fünf (5) Werktagen durchführen, wobei der Zeitaufwand des Personals von Doctolib dem für die Verarbeitung Verantwortlichen in Rechnung gestellt wird. 12.2 Das Audit beschränkt sich auf die Prüfung der Prozesse, der Organisation und der Tools, die direkt und ausschließlich mit der Umsetzung der DSGVO-Bestimmungen in den betreffenden Services in Verbindung stehen. Ziel des Audits ist in keinem Fall die Überwachung oder Zugriffsanfrage (i) auf nicht spezifische personenbezogene Daten des Nutzers/Abonnenten, gleich ob diese vertraulich sind oder nicht, oder auf jegliche Information, deren Verbreitung nach Ermessen von Doctolib der Sicherheit der Doctolib-Plattform oder eines anderen Nutzers schaden könnte; (ii) auf die Finanzdaten von Doctolib; oder (iii) auf personenbezogene Daten der Angestellten von Doctolib oder dessen Unterauftragsverarbeitern. Es wird vereinbart, dass keine der im Rahmen eines Audits durchgeführten Tätigkeiten (i) den Betrieb von Services, Systemen, Netzwerken, Software oder Hardware in irgendeiner Weise behindern, modifizieren oder beeinflussen darf, die nicht für die ausschließliche Nutzung durch den Nutzer/Abonnenten bestimmt sind; (ii) die Infrastruktur beschädigen darf, die das Patientenportal und die Doctolib-Plattform beherbergt; (iii) Daten jeglicher Art beschädigen, löschen oder modifizieren darf; (iv) unbefugten Zugriff auf die oben genannten Daten oder deren Pflege ermöglichen darf. Jegliche Intrusions- oder Penetrationstest im Doctolib-Netz sind gleich aus welchem Grund untersagt und von den Audits ausgeschlossen. Alle für die Durchführung des Audits erforderlichen Unterlagen und Informationen werden den Auditoren ausschließlich in den Geschäftsräumen von und durch Doctolib zur Verfügung gestellt, ohne die Möglichkeit, diese einzubehalten oder von diesen Kopien anzufertigen. Dieses Verbot gilt ebenfalls für alle Unterlagen und Informationen, die von den Unterauftragsverarbeitern von Doctolib zur Verfügung gestellt werden. 12.3 Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche muss Doctolib mindestens (30) Tage vor Durchführung des Audits eine Auditvereinbarung mit folgenden Angaben zukommen lassen: Genauer Testumfang, Daten und Uhrz...
Audit. Sie erklären sich damit einverstanden, dass - neben jeglichen anderen Lizenzbestimmungen in dieser Vereinbarung oder anderswo - GRAPHISOFT das Recht hat, Sie mit siebentägiger vorheriger schriftlicher Inkenntnissetzung in den Räumlichkeiten aufzusuchen, in denen Sie die Software verwenden, um Ihre Aufzeichnungen, Systeme und Einrichtungen zu überprüfen, in der Absicht, Ihre Nutzung der Software dahingehend zu bewerten, ob diese voll und ganz in Einklang mit den Bestimmungen dieses Vertrages sowie den geltenden Rechtsvorschriften ist. GRAPHISOFT kann auch einen Dritten zur Ausübung seiner Prüfungsrechte ernennen. Sie erklären sich damit einverstanden, umfänglich mit GRAPHISOFT zusammenzuarbeiten, um diese Überprüfung unter anderem durch die Bereitstellung von allen angeforderten Informationen und Dokumenten an GRAPHISOFT erfolgreich durchzuführen.
Audit. You hereby agree that - in addition to any other license compliance checking set forth in this Agreement or elsewhere - GRAPHISOFT has the right to visit You at the premises where You use the Software upon 7 (seven) days prior written notice in order to check Your records, systems, facilities to verify that Your use of the Software is fully in line with the provisions of this Agreement and with the applicable rules of law. GRAPHISOFT may also appoint a third party to exercise its audit rights. You hereby agree to fully cooperate with GRAPHISOFT in order to successfully perform this verification among others by providing GRAPHISOFT with all requested information and documents.