Rechte und Pflichten des Auftraggebers Musterklauseln

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte von Betroffenen ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber ist Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer. Dem Auftragnehmer steht nach Ziff. 4 Abs. 5 das Recht zu, den Auftraggeber darauf hinzuweisen, wenn eine seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbeitung Gegenstand des Auftrags und/oder einer Weisung ist.
Rechte und Pflichten des Auftraggebers. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte von Betroffenen ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber dokumentiert die Erteilung aller Aufträge, Teilaufträge oder Weisungen. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüg- lich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertrag- lichen Vereinbarungen beim Auftragnehmer in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte zu kontrollieren sowie Nachweise über die Einhaltung der in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten an- zufordern. Den mit der Kontrolle betrauten Personen ist vom Auftragnehmer soweit erforderlich Zutritt und Einblick zu ermöglichen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, erforderliche Auskünfte zu erteilen, Abläufe zu demonstrieren und Nachweise zu führen, die zur Durchführung einer Kontrolle erforderlich sind. Gegen die Wahrnehmung des Kontrollrechtes durch Dritte hat der Auftragnehmer ein Wider- spruchsrecht, insofern es sich um einen Mitbewerber des Auftragnehmers handelt. Xxxxxxxxxx beim Auftragnehmer haben ohne vermeidbare Störungen seines Geschäftsbetriebs zu erfolgen. Soweit nicht aus vom Auftraggeber zu dokumentierenden, dringlichen Gründen anders angezeigt, finden Kontrollen nach angemessener Vorankündigung und zu Geschäftszeiten des Auftragnehmers sowie nicht häufiger als alle 12 Monate statt. Soweit der Auftragnehmer den Nachweis der korrekten Umsetzung der verein- barten Datenschutzpflichten wie in diesem Vertrage vorgesehen erbringt, soll sich eine Kontrolle auf Stichproben beschränken.
Rechte und Pflichten des Auftraggebers. 4.1. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Datenerhebung/-verarbeitung/-nut- zung sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen ist allein der Auftrag- geber verantwortlich.
Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Wartung und Pflege von IT-Systemen gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können schriftlich per Fax per E-Mail mündlich erfolgen.
Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt.
Rechte und Pflichten des Auftraggebers. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte von Betroffenen ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer dokumentiert die Erteilung aller Aufträge, Teilaufträge oder Weisungen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unver- züglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der ver- traglichen Vereinbarungen beim Auftragnehmer in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte zu kontrollieren sowie Nachweise über die Einhaltung der in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten anzufordern. Den mit der Kontrolle betrauten Personen ist vom Auftragnehmer - soweit erforderlich - Zutritt und Einblick zu ermöglichen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, erforderliche Auskünfte zu erteilen, Abläufe zu demonstrieren und Nachweise zu führen, die zur Durchführung einer Kontrolle erforderlich sind. Xxxxxxxxxx beim Auftragnehmer haben ohne vermeidbare Störungen seines Ge- schäftsbetriebs zu erfolgen.
Rechte und Pflichten des Auftraggebers. 3.1 Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DSGVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer wird an ihn gerichtete Anfragen, welche erkennbar ausschließlich an den Auftraggeber gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiterleiten.
Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO sowie für die Wahrung der Rechte der be- troffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DSGVO ist der Auf- traggeber verantwortlich.
Rechte und Pflichten des Auftraggebers. 3.1. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DS-GVO sowie für die Wah- rung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DS-GVO ist allein der Auftraggeber ver- antwortlich.