Common use of Material und Hilfsmaterial Clause in Contracts

Material und Hilfsmaterial. Die Menge der abzurechnenden Materialien und Hilfsmaterialien ist auf Grund der bestätig- ten Mengennachweise, z. B. Lieferscheine, Frachtbriefe, auf der Baustelle (am Erfüllungsort) festzustellen. Die Abrechnung erfolgt nach den vereinbarten Preisen. Sind keine Preise vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Grund von vorzulegenden Rech- nungen zuzüglich des vereinbarten Gesamtzuschlages gemäß ÖNORM B 2061. Die bei der Manipulation anfallenden Kosten sind den Kostenarten entsprechend abzurechnen (z. B. Ladezeiten, Betriebsstoffe).

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Material und Hilfsmaterial. Die Menge der abzurechnenden Materialien und Hilfsmaterialien ist auf Grund der bestätig- ten bestätigten Mengennachweise, z. B. Lieferscheine, Frachtbriefe, auf der Baustelle (am Erfüllungsort) festzustellen. Die Abrechnung erfolgt nach den vereinbarten Preisen. Sind keine Preise vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Grund von vorzulegenden Rech- nungen Rechnungen zuzüglich des vereinbarten Gesamtzuschlages gemäß ÖNORM B 2061. Die bei der Manipulation anfallenden Kosten sind den Kostenarten entsprechend abzurechnen abzu- rechnen (z. B. Ladezeiten, Betriebsstoffe).

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Material und Hilfsmaterial. Die Menge der abzurechnenden Materialien und Hilfsmaterialien ist auf Grund der bestätig- ten bestätigten Mengennachweise, z. B. Lieferscheine, Frachtbriefe, auf der Baustelle (am Erfüllungsort) festzustellen. Die Abrechnung erfolgt nach den vereinbarten Preisen. Sind keine Preise vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Grund von vorzulegenden Rech- nungen Rechnungen zuzüglich des vereinbarten Gesamtzuschlages gemäß ÖNORM B 2061. Die bei der Manipulation anfallenden Kosten sind den Kostenarten entsprechend abzurechnen (z. B. Ladezeiten, Betriebsstoffe).

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