Unterlagen. Der Katalog, Flyer, Broschüren und die Websiten der Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro- Busunternehmen e.U. xxx.xxxxxxxxx.xx dienen als bloße Werbemittel. Das sog. „Ideen-Buch“ dient als Anregung für die Gestaltung individuell maßgeschneiderter Tages- und Pauschalreisen und ist ebenfalls ein Werbemittel. Die in diesen Unterlagen präsentierten Reisen (Tagesfahrten, sowie Pauschalreisen) und sonstige Leistungen stellen keine Anbote iSd PRG dar.
Unterlagen. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer zum jeweils vereinbarten Termin die zur Ausführung der Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen, sofern solche Unterlagen und Informationen vorhanden oder beschaffbar und offenlegungsfähig sind. Stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Arbeiten wie auch immer geartete Unterlagen oder Gegenstände zur Verfügung, so werden diese stets lediglich leihweise überlassen. Diese Unterlagen oder Gegenstände dürfen ausschließlich für die Durchführung des entsprechenden IT-Consulting-Projekts benutzt werden und sind nach Beendigung des Einzelauftrags unaufgefordert an den Auftraggeber zurückzugeben. Alle vom Auftraggeber bereitgestellten technischen Betriebsmittel, Unterlagen, Informationen oder Datenträger dürfen nur für die vertraglichen Leistungen benutzt werden. Diese sind vom Auftragnehmer nach Auftragsdurchführung inklusiver angefertigter Kopien an den Auftraggeber zurückzugeben oder entsprechend Ziffer 7 dieser AEB-IT zu vernichten; dies ist dem Auftraggeber auf Verlangen schriftlich zu bestätigen. Ein Zurückbehaltungsrecht an Daten, Informationen oder Unterlagen und sonstigen Arbeitsmitteln ist ausgeschlossen.
Unterlagen. Folgende Unterlagen standen zur Verfügung: lt. Anlage Sie wurden vom AG zur Verfügung gestellt.
Unterlagen. Dieser Vertrag besteht aus dem Hauptvertrag mit folgenden Anlagen: Anlage 1 – Die Anweisungen des Verantwortlichen zur Datenverarbeitung Anlage 2 – Sicherheitsmaßnahmen Anlage 3 – Genehmigte Unter-Datenverarbeiter
Unterlagen. 5.1. Von allen uns übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Kunde Kopien, auf die wir jederzeit kostenlos zurückgreifen können. Nach Erbringung der Leistungen sind wir berechtigt, die vom Kunden erhaltenen Unterlagen nach vorheriger unwidersprochen gebliebener Anzeige zu vernichten, sofern vorab keine Rücksendung grundsätzlich auf Kosten des Kunden vereinbart worden war.
Unterlagen. Sämtliche Werkzeuge und Unterlagen, insbesondere Dokumente, Pläne und Zeichnungen des Bestellers, die dem Lieferanten zur Verfügung gestellt werden, verbleiben im Eigentum des Bestellers.
Unterlagen. 1. Zeichnungen, Abbildungen sowie Angaben über Gewichte, Abmes- sungen, Kraftbedarf usw. sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind und im Kaufvertrag auf sie Bezug ge- nommen wird. Technische Verbesserungen und Abänderungen sind vorbehalten.
Unterlagen. An allen dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen behalten wir uns Eigentum-, Urheber- und sonstige Schutzrechte vor. Ohne unsere vorherige Zustimmung dürfen diese Unterlagen in keiner Weise zu vertragsfremden Zwecken benutzt, insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind sie uns unverzüglich zurückzugeben.
Unterlagen. (1) Vor Vertragsbeendigung hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber die in § 13 dieses Vertrages im Einzelnen genannten Unterlagen zu übergeben. Nach Beendigung des Vertrages sind dem Auftraggeber darüber hinaus noch alle weiteren Unterlagen zu übergeben, die für die Fortsetzung des Bauvorhabens bzw. die Bewirtschaftung des Objekts erforderlich sind.
Unterlagen. Ihr Finanzierungsinstitut benötigt zur Antragstellung folgende Unterlagen: • die von einem Energieeffizienz-Experten erstellte und von Ihnen unterzeichnete "Bestätigung zum Antrag" (Nachweis über die voraussichtlichen förderfähigen Kosten sowie über die Einhaltung der TMA). Bei der Sanierung von Baudenkmalen ist für jede Antragstellung zusätzlich erforderlich: • Formular "Zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz" (in der "Bestätigung zum Antrag" enthalten) Handelt es sich bei der Sanierung um sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz ist nur für die Antragstellung zum Effizienzhaus Denkmal zusätzlich erforderlich: • Formular "Zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz" (in der "Bestätigung zum Antrag" enthalten) • Einschließlich der Bestätigung durch die Kommune zur Einstufung des Gebäudes als sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz (auch separat über das Formular "Zusätzliche Bestätigung für sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz (Produkte 261, 262, 264, 461, 464)" (Formularnummer 600 000 4942) möglich) Die KfW behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern, sofern dies für die Bearbeitung notwendig ist.