Unterlagen. Der Katalog, Flyer, Broschüren und die Website von DieFahrerei Bustouristik GmbH xxx.xxxxxxxxxxx.xx dienen als bloße Werbemittel. Das sog. „Ideen-Buch“ dient als Anregung für die Gestaltung individuell maßgeschneiderter Tages- und Pauschalreisen und ist ebenfalls ein Werbemittel. Die in diesen Unterlagen präsentierten Reisen (Tagesfahrten, sowie Pauschalreisen) und sonstige Leistungen stellen keine Angebote iSd PRG dar.
Unterlagen. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer angeforderte Unterlagen oder Informationen – sofern vorhanden – zu den vereinbarten Terminen zur Verfügung. Können Informationen oder Unterlagen nicht beschafft oder aufgrund von Rechten Dritter nicht offen gelegt werden, stellt dies keine unzurei- chende Mitwirkung dar. Daraus resultierende Mehrkosten gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Alle vom Auftraggeber bereitgestellten technischen Betriebsmittel, Unterlagen, Informationen oder Datenträger dürfen nur für die vertraglichen Leistungen benutzt werden. Diese sind vom Auftragnehmer nach Auftragsdurchführung inklusive angefertigter Kopien zurückzugeben oder entspre- chend Ziffer 7.1 dieser AEB-IT zu vernichten; dies ist dem Auftraggeber auf Verlangen schriftlich zu bestätigen. Ein Zurückbehaltungsrecht an Daten, Informationen oder Unter- lagen und sonstigen Arbeitsmitteln ist ausgeschlossen.
Unterlagen. Dieser Vertrag besteht aus dem Hauptvertrag mit folgenden Anlagen: Anlage 1 – Die Anweisungen des Verantwortlichen zur Datenverarbeitung Anlage 2 – Sicherheitsmaßnahmen Anlage 3 – Genehmigte Unter-Datenverarbeiter
Unterlagen. Folgende Unterlagen standen zur Verfügung: lt. Anlage Sie wurden vom AG zur Verfügung gestellt.
Unterlagen. Sämtliche Werkzeuge und Unterlagen, insbesondere Dokumente, Pläne und Zeichnungen des Bestellers, die dem Lieferanten zur Verfügung gestellt werden, verbleiben im Eigentum des Bestellers.
Unterlagen. Der Verkäufer stellt gegebenenfalls Unterlagen wie u.a. Bedienungsanleitungen, Stücklisten, und umfassende Ersatzteillisten zur Verfügung. Alle diese Dokumente werden in englischer Sprache zur Verfügung gestellt.
Unterlagen. 3.1 Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen und sonstige Unterlagen, die dem Lieferanten vom Besteller im Rahmen der Vertragsanbahnung oder später übergeben werden, bleiben Eigentum des Bestellers, der sich alle Schutzrechte daran vorbehält. Sie sind vertraulich zu behandeln, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind auf Anforderung einschließlich aller Abschriften oder Vervielfältigungen an den Besteller zurückzugeben.
3.2 Formen, Modelle, Werkzeuge, Lithographien, Klischees, Zeichnungen oder Konstruktionspläne usw., die zur Durchführung der Bestellung vom Lieferanten hergestellt worden sind, gehen durch Bezahlung der Bestellung in das Eigentum des Bestellers über, auch wenn sie im Besitz des Lieferanten bleiben. Der Lieferant verwahrt diese für den Besteller und hat sie auf Anforderung an diesen herauszugeben. Eine Verwendung für oder Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Betriebs- oder Verarbeitungsanleitungen, Sicherheitsdatenblätter u. ä. gehören zum geschuldeten Lieferumfang.
3.3 Vom Besteller angegebene Normen und Richtlinien sind in ihrer neuesten Fassung zu beachten und vom Lieferanten auf Aktualität hin zu prüfen, soweit es sich um allgemeingültige Vorschriften handelt. Der Lieferant leistet Gewähr für die Beachtung aller allgemeingültigen Gesetze und branchenüblichen Standards bei der Leistungserbringung.
Unterlagen. An allen dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen behalten wir uns Eigentum-, Urheber- und sonstige Schutzrechte vor. Ohne unsere vorherige Zustimmung dürfen diese Unterlagen in keiner Weise zu vertragsfremden Zwecken benutzt, insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind sie uns unverzüglich zurückzugeben.
Unterlagen. An sämtlichen technischen Dokumentationen (z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen) sowie sonstige Produktbeschreibungen, welche K+S dem Besteller – auch in elektronischer Form - überlässt, behält sich K+S Eigentums- und Urheberrechte vor. Kopien, Gebrauch oder Übertragung an Dritte sind nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Genehmigung von K+S erlaubt.
3.1 Soweit einzelvertraglich nicht abweichend vereinbart, sind Angebote von K+S auf Grundlage der K+S am Angebotstag vorliegenden Unterlagen und Informationen erstellt und für einen Zeitraum von einem Monat verbindlich.
3.2 Eine Bestellung gilt erst als angenommen, wenn die Bestellannahme von K+S bestätigt wird. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller erklärt werden.
3.3 Der Vertrag kommt grundsätzlich ausschließlich mit dem Inhalt zustande, der sich aus dem Angebot von K+S sowie der schriftlichen Bestellannahme und diesen Bedingungen ergibt. Zusätzliche Vereinbarungen, insbesondere in Form von Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch K+S. Dies gilt auch für Vereinbarungen, die Vertreter für K+S treffen.
3.4 K+S behält sich, auch ohne gesonderte Zustimmung des Bestellers, das Recht vor, Veränderungen an den zu liefernden Waren gegenüber den vereinbarten Spezifikationen vorzunehmen, wenn diese eine technische Verbesserung darstellen, bzw. durch die technische Entwicklung bedingt sind. Darüber hinaus sind geringfügige Abweichungen zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar sind.
3.5 Sollte der Besteller die Bestellung einer eigens für ihn anzufertigenden kundenspezifischen Lösung nach Bestellannahme durch K+S ganz oder teilweise stornieren, ist K+S berechtigt, dem Besteller die Kosten für anderweitig nicht mehr verwendbare Materialen sowie für bereits begonnene Arbeiten oder bereits produzierte Ware in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt hiervon unberührt.
Unterlagen. Ihr Finanzierungsinstitut benötigt zur Antragstellung folgende Unterlagen: • die von einem Energieeffizienz-Experten erstellte und von Ihnen unterzeichnete "Bestätigung zum Antrag" (Nachweis über die voraussichtlichen förderfähigen Kosten sowie über die Einhaltung der TMA). Bei der Sanierung von Baudenkmalen ist für jede Antragstellung zusätzlich erforderlich: • Formular "Zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz" (in der "Bestätigung zum Antrag" enthalten) Handelt es sich bei der Sanierung um sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz ist nur für die Antragstellung zum Effizienzhaus Denkmal zusätzlich erforderlich: • Formular "Zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz" (in der "Bestätigung zum Antrag" enthalten) • Einschließlich der Bestätigung durch die Kommune zur Einstufung des Gebäudes als sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz (auch separat über das Formular "Zusätzliche Bestätigung für sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz (Produkte 261, 262, 264, 461, 464)" (Formularnummer 600 000 4942) möglich) Die KfW behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern, sofern dies für die Bearbeitung notwendig ist.