Maximale Beihilfeintensitäten und beihilfefähige Kosten Musterklauseln

Maximale Beihilfeintensitäten und beihilfefähige Kosten. Beihilfefähige Kosten sind Kosten, die in der AGVO konkret in den jeweiligen Tatbeständen aufgezählt werden. Diese entsprechen zum überwiegenden Teil den allgemeinen Kostenarten gemäß 4.1. (insbesondere die beihilfefähigen Kosten für Forschungs- und Entwicklungsprojek- te gemäß Art. 25 AGVO), die sowohl den ARR 2014 als auch der AGVO entsprechen müssen. Einige Artikel der AGVO beziehen beihilfefähigen Kosten auf den Verwendungszweck (z.B. In- novationsbeihilfen für KMU gemäß Art. 28 AGVO beschränken Drittkosten auf Innovationsbe- ratungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen). In den Regelungen wurde