Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten Musterklauseln

Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten. Allfälligen Interessenskonflikten von Vorstandsmitgliedern wird im Rahmen der Vergütungspolitik wie folgt begegnet: Durch die Nachhaltigkeitsanforderungen (siehe Pkt. 2.2.2. a) für das variable Entgelt wird einer allfälligen Motivierung zu kurzfristigem Optimieren vorgebeugt. Die finanziellen Ziele des Bonus weisen eine Umsatzkomponente auf, sind aber überwiegend profitabilitäts- und ertragsorientiert; dadurch wird einem allfälligen Streben nach Umsatz auf Kosten des Ertrags vorgebeugt.
Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten. Allfälligen Interessenskonflikten von Vorstandsmitgliedern wird im Rahmen der Vergütungspolitik wie folgt begegnet:

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.