Maßnahmen zur Zukunftssicherung. Maßnahmen zur Zukunftssicherung bezwecken die Sicherung der wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit und die Vermeidung wirtschaftlicher Notlagen sowie eine Sicherung von Arbeitsplätzen. Ein tarifgebundenes Mitglied des Diakonischen Dienstgeberverbandes e.V. (DDN) kann einen Antrag auf eine „Maßnahme zur Zukunftssicherung“ unter Vorlage prüffähiger Unterlagen stellen. Die Unterlagen werden von einem gemeinsam von den Tarifvertragspartnern des TV DN benannten Gutachter geprüft. Bestätigt der Gutachter hinreichende Hinweise auf die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Zukunftssicherung, beginnen die Tarifvertragspartner Verhandlungen mit dem Ziel der Vereinbarung von entsprechenden Maßnahmen. Die Tarifvertragspartner legen den Rahmen und die Bedingungen fest, in welchem bzw. zu denen „Maßnahmen zur Zukunftssicherung“ ergriffen werden können.
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