Rechtsschutzversicherung Musterklauseln

Rechtsschutzversicherung. Soweit der Rechtsanwalt auch beauftragt ist, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, wird dieser von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert der Mandant, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände vorliegen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt sind.
Rechtsschutzversicherung. Für die folgenden Bestandteile (6.1 bis 6.3) der Rechtsschutzversicherung gilt eine Entschädigungsgrenze von 000.000 € je Versicherungsfall und -jahr im Rahmen der Versicherungssumme für Vermögensschäden. Es gilt der im Versicherungsschein genannte Selbstbehalt für Vermögensschäden.
Rechtsschutzversicherung. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG Produkt: Rechtsschutz Deutschland Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Rechtsschutzversicherung. Sofern der Mandant die Inanspruchnahme wünscht und einer die von ihm unterhaltenen Rechtsschutzversicherung Rechtsanwälte beauftragt, Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, sind die Rechtsanwälte unwiderruflich von ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung befreit. Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass durch die Einholung der Kostendeckungszusage durch den Rechtsanwalt eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG aus dem Gegenstandswert anfällt. Gegenstandswert sind die voraussichtlich zu erwartenden Kosten für diejenige Angelegenheit, für die Kostendeckung angefragt wird. Das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung führt zu keiner Änderung der Vertrags- und Leistungsbeziehung zwischen dem Mandanten und den Rechtsanwälten; die Rechtsanwälte werden ihre Leistung ausschließlich für und gegenüber dem Mandanten erbringen und in Rechnung stellen, der Mandant wird umgekehrt die geschuldete Vergütung gegenüber den Rechtsanwälten begleichen. Bei den Rechtsanwälten eingehende Erstattungsleistungen werden die Rechtsanwälte umgehend an den Mandanten auskehren, soweit durch den Mandanten kein Zahlungsrückstand bei den Rechtsanwälten besteht. Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass eine Versicherungsleistung im Hinblick auf die Vergütung der Rechtsanwälte in der Regel nur die gesetzlichen Mindestgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abzüglich eines nach dem Versicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts umfasst und die Versicherungsleistung i.d.R. nicht zu einer vollständigen Deckung seines finanziellen Aufwands für die anwaltliche Beratung und Vertretung führt. Der Mandant ist einverstanden, dass die Rechtsanwälte gem. § 86 Versicherungsvertragsgesetz i.V.m. den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen der Rechtsschutzversicherer i.d.R. Kostenerstattungen in dem Umfang unmittelbar an die Rechtsschutzversicherung auskehren, in dem die Rechtsschutzversicherung Leistungen gegenüber dem Mandanten erbracht hat.
Rechtsschutzversicherung. ❚ Vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertrags- ablauf durch den Versicherer nach mindestens zwei Versicherungs- fällen innerhalb von 12 Monaten; ❚ Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens drei Versicherungsfällen innerhalb von 36 Mona- ten; ❚ vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertrags- ablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen In- anspruchnahme der Versicherung.
Rechtsschutzversicherung. Soweit die Rechtsanwälte auch beauftragt sind, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, werden die- se von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert der Mandant, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitrags- rückstände bestehen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt sind. Der Mandant ist dahingehend unterrichtet worden, dass die Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung und die in diesen Zusammenhang geführte Korrespondenz eine separate Angelegenheit im Sinn des § 17 RVG darstellt, die gesondert zu vergüten ist. Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und werden nicht von der Rechtsschutzversi- cherung übernommen.
Rechtsschutzversicherung. Sofern der Mandant die Inanspruchnahme einer von ihm unterhaltenen Rechtsschutzversicherung wünscht und die Rechtsanwälte beauftragt, Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, sind die Rechtsanwälte unwiderruflich von ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung befreit. Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass durch die Einholung der Kostendeckungszusage durch den Rechtsanwalt eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG aus dem Gegenstandswert (Gegenstandswert sind die voraussichtlich zu erwartenden Kosten für die Angelegenheit, für die Kostendeckung angefragt wird) anfällt. Das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung führt zu keiner Änderung der Vertrags- und Leistungsbeziehung zwischen dem Mandanten und den Rechtsanwälten; die Rechtsanwälte werden ihre Leistung ausschließlich für und gegenüber dem Mandanten erbringen und in Rechnung stellen, der Mandant wird umgekehrt die geschuldete Vergütung gegenüber den Rechtsanwälten begleichen. Bei den Rechtsanwälten eingehende Erstattungsleistungen werden die Rechtsanwälte umgehend an den Mandanten auskehren, soweit durch den Mandanten kein Zahlungsrückstand bei den Rechtsanwälten besteht. Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass eine Versicherungsleistung im Hinblick auf die Vergütung der Rechtsanwälte in der Regel nur die gesetzlichen Mindestgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abzüglich eines nach dem Versicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts umfasst und die Versicherungsleistung in der Regel nicht zu einer vollständigen Deckung des finanziellen Aufwands der anwaltlichen Beratung bzw. Vertretung des Mandanten führt. Der Mandant ist einverstanden, dass die Rechtsanwälte gemäß § 86 Versicherungsvertragsgesetz in Verbindung mit den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen der Rechtsschutzversicherer in der Regel Kostenerstattungen in dem Umfang unmittelbar an die Rechtsschutzversicherung auskehren, in dem die Rechtsschutzversicherung Leistungen gegenüber dem Mandanten erbracht hat.
Rechtsschutzversicherung. ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Rechtsschutzversicherung. (ARAG SE)