Versicherungssummen. Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versi- cherungsfall auf die vereinbarten Versicherungs- summen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädi- gungspflichtige Personen erstreckt.
Versicherungssummen. Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach den Vertragsteilen A., B. und C. versicherte Schäden (Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko) beträgt siehe Versicherungsschein
Versicherungssummen. Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versi- cherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Versicherungssummen. Invalidität 30.000,– € gemäß Teil B I. § 2 1. VB/HU 08 Bei Vollinvalidität 105.000,– € Progressionsstaffel 350 % gemäß Teil B I. § 2 (6) VB/HU 08 Todesfall 15.000,– € gemäß Teil B I. § 2 2. VB/HU 08 Bergungskosten 7.500,– € gemäß Teil B I. § 2 3. VB/HU 08 Kosmetische Operationen 2.500,– € gemäß Teil B I. § 2 4. VB/HU 08 Der Versicherer leistet insgesamt bis zu maximal 2.500,– € Ersatz für nachgewiesene Für Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten wird nicht geleistet.
Versicherungssummen. Es besteht Versicherungsschutz im Rahmen der für die Privathaftpflichtversicherung vereinbarten Versi- cherungssumme. Diese Versicherungssumme bildet auch unsere Höchstersatzleistung für alle Versiche- rungsfälle eines Versicherungsjahres.
Versicherungssummen. Die Versicherungssumme beträgt je Person 2.000 €. Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein aufgeführte Person, nicht für Fami- lienangehörige, Lebensgefährten und in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen. Für Schäden an Pelzen, Schmucksachen und Gegenständen aus Edelmetall, Laptops sowie Foto-, Filmapparaten und tragbaren Videosyste- men, jeweils mit Zubehör, ist die Ersatzpflicht je Versicherungsfall begrenzt auf höchstens 50 % der Versicherungssumme. Für alle Reisegepäckschäden beträgt der Selbstbehalt pro Schadensfall 50 €.
Versicherungssummen. Die Versicherungssummen betragen je Person: • 00.000 € im Todesfall; • 30.000 € Invaliditätssumme; • Progression 350 %; • 25.000 € für Bergungskosten; • 10.000 € für kosmetische Operationen.
Versicherungssummen. Die Ersatzleistung für Altölentsorgungskosten beträgt inner- halb der Sachschaden- bzw. Pauschalversicherungssumme 100.000 Euro je Versicherungsfall. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versiche- rungsfälle eines Versicherungsjahres ist auf das Doppelte dieser Versicherungssumme begrenzt.
Versicherungssummen. Für den Umfang der Leistung des Versicherers ist die im Versicherungsschein angegebene Versiche- rungssumme der Höchstbetrag für jeden Versiche- rungsfall und für alle während eines Versicherungs- jahres eingetretenen Versicherungsfälle zusammen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
Versicherungssummen. Im Tarif BASIC lauten die Versicherungssummen wie folgt: • im Todesfall 5.000,– € • Invaliditätsleistung (Grundsumme) 50.000,– € Invaliditätsleistung bei Vollinvalidität durch 225 % Progression 112.500,– € • Bergungskosten 5.000,– € In den Tarifen PREMIUM und HAFTPFLICHT/UNFALL lauten die Versicherungssummen wie folgt: • im Todesfall 5.000,– € • Invaliditätsleistung (Grundsumme) 60.000,– € Invaliditätsleistung bei Vollinvalidität durch 350 % Progression 210.000,– € • Bergungskosten 5.000,– € • kosmetische Operationen 5.000,– €