Maßnahmenerfolg – inhaltliches Maßnahmenziel. Das Ziel und die Inhalte des GBP sind im Förderungsvertrag festgehalten und sind z.B. die Stabilisierung der Arbeitskräfte und die Qualifizierung der Arbeitskräfte. Der Förderungsnehmer hat in den individuellen Betreuungsberichten rück zu melden, ob im Einzelfall das inhaltliche Maßnahmenziel erreicht wurde oder nicht. Die statistische Auswertung erfolgt durch den Förderungsnehmer im Rahmen des Endberichtes über die Durchführung der geförderten Leistung. Im Förderungsvertrag wird ein diesbezüglicher Planwert festgelegt. Die Vereinbarung des angestrebten Maßnahmenerfolges dient dem Zweck, im Falle des Nichterreichens eine Abweichungsanalyse vorzunehmen und Verbesserungen für einen allfälligen Folgevertrag abzuleiten. Der Xxxxxx ist verpflichtet an diesem laufenden Verbesserungsprozess mitzuwirken.
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Samples: Förderungsvertrag, Allgemeine Bestimmungen
Maßnahmenerfolg – inhaltliches Maßnahmenziel. Das Ziel und die Inhalte des GBP SÖB sind im Förderungsvertrag festgehalten und sind z.B. die Stabilisierung Stabilisierung, Motivation und Selbstorganisation der Arbeitskräfte und die Qualifizierung der Arbeitskräfte. Der Förderungsnehmer hat in den individuellen Betreuungsberichten rück zu melden, ob im Einzelfall das inhaltliche Maßnahmenziel erreicht wurde oder nicht. Die statistische Auswertung erfolgt durch den Förderungsnehmer im Rahmen des Endberichtes über die Durchführung der geförderten Leistung. Im Förderungsvertrag wird ein diesbezüglicher Planwert festgelegt. Die Vereinbarung des angestrebten Maßnahmenerfolges dient dem Zweck, im Falle des Nichterreichens eine Abweichungsanalyse vorzunehmen und Verbesserungen für einen allfälligen Folgevertrag abzuleiten. Der Xxxxxx ist verpflichtet an diesem laufenden Verbesserungsprozess mitzuwirken.
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