MECHANISMEN FÜR DEN ZUGANG ZU INFORMATIONEN Musterklauseln

MECHANISMEN FÜR DEN ZUGANG ZU INFORMATIONEN. Dieser Anhang steht im Einklang mit dem indonesischen Gesetz Nr. 14/2008 über die Informationsfreiheit, nach dem alle öffentlichen Einrichtungen verpflichtet sind, Regelungen für den Informationszugang der Öffentlichkeit zu er­ arbeiten. Das Gesetz unterscheidet vier Kategorien von Informationen: (1) Informationen, die regelmäßig verfügbar gemacht und aktiv verbreitet werden, (2) Informationen, die unverzüglich veröffentlicht werden sollten, (3) Informa­ tionen, die jederzeit verfügbar sind und auf Anfrage bereitgestellt werden, und (4) Informationen mit beschränktem Zugang oder vertrauliche Informationen. Das Forstministerium (Forstministerium), die Provinz- und Bezirksämter, die Nationale Akkreditierungsstelle (KAN), die Konformitätsbewertungsstelle und die Genehmigungsstellen spielen hinsichtlich der Funktionsweise des Legalitätssiche­ rungssystems für Holz alle eine wichtige Rolle und sind daher im Rahmen ihrer Aufgaben verpflichtet, forstwirt­ schaftliche Informationen öffentlich zugänglich zu machen. Zur Durchführung des genannten Gesetzes haben das Forstministerium, die Provinz- und Bezirksämter und alle anderen öffentlichen Stellen, einschließlich der KAN, Verfahren für den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen entwickelt oder mit der Entwicklung solcher Verfahren begonnen. Die KAN ist auch gemäß ISO/IEC 17011:2004 Nummer 8.2 (Verpflichtung der Akkreditierungsstelle) verpflichtet, der Öffentlichkeit Informationen zugänglich zu machen. Überprüfungsstellen und Genehmigungsstellen sind im Rahmen von Verordnungen des Forstministers sowie nach ISO/IEC 17021:2006 Nummer 8.1 (Öffentlich zugängliche Infor­ mationen) und ISO/IEC Guide 65:1996 Nummer 4.8 (Dokumentation) dazu verpflichtet, Informationen öffentlich zugänglich zu machen. Zivilgesellschaftliche Organisationen fungieren im Rahmen von Verordnungen des Forstministers als eine der Quellen für forstwirtschaftliche Informationen. Der Forstminister hat die Verordnung Nr. P.7/Menhut-II/2011 vom 2. Februar 2011 erlassen; nach dieser Verordnung sind Ersuchen um Informationen, die sich im Besitz des Forstministeriums befinden, an den Direktor des Zentrums für Öffentlichkeitsarbeit des Forstministeriums als zentralen Ansprechpartner für Informationen zu richten. Das Forst­ ministerium hat mit der Erarbeitung weiterer Leitlinien für die Umsetzung begonnen. Zu Informationen, die in regionalen Forstämtern sowie in Provinz- und Bezirksforstämtern verfügbar sind, ist ein direkter Zugang möglich. Damit diese...

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  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Allgemeine Informationen nach dem Energiedienstleistungsgesetz Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt sind. Weiterführende Informationen zu der so genannten Anbieterliste und den Anbietern selbst erhalten Sie unter xxx.xxxx-xxxxxx.xx. Sie können sich zudem bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren. Weitere Informationen erhalten Sie unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xxxx.

  • Vertrauliche Informationen „Vertrauliche Informationen“ sind nicht öffentliche Informationen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind oder von denen eine vernünftige Person annehmen sollte, dass sie vertraulich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundendaten, Professional Services- Daten, die Bedingungen dieses Vertrags und die Authentifizierungsreferenzen des Kundenkontos.

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Informationen Das Vertragsunternehmen sichert Elavon mit Wirkung zum Tag des Inkrafttretens dieses Vertrages sowie zum Zeitpunkt jeder Transaktion während der Laufzeit dieses Vertrages im Wege eines eigenständigen Garantieversprechens zu: Alle Elavon übermittelten Informationen sind wahr und vollständig und vermitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Geschäfts- und Finanzlage und der wesentlichen Gesellschafter, Eigentümer oder leitenden Angestellten des Vertragsunternehmens.