Verbindlicher Wortlaut Musterklauseln

Verbindlicher Wortlaut. Dieses Abkommen ist in zwei Urschriften in bulgarischer, dä- nischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französi- scher, griechischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesi- scher, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tsche- chischer und ungarischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wort- laut verbindlich ist. Im Falle einer Abweichung ist der französi- sche Wortlaut maßgebend.
Verbindlicher Wortlaut. Dieses Abkommen ist in zwei Urschriften in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, kroatischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Abkommen unterschrieben. FÜR DAS KÖNIGREICH BELGIEN, FÜR DIE REPUBLIK BULGARIEN, FÜR DIE TSCHECHISCHE REPUBLIK, FÜR DAS KÖNIGREICH DÄNEMARK, FÜR DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, FÜR DIE REPUBLIK ESTLAND, FÜR IRLAND, FÜR DIE HELLENISCHE REPUBLIK, FÜR DAS KÖNIGREICH SPANIEN, FÜR DIE FRANZÖSISCHE REPUBLIK, FÜR DIE REPUBLIK KROATIEN, FÜR DIE ITALIENISCHE REPUBLIK, FÜR DIE REPUBLIK ZYPERN, FÜR DIE REPUBLIK LETTLAND, FÜR DIE REPUBLIK LITAUEN, FÜR DAS GROSSHERZOGTUM LUXEMBURG, FÜR UNGARN, FÜR DIE REPUBLIK MALTA, FÜR DAS KÖNIGREICH DER NIEDERLANDE, FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH, FÜR DIE REPUBLIK POLEN, FÜR DIE PORTUGIESISCHE REPUBLIK, FÜR RUMÄNIEN, FÜR DIE REPUBLIK SLOWENIEN, FÜR DIE SLOWAKISCHE REPUBLIK, FÜR DIE REPUBLIK FINNLAND, FÜR DAS KÖNIGREICH SCHWEDEN, FÜR DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND, FÜR DIE EUROPÄISCHE UNION, FÜR DIE REPUBLIK KUBA
Verbindlicher Wortlaut. Dieses Abkommen ist in zwei Urschriften in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, kroatischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen dieses Abkommens wird der Gemischte Ausschuss mit der Angelegenheit befasst. ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten, hierzu gehörig befugten Vertreter dieses Abkommen unterschrieben. Съставено в Брюксел на трети юли през две хиляди и седемнадесета година. Hecho en Bruselas, el tres de julio de dos mil diecisiete.
Verbindlicher Wortlaut. Dieses Abkommen ist in doppelter Urschrift in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, kroatischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache sowie in Paschto und Dari abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Съставено в Мюнхен на осемнадесети февруари две хиляди и седемнадесета година. Xxxxx en Múnich el dieciocho de febrero de dos mil diecisiete.
Verbindlicher Wortlaut. Dieses Abkommen ist in zwei Urschriften in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, kroatischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Abkommen unterschrieben. Voor het Koninkrijk België Pour le Royaume de Belgique Für das Königreich Belgien Deze handtekening verbindt eveneens de Vlaamse Gemeenschap, de Franse Gemeenschap, de Duitstalige Gemeenschap, het Vlaamse Gewest, het Waalse Gewest en het Brussels Hoofdstedelijk Gewest. Cette signature engage également la Communauté française, la Communauté flamande, la Communauté germanophone, la Région wallonne, la Région flamande et la Région de Bruxelles-Capitale. Diese Unterschrift bindet zugleich die Deutschsprachige Gemeinschaft, die Flämische Gemeinschaft, die Französische Gemeinschaft, die Wallonische Region, die Flämische Region und die Region Brüssel-Hauptstadt. За Република България Za Českou republiku For Kongeriget Danmark Für die Bundesrepublik Deutschland Eesti Vabariigi nimel Thar cheann Na hÉireann For Ireland Για την Ελληνική Δημοκρατία Por el Reino de España Pour la République française Za Republiku Hrvatsku Per la Repubblica italiana Για την Κυπριακή Δημοκρατία Latvijas Republikas vārdā – Lietuvos Respublikos vardu Pour la Grand-Duché de Luxembourg Magyarország részéről Għar-Repubblika ta' Malta Voor het Koninkrijk der Nederlanden Für die Republik Österreich W imieniu Rzeczypospolitej Polskiej Pela República Portuguesa Pentru România Za Republiko Slovenijo Za Slovenskú republiku Suomen tasavallan puolesta För Republiken Finland För Konungariket Sverige For the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland За Европейския съюз Рог la Unión Europea Za Evropskou unii For Den Europæiske Union Für die Europäische Union Euroopa Liidu nimel Για την Ευρωπαϊκή Ένωση For the European Union Pour l'Union européenne Za Europsku uniju Per l'Unione europea Eiropas Savienības vārdā – Europos Sąjungos vardu Az Európai Unió részéről Għall-Unjoni Ewropea Voor de Europese Unie W imieniu Unii Europejskiej Pela União Europeia Pentru Uniunea Europeană Za Európsku úniu Za Evropsko unijo Euroopan unionin puolesta För Europeiska unionen
Verbindlicher Wortlaut. Dieses Übereinkommen wird in drei Urschriften in däni- scher, deutscher, englischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesi- scher, schwedischer und spanischer Sprache unter- zeichnet, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. En fe de lo cual, los abajo firmantes, debidamente facultados, han firmado el presente Acuerdo. Til bekræftelse heraf har undertegnede befuldmægtigede underskrevet denne aftale. Zu Xxxxxx dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterzeichnet. Προç πι’ στωση των ανωτε’ ρω, οι υπογρα’ φοντεç, δεο’ ντωç εξουσιοδοτηµε’ νοι, υπε’ γραψαν την παρου’ σα συµφωνι’ α. In witness whereof, the undersigned, duly empowered to that effect, have signed this Agreement. En foi de quoi, les soussignés, dûment habilités, ont signé le présent accord. In fede di che, i sottoscritti, debitamente autorizzati, hanno firmato il presente accordo. Ten blijke waarvan de ondergetekenden, daartoe naar behoren gemachtigd, deze overeenkomst hebben ondertekend. Em fé do que, os abaixo assinados, devidamente autorizados para o efeito, assinam o presente acordo. Tämän vakuudeksi alla mainitut täysivaltaiset edustajat ovat allekirjoittaneet tämän sopimuksen. Xxxx xxxxx härpå har undertecknade befullmäktigade undertecknat detta avtal. Hecho en Luxemburgo, el dieciocho de junio de mil novecientos noventa y ocho. Udfærdiget i Luxembourg, den attende juni nitten hundrede og otteoghalvfems. Geschehen zu Luxemburg am achtzehnten Juni neunzehnhundertachtundneunzig. Done at Luxembourg on the eighteenth day of June in the year one thousand nine hundred and ninety-eight. Fait à Luxembourg, le dix-huit juin mil neuf cent quatre-vingt-dix-huit. Fatto a Lussemburgo, xxxx xxxxxxxx xxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Xxxxxx xx Xxxxxxxxx, de achttiende juni negentienhonderd achtennegentig. Feito no Luxemburgo, em dezoito de Junho de mil novecentos e noventa e oito. Tehty Luxemburgissa kahdeksantenatoista päivänä kesäkuuta vuonna tuhatyhdeksänsataayhdek- sänkymmentäkahdeksan. Som skedde i Luxemburg den artonde juni nittonhundranittioåtta. Por la Comunidad Europea For Det Europæiske Fællesskab Für die Europäische Gemeinschaft Για την Ευρωπα¨ικη’ Κοινο’ τητα For the European Community Pour la Communauté européenne Per la Comunità europea Voor de Europese Gemeenschap Pela Comunidade Europeia Euroopan yhteisön puolesta För Europeiska gemenskapen Por la Agencia Espacial Europea For Den Europæiske Rumorg...
Verbindlicher Wortlaut. Dieses Abkommen ist in doppelter Urschrift in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer, ungarischer und koreanischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Die Vertragsparteien sind Demokratien. Sie möchten zusammenarbeiten, um ihre gemeinsamen Werte in der Welt zu fördern. Ihr Abkommen ist ein Signal für ihre gemeinsame Entschlossenheit, Demokratie, Menschenrechte, Nichtverbreitung und Bekämpfung des Terrorismus in der ganzen Welt zu fördern. Die Durchführung dieses Abkommens zwischen den Vertragsparteien, die dieselben Werte teilen, beruht daher auf den Grundsätzen des Dialogs, der gegenseitigen Achtung, der gleichberechtigten Partnerschaft, des Multilateralismus, des Konsenses und der Achtung des Völkerrechts. Die Vertragsparteien kommen überein, dass für die Zwecke der richtigen Auslegung und der praktischen Anwendung dieses Abkommens "geeignete Maßnahmen" im Sinne von Artikel 45 Absatz 3 Maßnahmen sind, die in einem angemessenen Verhältnis zur Nichterfüllung der Verpflichtungen aus diesem Abkommen stehen. Die Maßnahmen können hinsichtlich dieses Abkommens oder eines spezifischen Abkommens getroffen werden, das Teil des gemeinsamen institutionellen Rahmens ist. Bei der Xxxx der Maßnahmen ist den Maßnahmen der Vorrang zu geben, die das Funktionieren der Abkommen am wenigsten behindern; dabei ist zu berücksichtigen, dass möglicherweise innerstaatliche Rechtsbehelfe verwendet werden können, sofern solche zur Verfügung stehen. Die Vertragsparteien kommen überein, dass für die Zwecke der richtigen Auslegung und der praktischen Anwendung dieses Abkommens "besonders dringenden Fälle" im Sinne von Artikel 45 Absatz 4 Fälle erheblicher Verletzung dieses Abkommens durch eine der Vertragsparteien sind. Eine erhebliche Verletzung liegt in einer nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts nicht zulässigen Ablehnung der Erfüllung dieses Abkommens oder in einem besonders ernsten und schweren Verstoß gegen ein wesentliches Element des Abkommens. Bei der Prüfung, ob eine erhebliche Verletzung des Artikels 4 Absatz 2 vorliegt, berücksichtigen die Vertragsparteien den offiziellen Standpunkt der zuständigen internationalen Einrichtungen, wenn solche vorliegen. Hinsichtlich Artikel 46 gilt, dass im Fall...
Verbindlicher Wortlaut. Dieses Abkommen ist in doppelter Urschrift in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, kroatischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer, ungarischer und japanischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen dieses Abkommens befassen die Vertragsparteien den Gemischten Ausschuss mit der Angelegenheit. ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten, hierzu gehörig befugten Bevollmächtigten dieses Abkommen unterschrieben.
Verbindlicher Wortlaut. Dieses Abkommen ist in in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer, ungarischer und mongolischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Съставено в Улан Батор на тридесети април две хиляди и тринадесета година. Hecho en Ulán Bator, el treinta de abril de dos mil trece.
Verbindlicher Wortlaut. Dieses Abkommen ist in zwei Urschriften in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, kroatischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer, ungarischer und arabischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Bei Abweichungen zwischen Sprachfassungen entscheidet der Gemeinsame Ausschuss über die Sprache des zu verwendenden Textes. ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten, hierzu gehörig befugten Bevollmächtigten dieses Abkommen unterschrieben. Geschehen zu ... am ... Für das Königreich Belgien Für die Republik Bulgarien Für die Tschechische Republik Für das Königreich Dänemark Für die Bundesrepublik Deutschland Für die Republik Estland Für Irland Für die Hellenische Republik Für das Königreich Spanien Für die Französische Republik Für die Republik Kroatien Für die Italienische Republik Für die Republik Zypern Für die Republik Lettland Für die Republik Litauen Für das Großherzogtum Luxemburg Für Ungarn Für die Republik Malta Für das Königreich der Niederlande Für die Republik Österreich Für die Republik Polen Für die Portugiesische Republik Für Rumänien Für die Republik Slowenien Für die Slowakische Republik Für die Republik Finnland Für das Königreich Schweden Für die Europäische Union Für den Staat Katar