Verbindlicher Wortlaut. Dieses Abkommen ist in doppelter Urschrift in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, kroatischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer, ungarischer und japanischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen dieses Abkommens befassen die Vertragsparteien den Gemischten Ausschuss mit der Angelegenheit.
Verbindlicher Wortlaut. Dieses Abkommen ist in zwei Urschriften in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französi- scher, griechischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesi- scher, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechi- scher und ungarischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Verbindlicher Wortlaut. Dieses Abkommen ist in doppelter Urschrift in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, kroatischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache sowie in Paschto und Dari abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Съставено в Мюнхен на осемнадесети февруари две хиляди и седемнадесета година. Xxxxx en Múnich el dieciocho de febrero de dos mil diecisiete.
Verbindlicher Wortlaut. Dieses Abkommen ist in zwei Urschriften in bulgarischer, dä nischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französi scher, griechischer, italienischer, lettischer, litauischer, xxxxxxx xxxxx, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tsche chischer und ungarischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wort laut verbindlich ist. Im Falle unterschiedlicher Auslegung ist der englische Wortlaut maßgebend.
Verbindlicher Wortlaut. Dieses Abkommen ist in zwei Urschriften in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, kroatischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen dieses Abkommens wird der Gemischte Ausschuss mit der Angelegenheit befasst. ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten, hierzu gehörig befugten Vertreter dieses Abkommen unterschrieben. Съставено в Брюксел на трети юли през две хиляди и седемнадесета година. Hecho en Bruselas, el tres de julio de dos mil diecisiete.
Verbindlicher Wortlaut. Die Urschrift dieses Übereinkommens, dessen englischer, französischer und russi- scher Wortlaut gleichermassen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär der Ver- einten Nationen hinterlegt. Geschehen zu Genf am 19. Januar 1996. 5 SR 0.111 Anhang I6
1. Alle Wasserstrassen von internationaler Bedeutung (Wasserstrassennetz E) wer- den mit dem Buchstaben «E», gefolgt von einer Nummer bestehend aus zwei, vier oder sechs Ziffern, bezeichnet.
2. Die Hauptelemente des Wasserstrassennetzes E weisen Nummern bestehend aus zwei Ziffern auf, während deren Nebenelemente Nummern bestehend aus vier und sechs Ziffern tragen.
3. Die Hauptelemente des Wasserstrassennetzes E, die im Wesentlichen Nord-Süd orientiert sind und die die Seehäfen bedienen und Seebecken verbinden, werden mit den Nummern 10, 20, 30, 40 und 50 bezeichnet, wobei die Nummern von West nach Ost zunehmen.
4. Die Hauptelemente des Wasserstrassennetzes E, die im Wesentlichen West-Ost orientiert sind und mindestens drei Hauptelemente des Wasserstrassennetzes E nach Ziffer 3 hiervor kreuzen, werden mit den Nummern 60, 70, 80 und 90 bezeichnet, wobei die Nummern von Nord nach Süd zunehmen.
5. Die anderen Hauptelemente des Wasserstrassennetzes E, die sich zwischen zwei Hauptelementen nach den Ziffern 3 und 4 hiervor befinden, werden mit zwei Ziffern bezeichnet, die zwischen denjenigen der Wasserstrassen liegen, die sie verbinden.
6. Bei den Nebenwasserstrassen (Zweigen) erster oder zweiter Ordnung entsprechen die zwei oder vier ersten Ziffern der Wasserstrasse höherer Ordnung des Wasserstras- sennetzes. Die folgenden Ziffern sind die Nummer der Nebenwasserstrasse, wobei die Nummern ab Beginn bis zum Ende der Wasserstrasse höherer Ordnung entsprechend der folgenden Tabelle zunehmen. Die geraden Zahlen bezeichnen die Wasserstrassen auf der linken, die ungeraden Zahlen diejenigen auf der rechten Seite. Wasserstrassennummer E Beschreibung des Verkehrsweges* Hauptwas- serstrassen Zweige 1 2 3 E 01 Dünkirchen-Douai-Valenciennes-Condé-Pommerœul-Mons- Charleroi-Namur-Lüttich-Maastricht, Moerdijk bis Rotterdam/ Europoort über die Maas, die Kil, die Noord und die Nieuwe Maas E 01-01 Kwaadmechelen-Dessel-Bocholt-Nederweert-Wessem-Maas Kanal 6 Geändert anlässlich der 52. Sitzung der Arbeitsgruppe für Wasserstrassentransport der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen in Genf, vom 13.‒15. Okt. 2008 (AS 2009 7109), der 56. Sitzung vom 10.–12. Okt. 2012 (AS 2014 1379) und der
Verbindlicher Wortlaut. Dieses Abkommen ist in zwei Urschriften in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, kroatischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer, ungarischer und arabischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Bei Abweichungen zwischen Sprachfassungen entscheidet der Gemeinsame Ausschuss über die Sprache des zu verwendenden Textes. ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten, hierzu gehörig befugten Bevollmächtigten dieses Abkommen unterschrieben. Geschehen zu ... am ... Für das Königreich Belgien Für die Republik Bulgarien Für die Tschechische Republik Für das Königreich Dänemark Für die Bundesrepublik Deutschland Für die Republik Estland Für Irland Für die Hellenische Republik Für das Königreich Spanien Für die Französische Republik Für die Republik Kroatien Für die Italienische Republik Für die Republik Zypern Für die Republik Lettland Für die Republik Litauen Für das Großherzogtum Luxemburg Für Ungarn Für die Republik Malta Für das Königreich der Niederlande Für die Republik Österreich Für die Republik Polen Für die Portugiesische Republik Für Rumänien Für die Republik Slowenien Für die Slowakische Republik Für die Republik Finnland Für das Königreich Schweden Für die Europäische Union Für den Staat Katar
Verbindlicher Wortlaut. Dieses Abkommen ist in zwei Urschriften in dänischer, deutscher, englischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache sowie in Hindi abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Verbindlicher Wortlaut. Dieses Übereinkommen wird in drei Urschriften in däni- scher, deutscher, englischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesi- scher, schwedischer und spanischer Sprache unter- zeichnet, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. En fe de lo cual, los abajo firmantes, debidamente facultados, han firmado el presente Acuerdo. Til bekræftelse heraf har undertegnede befuldmægtigede underskrevet denne aftale. Zu Xxxxxx dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterzeichnet. Προç πι’ στωση των ανωτε’ ρω, οι υπογρα’ φοντεç, δεο’ ντωç εξουσιοδοτηµε’ νοι, υπε’ γραψαν την παρου’ σα συµφωνι’ α. In witness whereof, the undersigned, duly empowered to that effect, have signed this Agreement. En foi de quoi, les soussignés, dûment habilités, ont signé le présent accord. In fede di che, i sottoscritti, debitamente autorizzati, hanno firmato il presente accordo. Ten blijke waarvan de ondergetekenden, daartoe naar behoren gemachtigd, deze overeenkomst hebben ondertekend. Em fé do que, os abaixo assinados, devidamente autorizados para o efeito, assinam o presente acordo. Tämän vakuudeksi alla mainitut täysivaltaiset edustajat ovat allekirjoittaneet tämän sopimuksen. Xxxx xxxxx härpå har undertecknade befullmäktigade undertecknat detta avtal. Hecho en Luxemburgo, el dieciocho de junio de mil novecientos noventa y ocho. Udfærdiget i Luxembourg, den attende juni nitten hundrede og otteoghalvfems. Geschehen zu Luxemburg am achtzehnten Juni neunzehnhundertachtundneunzig. Done at Luxembourg on the eighteenth day of June in the year one thousand nine hundred and ninety-eight. Fait à Luxembourg, le dix-huit juin mil neuf cent quatre-vingt-dix-huit. Fatto a Lussemburgo, xxxx xxxxxxxx xxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Xxxxxx xx Xxxxxxxxx, de achttiende juni negentienhonderd achtennegentig. Feito no Luxemburgo, em dezoito de Junho de mil novecentos e noventa e oito. Tehty Luxemburgissa kahdeksantenatoista päivänä kesäkuuta vuonna tuhatyhdeksänsataayhdek- sänkymmentäkahdeksan. Som skedde i Luxemburg den artonde juni nittonhundranittioåtta. Por la Comunidad Europea For Det Europæiske Fællesskab Für die Europäische Gemeinschaft Για την Ευρωπα¨ικη’ Κοινο’ τητα For the European Community Pour la Communauté européenne Per la Comunità europea Voor de Europese Gemeenschap Pela Comunidade Europeia Euroopan yhteisön puolesta För Europeiska gemenskapen Por la Agencia Espacial Europea For Den Europæiske Rumorg...
Verbindlicher Wortlaut. Dieses Abkommen ist in in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer, ungarischer und mongolischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Съставено в Улан Батор на тридесети април две хиляди и тринадесета година. Hecho en Ulán Bator, el treinta de abril de dos mil trece.