Common use of Medizinisch technische Assistentinnen und Assistenten Vorbemerkung Clause in Contracts

Medizinisch technische Assistentinnen und Assistenten Vorbemerkung. Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten im Sinne dieses Ab- schnitts sind Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten für Funkti- onsdiagnostik, Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und - assistenten, Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und -assistenten und Veterinärmedizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten. Staatlich geprüfte Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten sowie Zytologisch-technische Assistentinnen und Assistenten mit jeweils entspre- chender Tätigkeit. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die mindestens zu einem Viertel schwierige Aufgaben erfüllen. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1) Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die schwierige Aufgaben erfüllen. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1) 1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die als Hilfskräfte bei wissenschaftlichen Forschungsaufgaben mit einem besonders hohen Maß von Verantwort- lichkeit tätig sind. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2) 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die mindestens zur Hälfte eine oder mehrere der folgenden Aufgaben erfüllen: - Wartung und Kalibrierung von hochwertigen und schwierig zu bedie- nenden Messgeräten (z.B. Autoanalyzern), - Virusisolierungen oder ähnlich schwierige mikrobiologische Verfah- ren, Gewebezüchtungen, schwierige Antikörperbestimmungen (z.B. Coombs-Test), - schwierige intraoperative Röntgenaufnahmen, - interoperatives Monitoring, Mitwirkung bei der prächirurgischen Epi- lepsiediagnostik und -OP, Mitwirkung bei der Implantation von Hirnelektroden, Mitwirkung bei der Komadiagnostik, - Vorbereitung und Mitwirkung bei der Protonentherapie. 1. Schwierige Aufgaben sind z.B. - der Diagnostik vorausgehende technische Arbeiten bei selbstständi- ger Verfahrenswahl auf histologischem, mikrobiologischem, hämato- logischem, serologischem, molekularbiologischem oder quantitativ klinisch-chemischem Gebiet; - die Durchführung von Untersuchungsverfahren zur röntgenologi- schen Funktionsdiagnostik; - messtechnische Aufgaben und Hilfeleistung bei der Verwendung von radioaktiven Stoffen; - schwierige medizinisch radiologische Verfahren; - Tätigkeiten in der radiologischen Untersuchung von Kindern bis zum sechsten Lebensjahr; - Bedienung eines Elektronenmikroskops sowie Vorbereitung der Prä- parate für Elektronenmikroskopie; - Durchführung schwieriger molekularbiologischer Untersuchungsver- fahren (z.B. Hybridisierung oder Blot), schwierige Hormonbestim- mungen, schwierige Fermentaktivitatsbestimmungen, schwierige ge- rinnungsphysiologische Untersuchungen); - Vorbereitung und Durchführung von röntgenologischen Gefäßunter- suchungen in der Schädel-, Brust- und Bauchhöhle, Mitwirkung bei Herzkatheterisierungen, Schichtaufnahmen in den drei Dimensionen mit Spezialgeräten (CT, MRT, SPECT, etc.), Arbeiten an Linearbe- schleunigern, Durchführung von Szintigraphien unter Belastung (z.B. Myokardszintigraphie), szintigraphische Spezialuntersuchungen (z.B. Sentinelszintigraphie); - Durchführung von Untersuchungsverfahren, bei denen mehrere Un- tersuchungsmethoden kombiniert werden, z.B. SPECT-CT; - Vorbereitung und Mitwirkung von röntgenologisch gestützten Gewe- beentnahmen; - Tätigkeiten in der Telemedizin oder Teleradiologie; - Mitwirkung bei der Hirntodbestimmung oder - invasive Eingriffe mit z.B. kryostatischen Maßnahmen im EPU-Labor. 2. Beschäftigte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit als Hilfskräfte bei wissen- schaftlichen Forschungsaufgaben mit einem besonders hohen Maß von Verantwortlichkeit tätig sind, sind auch dann als solche eingruppiert, wenn sie im Rahmen dieser Tätigkeit Aufgaben erfüllen, die in der Protokoller- klärung Nr. 1 genannt sind.

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Samples: Änderungstarifvertrag, Entgeltordnung Zum Tarifvertrag Für Den Öffentlichen Dienst (Tvöd)

Medizinisch technische Assistentinnen und Assistenten Vorbemerkung. Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten im Sinne dieses Ab- schnitts sind Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten für Funkti- onsdiagnostik, Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und - assistenten-xxxxx- xxxxxx, Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und -assistenten und Veterinärmedizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten. Staatlich geprüfte Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten sowie Zytologisch-technische Assistentinnen und Assistenten mit jeweils entspre- chender entsprechen- der Tätigkeit. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die mindestens zu einem Viertel schwierige Aufgaben erfüllen. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1) Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die schwierige Aufgaben erfüllen. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1) 1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die als Hilfskräfte bei wissenschaftlichen Forschungsaufgaben mit einem besonders hohen Maß von Verantwort- lichkeit Verantwortlich- keit tätig sind. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2) 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die mindestens zur Hälfte eine oder mehrere meh- rere der folgenden Aufgaben erfüllen: - Wartung und Kalibrierung von hochwertigen und schwierig zu bedie- nenden bedienen- den Messgeräten (z.B. Autoanalyzern), - Virusisolierungen oder ähnlich schwierige mikrobiologische Verfah- renVerfahren, Gewebezüchtungen, schwierige Antikörperbestimmungen (z.B. Coombs-Test), - schwierige intraoperative Röntgenaufnahmen, - interoperatives Monitoring, Mitwirkung bei der prächirurgischen Epi- lepsiediagnostik Epilep- siediagnostik und -OP, Mitwirkung bei der Implantation von HirnelektrodenHirnelektro- den, Mitwirkung bei der Komadiagnostik, - Vorbereitung und Mitwirkung bei der Protonentherapie. 1. Schwierige Aufgaben sind z.B. - der Diagnostik vorausgehende technische Arbeiten bei selbstständi- ger Verfahrenswahl auf histologischem, mikrobiologischem, hämato- logischem, serologischem, molekularbiologischem oder quantitativ klinischkli- nisch-chemischem Gebiet; - die Durchführung von Untersuchungsverfahren zur röntgenologi- schen röntgenologischen Funktionsdiagnostik; - messtechnische Aufgaben und Hilfeleistung bei der Verwendung von radioaktiven Stoffen; - schwierige medizinisch radiologische Verfahren; - Tätigkeiten in der radiologischen Untersuchung von Kindern bis zum sechsten Lebensjahr; - Bedienung eines Elektronenmikroskops sowie Vorbereitung der Prä- parate für Elektronenmikroskopie; - Durchführung schwieriger molekularbiologischer Untersuchungsver- fahren (z.B. Hybridisierung oder Blot), schwierige Hormonbestim- mungenHormonbestimmun- gen, schwierige Fermentaktivitatsbestimmungen, schwierige ge- rinnungsphysiologische gerin- nungsphysiologische Untersuchungen); - Vorbereitung und Durchführung von röntgenologischen Gefäßunter- suchungen in der Schädel-, Brust- und Bauchhöhle, Mitwirkung bei Herzkatheterisierungen, Schichtaufnahmen in den drei Dimensionen mit Spezialgeräten (CT, MRT, SPECT, etc.), Arbeiten an Linearbe- schleunigern, Durchführung von Szintigraphien unter Belastung (z.B. Myokardszintigraphie), szintigraphische Spezialuntersuchungen (z.B. Sentinelszintigraphie); - Durchführung von Untersuchungsverfahren, bei denen mehrere Un- tersuchungsmethoden kombiniert werden, z.B. SPECT-CT; - Vorbereitung und Mitwirkung von röntgenologisch gestützten Gewe- beentnahmen; - Tätigkeiten in der Telemedizin oder Teleradiologie; - Mitwirkung bei der Hirntodbestimmung oder - invasive Eingriffe mit z.B. kryostatischen Maßnahmen im EPU-Labor. 2. Beschäftigte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit als Hilfskräfte bei wissen- schaftlichen wissenschaft- lichen Forschungsaufgaben mit einem besonders hohen Maß von Verantwortlichkeit Verant- wortlichkeit tätig sind, sind auch dann als solche eingruppiert, wenn sie im Rahmen dieser Tätigkeit Aufgaben erfüllen, die in der Protokoller- klärung Protokollerklärung Nr. 1 genannt sind.

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Samples: Änderungsvereinbarung

Medizinisch technische Assistentinnen und Assistenten Vorbemerkung. Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten im Sinne dieses Ab- schnitts sind Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten für Funkti- onsdiagnostik, Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und - assistenten-xxxxx- xxxxxx, Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und -assistenten und Veterinärmedizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten. Staatlich geprüfte Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten sowie Zytologisch-technische Assistentinnen und Assistenten mit jeweils entspre- chender entsprechen- der Tätigkeit. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die mindestens zu einem Viertel schwierige Aufgaben erfüllen. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1) Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die schwierige Aufgaben erfüllen. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1) 1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die als Hilfskräfte bei wissenschaftlichen Forschungsaufgaben mit einem besonders hohen Maß von Verantwort- lichkeit Verantwortlich- keit tätig sind. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2) 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die mindestens zur Hälfte eine oder mehrere meh- rere der folgenden Aufgaben erfüllen: - Wartung und Kalibrierung von hochwertigen und schwierig zu bedie- nenden Messgeräten (z.B. Autoanalyzern), - Virusisolierungen oder ähnlich schwierige mikrobiologische Verfah- ren, Gewebezüchtungen, schwierige Antikörperbestimmungen (z.B. Coombs-Test), - schwierige intraoperative Röntgenaufnahmen, - interoperatives Monitoring, Mitwirkung bei der prächirurgischen Epi- lepsiediagnostik und -OP, Mitwirkung bei der Implantation von Hirnelektroden, Mitwirkung bei der Komadiagnostik, - Vorbereitung und Mitwirkung bei der Protonentherapie. 1. Schwierige Aufgaben sind z.B. - der Diagnostik vorausgehende technische Arbeiten bei selbstständi- ger Verfahrenswahl auf histologischem, mikrobiologischem, hämato- logischem, serologischem, molekularbiologischem oder quantitativ klinischkli- nisch-chemischem Gebiet; - die Durchführung von Untersuchungsverfahren zur röntgenologi- schen röntgenologischen Funktionsdiagnostik; - messtechnische Aufgaben und Hilfeleistung bei der Verwendung von radioaktiven Stoffen; - schwierige medizinisch radiologische Verfahren; - Tätigkeiten in der radiologischen Untersuchung von Kindern bis zum sechsten Lebensjahr; - Bedienung eines Elektronenmikroskops sowie Vorbereitung der Prä- parate für Elektronenmikroskopie; - Durchführung schwieriger molekularbiologischer Untersuchungsver- fahren (z.B. Hybridisierung oder Blot), schwierige Hormonbestim- mungenHormonbestimmun- gen, schwierige Fermentaktivitatsbestimmungen, schwierige ge- rinnungsphysiologische gerin- nungsphysiologische Untersuchungen); - Vorbereitung und Durchführung von röntgenologischen Gefäßunter- suchungen in der Schädel-, Brust- und Bauchhöhle, Mitwirkung bei Herzkatheterisierungen, Schichtaufnahmen in den drei Dimensionen mit Spezialgeräten (CT, MRT, SPECT, etc.), Arbeiten an Linearbe- schleunigern, Durchführung von Szintigraphien unter Belastung (z.B. Myokardszintigraphie), szintigraphische Spezialuntersuchungen (z.B. Sentinelszintigraphie); - Durchführung von Untersuchungsverfahren, bei denen mehrere Un- tersuchungsmethoden kombiniert werden, z.B. SPECT-CT; - Vorbereitung und Mitwirkung von röntgenologisch gestützten Gewe- beentnahmen; - Tätigkeiten in der Telemedizin oder Teleradiologie; - Mitwirkung bei der Hirntodbestimmung oder - invasive Eingriffe mit z.B. kryostatischen Maßnahmen im EPU-Labor. 2. Beschäftigte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit als Hilfskräfte bei wissen- schaftlichen wissenschaft- lichen Forschungsaufgaben mit einem besonders hohen Maß von Verantwortlichkeit Verant- wortlichkeit tätig sind, sind auch dann als solche eingruppiert, wenn sie im Rahmen dieser Tätigkeit Aufgaben erfüllen, die in der Protokoller- klärung Protokollerklärung Nr. 1 genannt sind.

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Samples: Änderungstarifvertrag

Medizinisch technische Assistentinnen und Assistenten Vorbemerkung. Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten im Sinne dieses Ab- schnitts Abschnitts sind Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten für Funkti- onsdiagnostikFunktionsdiagnostik, Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und - assistenten-assistenten, Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und -assistenten und Veterinärmedizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten. Staatlich geprüfte Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten sowie Zytologisch-technische Assistentinnen und Assistenten mit jeweils entspre- chender entsprechender Tätigkeit. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die mindestens zu einem Viertel schwierige Aufgaben erfüllen. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1) Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die schwierige Aufgaben erfüllen. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1) 1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die als Hilfskräfte bei wissenschaftlichen Forschungsaufgaben mit einem besonders hohen Maß von Verantwort- lichkeit Verantwortlichkeit tätig sind. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2) 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die mindestens zur Hälfte eine oder mehrere der folgenden Aufgaben erfüllen: - Wartung und Kalibrierung von hochwertigen und schwierig zu bedie- nenden bedienenden Messgeräten (z.B. Autoanalyzern), - Virusisolierungen oder ähnlich schwierige mikrobiologische Verfah- renVerfahren, Gewebezüchtungen, schwierige Antikörperbestimmungen (z.B. Coombs-Test), - schwierige intraoperative Röntgenaufnahmen, - interoperatives Monitoring, Mitwirkung bei der prächirurgischen Epi- lepsiediagnostik Epilepsiediagnostik und -OP, Mitwirkung bei der Implantation von Hirnelektroden, Mitwirkung bei der Komadiagnostik, - Vorbereitung und Mitwirkung bei der Protonentherapie. 1. Schwierige Aufgaben sind z.B. - der Diagnostik vorausgehende technische Arbeiten bei selbstständi- ger selbstständiger Verfahrenswahl auf histologischem, mikrobiologischem, hämato- logischemhämatologischem, serologischem, molekularbiologischem oder quantitativ klinisch-chemischem Gebiet; - die Durchführung von Untersuchungsverfahren zur röntgenologi- schen röntgenologischen Funktionsdiagnostik; - messtechnische Aufgaben und Hilfeleistung bei der Verwendung von radioaktiven Stoffen; - schwierige medizinisch radiologische Verfahren; - Tätigkeiten in der radiologischen Untersuchung von Kindern bis zum sechsten Lebensjahr; - Bedienung eines Elektronenmikroskops sowie Vorbereitung der Prä- parate Präparate für Elektronenmikroskopie; - Durchführung schwieriger molekularbiologischer Untersuchungsver- fahren Untersuchungsverfahren (z.B. Hybridisierung oder Blot), schwierige Hormonbestim- mungenHormonbestimmungen, schwierige Fermentaktivitatsbestimmungen, schwierige ge- rinnungsphysiologische gerinnungsphysiologische Untersuchungen); - Vorbereitung und Durchführung von röntgenologischen Gefäßunter- suchungen Gefäßuntersuchungen in der Schädel-, Brust- und Bauchhöhle, Mitwirkung bei Herzkatheterisierungen, Schichtaufnahmen in den drei Dimensionen mit Spezialgeräten (CT, MRT, SPECT, etc.), Arbeiten an Linearbe- schleunigernLinearbeschleunigern, Durchführung von Szintigraphien unter Belastung (z.B. Myokardszintigraphie), szintigraphische Spezialuntersuchungen (z.B. Sentinelszintigraphie); - Durchführung von Untersuchungsverfahren, bei denen mehrere Un- tersuchungsmethoden Untersuchungsmethoden kombiniert werden, z.B. SPECT-CT; - Vorbereitung und Mitwirkung von röntgenologisch gestützten Gewe- beentnahmenGewebeentnahmen; - Tätigkeiten in der Telemedizin oder Teleradiologie; - Mitwirkung bei der Hirntodbestimmung oder - invasive Eingriffe mit z.B. kryostatischen Maßnahmen im EPU-Labor. 2. Beschäftigte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit als Hilfskräfte bei wissen- schaftlichen Forschungsaufgaben wissenschaftlichen Forschungsauf- gaben mit einem besonders hohen Maß von Verantwortlichkeit tätig sind, sind auch dann als solche eingruppiert, wenn sie im Rahmen dieser Tätigkeit Aufgaben erfüllen, die in der Protokoller- klärung Protokollerklärung Nr. 1 genannt sind.

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