Common use of Medizinische Aufklärung Clause in Contracts

Medizinische Aufklärung. E.1.5.3 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von ▪ Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. ▪ anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten müssen Sie die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass angeforderte Berichte alsbald erstellt werden. E.1.5.4 Beachten Sie auch die 15-Monatsfrist für die Feststellung und Geltendmachung der Invalidität nach A.4.5.1.3. E.1.6.1 Nach einem Unfall, der zu einer Leistung durch uns führen kann, müssen Sie unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten. E.1.6.2 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von ▪ Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. ▪ anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten müssen Sie die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass angeforderte Berichte alsbald erstellt werden. E.1.6.3 Sie müssen alles tun, was der Aufklärung möglicher Ansprüche gegen Dritte dienen kann. Insbesondere müssen Sie unsere Fragen zu möglichen Ansprüchen gegen Dritte, die sich auf den Umfang unserer Leistungspflicht auswirken können, wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Entsprechende Nachweise müssen Sie uns vorlegen.

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Medizinische Aufklärung. E.1.5.3 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten müssen Sie die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass angeforderte Berichte alsbald erstellt werden. E.1.5.4 Beachten Sie auch die 15-Monatsfrist für die Feststellung dieFeststellung und Geltendmachung der Invalidität nach A.4.5.1.3nachA.4.5.1.3. E.1.6.1 Nach einem Unfall, der zu einer Leistung durch uns führen kann, müssen Sie unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten. E.1.6.2 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen be- nötigen wir möglicherweise Auskünfte von Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten müssen Sie die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass angeforderte Berichte alsbald erstellt werden. E.1.6.3 Sie müssen alles tun, was der Aufklärung möglicher Ansprüche gegen Dritte dienen kann. Insbesondere Ins- besondere müssen Sie unsere Fragen zu möglichen Ansprüchen gegen Dritte, die sich auf den Umfang unserer un- serer Leistungspflicht auswirken können, wahrheitsgemäß wahrheits- gemäß und vollständig beantworten. Entsprechende Nachweise müssen Sie uns vorlegen.

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Samples: www.diebayerische.de

Medizinische Aufklärung. E.1.5.3 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise mögli- cherweise Auskünfte von Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht unter- sucht haben. anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten Ansons- ten müssen Sie die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung Ver- fügung stellen. Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht Leis- tungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass angeforderte angefor- derte Berichte alsbald erstellt werden. E.1.5.4 Beachten Sie auch die 15-Monatsfrist für die Feststellung und Geltendmachung der Invalidität nach A.4.5.1.3. E.1.6.1 Nach einem Unfall, der zu einer Leistung durch uns führen kann, müssen Sie unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten. E.1.6.2 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise mögli- cherweise Auskünfte von Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht un- tersucht haben. anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten Ansons- ten müssen Sie die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung Ver- fügung stellen. Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht Leis- tungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entstehtent- steht. Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass angeforderte ange- forderte Berichte alsbald erstellt werden. E.1.6.3 Sie müssen alles tun, was der Aufklärung möglicher Ansprüche Ansprü- che gegen Dritte dienen kann. Insbesondere müssen Sie unsere un- sere Fragen zu möglichen Ansprüchen gegen Dritte, die sich auf den Umfang unserer Leistungspflicht auswirken können, wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Entsprechende Nachweise müssen Sie uns vorlegen.

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Samples: www.insurancestation.de

Medizinische Aufklärung. E.1.5.3 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von - Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. - anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten müssen Sie die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass angeforderte Berichte alsbald erstellt werden. E.1.5.4 Beachten Sie auch die 15-Monatsfrist für die Feststellung und Geltendmachung der Invalidität nach A.4.5.1.3. E.1.6.1 Nach einem Unfall, der zu einer Leistung durch uns führen kann, müssen Sie muss der Fahrer unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten. E.1.6.2 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von - Ärzten, die Sie den Fahrer vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. - anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie müssen Der Fahrer muss es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu können Sie kann der Fahrer den Ärzten und den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten müssen Sie muss er die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten müssen Sie muss sich der Fahrer untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. Sie haben Er muss erforderlichenfalls darauf hinzuwirkenhinwirken, dass angeforderte Berichte alsbald erstellt werden. E.1.6.3 Sie müssen Der Fahrer muss alles tun, was der Aufklärung möglicher Ansprüche gegen Dritte dienen kann. Insbesondere müssen Sie muss er unsere Fragen zu möglichen Ansprüchen gegen Dritte, die sich auf den Umfang unserer Leistungspflicht auswirken können, wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Entsprechende Nachweise müssen Sie muss er uns vorlegen.

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Samples: www.oeffentliche.de

Medizinische Aufklärung. E.1.5.3 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten müssen Sie die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass angeforderte Berichte alsbald erstellt werden. E.1.5.4 Beachten Sie auch die 15-Monatsfrist für die Feststellung und Geltendmachung der Invalidität nach A.4.5.1.3. E.1.6.1 Nach einem Unfall, der zu einer Leistung durch uns führen kann, müssen Sie unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten. E.1.6.2 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen be- nötigen wir möglicherweise Auskünfte von Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten müssen Sie die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass angeforderte Berichte alsbald erstellt werden. E.1.6.3 Sie müssen alles tun, was der Aufklärung möglicher Ansprüche gegen Dritte dienen kann. Insbesondere Ins- besondere müssen Sie unsere Fragen zu möglichen Ansprüchen gegen Dritte, die sich auf den Umfang unserer un- serer Leistungspflicht auswirken können, wahrheitsgemäß wahrheits- gemäß und vollständig beantworten. Entsprechende Nachweise müssen Sie uns vorlegen.

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Samples: www.diebayerische.de

Medizinische Aufklärung. E.1.5.3 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise mög- licherweise Auskünfte von Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht unter- sucht haben. anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten Ansons- ten müssen Sie die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung Ver- fügung stellen. Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht Leis- tungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass angeforderte angefor- derte Berichte alsbald erstellt werden. E.1.5.4 Beachten Sie auch die 15-Monatsfrist für die Feststellung und Geltendmachung der Invalidität nach A.4.5.1.3. E.1.6.1 Nach einem Unfall, der zu einer Leistung durch uns führen kann, müssen Sie unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten. E.1.6.2 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise mög- licherweise Auskünfte von Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht un- tersucht haben. anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten Ansons- ten müssen Sie die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung Ver- fügung stellen. Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht Leis- tungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass angeforderte ange- forderte Berichte alsbald erstellt werden. E.1.6.3 Sie müssen alles tun, was der Aufklärung möglicher Ansprüche Ansprü- che gegen Dritte dienen kann. Insbesondere müssen Sie unsere un- sere Fragen zu möglichen Ansprüchen gegen Dritte, die sich auf den Umfang unserer Leistungspflicht auswirken können, wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Entsprechende Nachweise müssen Sie uns vorlegen.

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Medizinische Aufklärung. E.1.5.3 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen be- nötigen wir möglicherweise Auskünfte von - Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt behan- delt oder untersucht haben. - anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte Auskünf- te direkt zu erteilen. Ansonsten müssen Sie die Auskünfte Aus- künfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer unse- rer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass angeforderte Berichte alsbald erstellt werden. E.1.5.4 Beachten Sie auch die 15-Monatsfrist für die Feststellung und Geltendmachung der Invalidität nach A.4.5.1.3. E.1.6.1 Nach einem Unfall, der zu einer Leistung durch uns führen kann, müssen Sie unverzüglich einen ei- nen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten. E.1.6.2 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen be- nötigen wir möglicherweise Auskünfte von - Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt behan- delt oder untersucht haben. - anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte Auskünf- te direkt zu erteilen. Ansonsten müssen Sie die Auskünfte Aus- künfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer unse- rer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass angeforderte Berichte alsbald erstellt werden. E.1.6.3 Sie müssen alles tun, was der Aufklärung möglicher Ansprüche gegen Dritte dienen kann. Insbesondere Ins- besondere müssen Sie unsere Fragen zu möglichen Ansprüchen gegen Dritte, die sich auf den Umfang unserer un- serer Leistungspflicht auswirken können, wahrheitsgemäß wahrheits- gemäß und vollständig beantworten. Entsprechende Nachweise müssen Sie uns vorlegen.

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Samples: www.diebayerische.de

Medizinische Aufklärung. E.1.5.3 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. anderen Versicherern, Versicherungsträgern und BehördenBe- hörden. Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte Aus- künfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten müssen Sie die Auskünfte selbst einholen ein- holen und uns zur Verfügung stellen. Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten müs- sen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die notwen- digen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Un- tersuchung entsteht. Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass an- geforderte Berichte alsbald erstellt werden. E.1.5.4 Beachten Sie auch die 15-Monatsfrist für die Feststellung und Geltendmachung der Invalidität nach A.4.5.1.3. E.1.6.1 Nach einem Unfall, der zu einer Leistung durch uns füh- ren kann, müssen Sie unverzüglich einen Arzt hinzuzie- hen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten. E.1.6.2 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von – Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. – anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Be- hörden. Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Aus- künfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten müssen Sie die Auskünfte selbst ein- holen und uns zur Verfügung stellen. Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung Unter- suchung entsteht. Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass angeforderte Berichte alsbald erstellt werden. E.1.5.4 Beachten Sie auch die 15-Monatsfrist für die Feststellung und Geltendmachung der Invalidität nach A.4.5.1.3. E.1.6.1 Nach einem Unfall, der zu einer Leistung durch uns führen kann, müssen Sie unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten. E.1.6.2 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von ▪ Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. ▪ anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten müssen Sie die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass angeforderte an- geforderte Berichte alsbald erstellt werden. E.1.6.3 Sie müssen alles tun, was der Aufklärung möglicher Ansprüche An- sprüche gegen Dritte dienen kann. Insbesondere müssen Sie unsere Fragen zu möglichen Ansprüchen gegen DritteDrit- te, die sich auf den Umfang unserer Leistungspflicht auswirken aus- wirken können, wahrheitsgemäß und vollständig beantwortenbeant- worten. Entsprechende Nachweise müssen Sie uns vorlegenvor- legen.

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Samples: www.wgv.de