Medizinische Aufklärung. E.1.5.3 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von ▪ Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. ▪ anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten müssen Sie die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass angeforderte Berichte alsbald erstellt werden. E.1.5.4 Beachten Sie auch die 15-Monatsfrist für die Feststellung und Geltendmachung der Invalidität nach A.4.5.1.3.
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Samples: KFZ Flottenvertrag, KFZ Flottenvertrag
Medizinische Aufklärung. E.1.5.3 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von ▪ • Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. ▪ • anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten müssen Sie die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich erforder- lich ist. Von diesen Ärzten müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen not- wendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass angeforderte Berichte alsbald als- bald erstellt werden. Frist zur Feststellung und Geltendmachung der Invalidität E.1.5.4 Beachten Sie auch die 15-Monatsfrist Monats-Frist für die Feststellung und Geltendmachung Geltend- machung der Invalidität nach A.4.5.1.3.
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Medizinische Aufklärung. E.1.5.3 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von ▪ – Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. ▪ – anderen Versicherern, Versicherungsträgern und BehördenBe- hörden. Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte Aus- künfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten müssen Sie die Auskünfte selbst einholen ein- holen und uns zur Verfügung stellen. Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten müssen müs- sen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen notwen- digen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung Un- tersuchung entsteht. Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass angeforderte an- geforderte Berichte alsbald erstellt werden. E.1.5.4 Beachten Sie auch die 15-Monatsfrist für die Feststellung und Geltendmachung der Invalidität nach A.4.5.1.3.
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Samples: KFZ Versicherung
Medizinische Aufklärung. E.1.5.3 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von ▪ • Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. ▪ • anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten müssen Sie die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass angeforderte Berichte alsbald erstellt werden. E.1.5.4 Beachten Sie auch die 15-Monatsfrist für die Feststellung und Geltendmachung der Invalidität nach A.4.5.1.3.
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Samples: KFZ Versicherung
Medizinische Aufklärung. E.1.5.3 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise mögli- cherweise Auskünfte von ▪ – Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht unter- sucht haben. ▪ – anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten Ansons- ten müssen Sie die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung Ver- fügung stellen. Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht Leis- tungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass angeforderte angefor- derte Berichte alsbald erstellt werden. E.1.5.4 Beachten Sie auch die 15-Monatsfrist für die Feststellung und Geltendmachung der Invalidität nach A.4.5.1.3.
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Samples: KFZ Versicherung
Medizinische Aufklärung. E.1.5.3 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von ▪ • Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. ▪ • anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten müssen Sie die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass angeforderte Berichte alsbald erstellt werden. E.1.5.4 Beachten Sie auch die 15-Monatsfrist für die Feststellung dieFeststellung und Geltendmachung der Invalidität nach A.4.5.1.3nachA.4.5.1.3.
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Medizinische Aufklärung. E.1.5.3 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von ▪ - Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. ▪ - anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten müssen Sie die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass angeforderte Berichte alsbald erstellt werden. E.1.5.4 Beachten Sie auch die 15-Monatsfrist für die Feststellung und Geltendmachung der Invalidität nach A.4.5.1.3.
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Medizinische Aufklärung. E.1.5.3 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von ▪ • Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. ▪ • anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten müssen Sie die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. Wir tragen jedoch nicht die Kosten, die durch die Anreise aus dem Ausland entstehen. Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass angeforderte Berichte alsbald erstellt werden. E.1.5.4 Beachten Sie auch die 15-Monatsfrist für die Feststellung und Geltendmachung der Invalidität nach A.4.5.1.3A.4.6.1.1.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die KFZ Versicherung
Medizinische Aufklärung. E.1.5.3 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von ▪ - Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. ▪ - anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten müssen Sie die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass angeforderte Berichte alsbald erstellt werden. Frist zur Feststellung und Geltendmachung der Invalidität E.1.5.4 Beachten Sie auch die 15-Monatsfrist für die Feststellung und Geltendmachung der Invalidität nach A.4.5.1.3.
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Medizinische Aufklärung. E.1.5.3 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen be- nötigen wir möglicherweise Auskünfte von ▪ - Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt behan- delt oder untersucht haben. ▪ - anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte Auskünf- te direkt zu erteilen. Ansonsten müssen Sie die Auskünfte Aus- künfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer unse- rer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass angeforderte Berichte alsbald erstellt werden. E.1.5.4 Beachten Sie auch die 15-Monatsfrist für die Feststellung und Geltendmachung der Invalidität nach A.4.5.1.3.
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Samples: KFZ Versicherung
Medizinische Aufklärung. E.1.5.3 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise mög- licherweise Auskünfte von ▪ – Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht unter- sucht haben. ▪ – anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten Ansons- ten müssen Sie die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung Ver- fügung stellen. Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht Leis- tungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass angeforderte angefor- derte Berichte alsbald erstellt werden. E.1.5.4 Beachten Sie auch die 15-Monatsfrist für die Feststellung und Geltendmachung der Invalidität nach A.4.5.1.3.
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Samples: Kraftfahrtversicherung