Common use of Meldung der Krankenkasse Clause in Contracts

Meldung der Krankenkasse. Die Krankenkasse verwendet für die Meldung das RDK-Segment beziehungsweise die ana- logen Datensatzbeschreibungen (CSV und DIMAS;EDIFACT) mit folgenden Inhalten: - Angabe zur Indikation - Datenstellen-Institutionskennzeichen - KV-Bereich - Kassen-Institutionskennzeichen - Versichertennummer (alt) - Ggf. Datensatz-Identifikation, welche die Datenstelle vergeben hat - Versichertennummer neu - Versichertennummer neu gültig ab - Versichertenpseudonym - ggf. einheitliche Versichertennummer - ggf. einheitliche Versichertennummer (neu) - ggf. einheitliche Versichertennummer neu gültig ab Die Datenstelle übernimmt die Informationen in die Datenbank. Die bisher bekannte Arzt- nummer/Betriebsstättennummer wird beibehalten. Die Datenstelle gewährleistet eine Verknüpfung des „alten“ und „neuen“ Versichertenstamm- datensatzes, um u. a. für spätere Datenlieferungen zur Evaluation und Durchführung der Prüfungen nach § 15a RSAV komplette Dokumentationsverläufe bereitstellen zu können.

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Samples: Datenstellenvertrag, Datenstellenvertrag

Meldung der Krankenkasse. Die Krankenkasse verwendet für die Meldung das RDK-Segment beziehungsweise die ana- logen Datensatzbeschreibungen (CSV und DIMAS;EDIFACTDIMAS) mit mindestens folgenden Inhalten: - Angabe zur der Indikation - Datenstellen-Institutionskennzeichen - KV-Bereich - Kassen-Institutionskennzeichen - Kassen-Institutionskennzeichen neu - Kassen-Institutionskennzeichen neu gültig ab - Versichertennummer (alt) alt - GgfVersichertennummer neu - Versichertennummer neu gültig ab - ggf. Datensatz-Identifikation, welche die Datenstelle vergeben hat - Versichertennummer neu - Versichertennummer neu gültig ab - Versichertenpseudonym - ggf. einheitliche Versichertennummer - ggf. einheitliche Versichertennummer (neu) - ggf. einheitliche Versichertennummer neu gültig ab Die Datenstelle übernimmt die Informationen gemeldete neue Versichertennummer und das Kassen- Institutionskennzeichen in die Datenbank. Die bisher bekannte Arzt- nummer/Betriebsstättennummer wird beibehalten. Die Datenstelle gewährleistet eine Verknüpfung des „alten“ und „neuen“ Versichertenstamm- datensatzesVersicherten- stammdatensatze, um u. a. für spätere Datenlieferungen zur Evaluation und Durchführung der Prüfungen nach § 15a RSAV komplette Dokumentationsverläufe bereitstellen zu können.

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Samples: Datenstellenvertrag, Datenstellenvertrag

Meldung der Krankenkasse. Die Krankenkasse verwendet für die Meldung das RDK-Segment beziehungsweise die ana- logen Datensatzbeschreibungen (CSV und DIMAS;EDIFACTDIMAS; EDIFACT) mit folgenden Inhalten: - Angabe zur Indikation - Datenstellen-Institutionskennzeichen - KV-Bereich - Kassen-Institutionskennzeichen - Versichertennummer (alt) - Ggfggf. Datensatz-Identifikation, welche die Datenstelle vergeben hat - Versichertennummer neu - Versichertennummer neu gültig ab - Versichertenpseudonym - ggf. einheitliche Versichertennummer - ggf. einheitliche Versichertennummer (neu) - ggf. einheitliche Versichertennummer neu gültig ab Die Datenstelle übernimmt die Informationen in die Datenbank. Die bisher bekannte Arzt- nummer/Betriebsstättennummer wird beibehalten. Die Datenstelle gewährleistet eine Verknüpfung des „alten“ und „neuen“ Versichertenstamm- datensatzes, um u. a. für spätere Datenlieferungen zur Evaluation und Durchführung der Prüfungen nach §§ 15a und 42 RSAV komplette Dokumentationsverläufe bereitstellen zu können.

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Samples: Datenstellenvertrag

Meldung der Krankenkasse. Die Krankenkasse verwendet für die Meldung das RDK-Segment beziehungsweise die ana- logen Datensatzbeschreibungen (CSV und DIMAS;EDIFACTDIMAS) mit mindestens folgenden Inhalten: - Angabe zur der Indikation - Datenstellen-Institutionskennzeichen - KV-Bereich - Kassen-Institutionskennzeichen - Kassen-Institutionskennzeichen neu - Kassen-Institutionskennzeichen neu gültig ab - Versichertennummer (alt) alt - GgfVersichertennummer neu - Versichertennummer neu gültig ab - ggf. Datensatz-Identifikation, welche die Datenstelle vergeben hat - Versichertennummer neu - Versichertennummer neu gültig ab - Versichertenpseudonym - ggf. einheitliche Versichertennummer - ggf. einheitliche Versichertennummer (neu) - ggf. einheitliche Versichertennummer neu gültig ab Die Datenstelle übernimmt die Informationen gemeldete neue Versichertennummer und das Kassen- Institutionskennzeichen in die Datenbank. Die bisher bekannte Arzt- nummer/Betriebsstättennummer wird beibehalten. Die Datenstelle gewährleistet eine Verknüpfung des „alten“ und „neuen“ Versichertenstamm- datensatzesVersicherten- stammdatensatze, um u. a. für spätere Datenlieferungen zur Evaluation und Durchführung der Prüfungen nach §§ 15a und 42 RSAV komplette Dokumentationsverläufe bereitstellen zu können.

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Samples: Datenstellenvertrag