Menüservice Musterklauseln

Menüservice. Wir versorgen die versicherte Person über einen Menüservice mit einem Mittagsmenü (auch als Diät- oder Schonkost). Wir erbringen diese Leistung auch für Personen, die als Ehe-, Lebenspartner oder Verwandte 1. Grades (Eltern/Kinder) in häuslicher Gemeinschaft mit der versicherten Person zusammenleben und bis zum Unfall von dieser versorgt wurden.
Menüservice. Wir versorgen die versicherte Person mit > täglich einer Hauptmahlzeit oder > einmal pro Woche sieben Hauptmahlzeiten aus dem Angebot des Dienstleisters. Sie kann die Mahlzeiten aus einem Menüangebot wählen (auch als Diät- oder Schonkost).
Menüservice. Die versicherte Person und ihre Familienmitglieder erhalten je nach organisatorischer Machbarkeit pro Person einmal in der Woche sieben Hauptmahlzeiten (Tiefkühlkost) oder jeden Tag eine Hauptmahlzeit. Die Mahlzeiten können aus einem Menüangebot ausgewählt werden. Die Kosten für die Mahlzeiten tragen wir. Alternativ erstatten wir die Kosten von selbst gekauften Speisen gegen Vorlage der jeweiligen Belege, maximal bis zu 6 € täglich pro Person und Mahlzeit.
Menüservice. Wir versorgen die versicherte Person mit täglich ei- nem Menü aus dem Angebot des Dienstleisters und tragen die Kosten dafür. Die versicherte Person kann Xxxxx aus einem Menüsortiment frei auswählen.
Menüservice. Diese Leistung umfasst die Anlieferung von 7 Hauptmahlzeiten pro Woche an die versicherte Person nach vorheriger freier Auswahl aus dem angebo- tenen Menüsortiment. Die Menüs werden täglich warm bei Bedarf für bis zu 6 Monate angeliefert. Soweit dies örtlich nicht möglich ist, werden die Me- nüs jeweils wochenweise (7 Mahlzeiten tiefgekühlt) angeliefert.
Menüservice. Es erfolgt bei Bedarf die Versorgung der versicherten Person sowie der im Haushalt des Versicherten lebenden Familienmitglieder mit sieben Hauptmahlzeiten je Woche nach vorheriger freier Auswahl aus dem angebotenen Menüsortiment. Die Menüs werden täglich warm ange- liefert. Soweit dies örtlich nicht möglich ist, werden die Menüs jeweils wochenweise (7 Mahlzeiten tiefgekühlt) angeliefert.
Menüservice. Es erfolgt bei Bedarf die Versorgung der versicherten Per- son sowie der im Haushalt des Versicherten lebenden Fa- milienmitglieder mit sieben Hauptmahlzeiten je Woche nach vorheriger freier Auswahl aus dem angebotenen Me- nüsortiment. Die Menüs werden täglich warm angeliefert. Soweit dies örtlich nicht möglich ist, werden die Menüs je- weils wochenweise (7 Mahlzeiten tiefgekühlt) angeliefert.
Menüservice. Die versicherte Person erhält je nach organisatorischer Machbarkeit einmal pro Woche sieben Hauptmahlzeiten (Tiefkühlkost) oder jeden Tag eine Hauptmahlzeit. Die Mahlzeiten können aus einem Menüangebot ausgewählt werden. Die Kosten für die Mahlzeiten trägt der Versicherer/Risikoträger.
Menüservice. Wir versorgen die versicherte Person sowie den in ihrem Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartner und im Haushalt lebende Ver- wandte ersten Grades (Eltern und Kinder) täglich mit einem Mittagsmenü.
Menüservice. Wir benennen und vermitteln einen täglichen Menüservice zur Anliefe- rung einer warmen Mahlzeit.