Common use of Menüservice Clause in Contracts

Menüservice. Die versicherte Person und ihre Familienmitglieder erhalten je nach organisatorischer Machbarkeit pro Person einmal in der Woche sieben Hauptmahlzeiten (Tiefkühlkost) oder jeden Tag eine Hauptmahlzeit. Die Mahlzeiten können aus einem Menüangebot ausgewählt werden. Die Kosten für die Mahlzeiten trägt der Versicherer/Risikoträger. Alternativ erstattet der Versicherer/Risikoträger die Kosten von selbst gekauften Speisen gegen Vorlage der jeweiligen Belege, maximal bis zu 6 € täglich pro Person und Mahlzeit.

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Menüservice. Die Das versicherte Person Kind und ihre seine Familienmitglieder erhalten je nach organisatorischer Machbarkeit pro Person einmal in der Woche sieben Hauptmahlzeiten (Tiefkühlkost) oder jeden Tag eine Hauptmahlzeit. Die Mahlzeiten können aus einem Menüangebot ausgewählt werden. Die Kosten für die Mahlzeiten trägt der Versicherer/Risikoträger. Alternativ erstattet der Versicherer/Risikoträger die Kosten von selbst gekauften Speisen gegen Vorlage der jeweiligen Belege, maximal bis zu 6 € täglich pro Person und Mahlzeit.

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Menüservice. Die versicherte Person und ihre Familienmitglieder erhalten je nach organisatorischer Machbarkeit pro Person einmal in der Woche sieben Hauptmahlzeiten (Tiefkühlkost) oder jeden Tag eine Hauptmahlzeit. Die Mahlzeiten können aus einem Menüangebot ausgewählt werden. Die Kosten für die Mahlzeiten trägt der Versicherer/Risikoträgertragen wir. Alternativ erstattet der Versicherer/Risikoträger erstatten wir die Kosten von selbst gekauften Speisen gegen Vorlage der jeweiligen Belege, maximal bis zu 6 € täglich pro Person und Mahlzeit.

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Menüservice. Die Das versicherte Person Kind und ihre seine Familienmitglieder erhalten je nach organisatorischer Machbarkeit pro Person einmal in der Woche sieben Hauptmahlzeiten (Tiefkühlkost) oder jeden Tag eine Hauptmahlzeit. Die Mahlzeiten können aus einem Menüangebot ausgewählt werden. Die Kosten für die Mahlzeiten trägt der Versicherer/Risikoträgertragen wir. Alternativ erstattet der Versicherer/Risikoträger erstatten wir die Kosten von selbst gekauften Speisen gegen Vorlage der jeweiligen Belege, maximal bis zu 6 € täglich pro Person und Mahlzeit.

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