Hilfeleistungen Musterklauseln

Hilfeleistungen. Zur Gewährleistung von Hilfeleistungen vor, während oder nach der Beförderung, z. B. Ein- und Ausstiegshilfe, kann die Anmeldung für Hilfeleistungen durch die DB AG 48 Stunden vor Reiseantritt bei der Service-Rufnummer 0180 6 512 512 der DB AG (20 Cent/Verbin- dung aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 60 Cent/Verbindung) erfolgen. In besonderen Fällen, z. B. Hilfeleistungen durch Dritte, können abweichende Anmeldefristen gelten. Alle Informationen über Hilfeleistungen können über xxx.xxxx.xx sowie telefonisch unter der Service-Rufnummer 0180 6 512 512 der DB AG (20 Cent/Verbindung aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 60 Cent/Verbindung) eingeholt werden. Für Fahrten der CBC gibt es Informationen unter xxx.xxxx-xxxx.xx. Für Fahrten der MRB gibt es Informationen unter xxx.xxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx und telefonisch unter 0180 6 101617 (20 Cent/Verbindung aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 60 Cent/Verbindung). Für Fahrten der DLB sind Informationen telefonisch beim Kundencenter der Länderbahn unter 0180 1 231232 (3,9 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.) erhältlich.
Hilfeleistungen sofern vereinbart
Hilfeleistungen. 2.9.3.1 Hilfeleistungen, die für bis zu sechs Monate ab dem Tag des Unfalls erbracht werden:
Hilfeleistungen. 2.10.4.1 Hilfeleistungen, die für bis zu sechs Monate ab dem Tag des Unfalls, im Falle einer Krebserkrankung nach Ziffer 2.10.1.2 vom Tag der erstmaligen ärztlichen Feststellung an, erbracht werden:
Hilfeleistungen. 2.13.4.1 Hilfeleistungen, die für bis zu sechs Monate ab dem Tag des Unfalls, im Falle einer schweren Erkrankung nach Ziffer 2.13.1.2 vom Tag der erstmaligen ärztlichen Feststellung an, erbracht werden:
Hilfeleistungen. Menüservice Täglich eine Hauptmahlzeit aus dem angebotenen Menüsortiment. • Besorgungen und Einkäufe Zweimal die Woche für bis zu jeweils 3 Stunden erledigen wir Einkäufe und notwendige Besorgungen, z. B. Lebensmittel, Medikamente, Bank- oder Behördengänge, Bringen und Abholen von Wäsche. Kosten für Einkäufe oder Gebühren übernehmen wir nicht. • Wohnungsreinigung Einmal wöchentlich für bis zu 3 Stunden. • Wäscheservice Einmal wöchentlich Waschen, Trocknen, Bügeln, Schuhpflege für bis zu 3 Stunden. • Fahrdienste Zweimal wöchentlich im Umkreis von bis zu 30 Kilometern organisieren und zahlen wir Fahrdienste zu - (Fach-)Ärzten oder ins Krankenhaus. - zur Krankengymnastik und Therapie. - zu Behörden, falls dort persönliches Erscheinen erforderlich ist. • Installation eines Hausnotrufs Sofern die erforderlichen technischen Voraussetzungen vorhanden sind. Die Notrufrufzentrale ist 24 Stunden am Tag erreichbar. • Begleitung bei Arzt- und Behördengängen Zweimal wöchentlich im Umkreis von bis zu 30 Kilometern vom ständigen Wohnsitz.
Hilfeleistungen. 2.11.4.1 Erstgespräch: In einem telefonischen Erstgespräch mit der versicherten Person bzw. ihren Angehörigen/Betreuern und in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt wird festgestellt, welche Hilfeleistungen die versicherte Person benötigt.
Hilfeleistungen. 2.11.3.1 Hilfeleistungen, die für bis zu sechs Monate ab dem Tag des Unfalls, im Falle der Ziffer 2.11.1.2 für bis zu vier Wochen ab dem Entlassungstag aus dem Krankenhaus, erbracht werden:
Hilfeleistungen. Die Versicherungsdauer
Hilfeleistungen. 2.8.4.1 Erstgespräch: In einem telefonischen Erstgespräch mit den Erziehungsberechtigten, ggf. unter Einbeziehung des versicherten Kindes und in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt wird festgestellt, welche Hilfeleistungen das versicherte Kind benötigt.