Hilfeleistungen. 2.13.4.1 Hilfeleistungen, die für bis zu sechs Monate ab dem Tag des Unfalls, im Falle einer schweren Erkrankung nach Ziffer 2.13.1.2 vom Tag der erstmaligen ärztlichen Feststellung an, erbracht werden:
2.13.4.1.1 Menüservice Die versicherte Person und ihre Familienmitglieder erhalten je nach organisatorischer Machbarkeit pro Person einmal in der Woche sieben Hauptmahlzeiten (Tiefkühlkost) oder jeden Tag eine Hauptmahlzeit. Die Mahlzeiten können aus einem Menüangebot des Dienstleisters ausgewählt werden. Die Kosten für die Mahlzeiten tragen wir. Alternativ erstatten wir die Kosten von selbst gekauften Speisen gegen Vorlage der jeweiligen Belege maximal bis zu 6 Euro täglich pro Person und Mahlzeit.
2.13.4.1.2 Einkäufe und Besorgungen Bis zu zweimal pro Woche für jeweils bis zu 2 Stunden werden Waren des täglichen Bedarfs eingekauft und notwendige Besorgungen erledigt. Die Kosten für den Boten tragen wir. Die Kosten für die eingekauften Waren sowie anfallende Gebühren übernehmen wir nicht.
2.13.4.1.3 Begleitung bei Arzt- und Behördengängen Ist der Besuch der versicherten Person bei einer Behörde oder einem Arzt erforderlich, wird sie dorthin gebracht und wieder abgeholt - gegebenenfalls mit einer Begleitperson aus der Familie - und wenn erforderlich, während des Besuchs begleitet, bis zu zweimal pro Woche, in einem Umkreis von 25 Kilometern von deren Wohnort.
2.13.4.1.4 Reinigung der Wohnung Reinigung des Wohnbereichs (z. B. Flur, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Wohnzimmer, Küche, Bad und Toilette) einmal pro Woche für bis zu 3 Stunden.
2.13.4.1.5 Wäsche und Kleidung Xxxxxxx, trocknen und bügeln der Wäsche der versicherten Person und ihrer Familienmitglieder einmal pro Woche, für bis zu 3 Stunden. Dabei wird die Wäsche auch ausgebessert, sortiert und eingeräumt. Auch die Schuhe werden gepflegt.
2.13.4.2 Hilfeleistungen, die innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag des Unfalls, im Falle einer schweren Erkrankung nach Ziffer 2.13.1.2 vom Tag der erstmaligen ärztlichen Feststellung an, einmalig erbracht werden:
2.13.4.2.1 Pflegeschulung für Angehörige Wird die versicherte Person von Angehörigen gepflegt, werden diese für die tägliche Pflege geschult.
2.13.4.2.2 Pflegeberatung durch den Dienstleister Stehen der versicherten Person Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung zu, wird sie bzw. deren Angehörige/Betreuer über die in Frage kommenden Leistungen der Pflegekassen und das entsprechende Antragsverfahren beraten.
2.13.4.2.3 Tag- und Nachtwache Kehrt die versic...
Hilfeleistungen. Zur Gewährleistung von Hilfeleistungen vor, während oder nach der Beförderung, z. B. Ein- und Ausstiegshilfe, kann die Anmeldung für Hilfeleistungen durch die DB AG 48 Stunden vor Reiseantritt bei der Service-Rufnummer 0180 6 512 512 der DB AG (20 Cent/Verbin- dung aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 60 Cent/Verbindung) erfolgen. In besonderen Fällen, z. B. Hilfeleistungen durch Dritte, können abweichende Anmeldefristen gelten. Alle Informationen über Hilfeleistungen können über xxx.xxxx.xx sowie telefonisch unter der Service-Rufnummer 0180 6 512 512 der DB AG (20 Cent/Verbindung aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 60 Cent/Verbindung) eingeholt werden. Für Fahrten der CBC gibt es Informationen unter xxx.xxxx-xxxx.xx. Für Fahrten der MRB gibt es Informationen unter xxx.xxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx und telefonisch unter 0180 6 101617 (20 Cent/Verbindung aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 60 Cent/Verbindung). Für Fahrten der DLB sind Informationen telefonisch beim Kundencenter der Länderbahn unter 0180 1 231232 (3,9 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.) erhältlich.
Hilfeleistungen sofern vereinbart
Hilfeleistungen. 2.11.4.1 Erstgespräch: In einem telefonischen Erstgespräch mit der versicherten Person bzw. ihren Angehörigen/Betreuern und in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt wird festgestellt, welche Hilfeleistungen die versicherte Person benötigt.
2.11.4.2 Menüservice: Die versicherte Person und ihre Familienmitglieder erhalten je nach organisatorischer Machbarkeit pro Person einmal in der Woche sieben Hauptmahlzeiten (Tiefkühlkost) oder jeden Tag eine Hauptmahlzeit. Die Mahlzeiten können aus einem Menüangebot ausgewählt werden. Die Kosten für die Mahlzeiten tragen wir. Alternativ erstatten wir die Kosten von selbst gekauften Speisen gegen Vorlage der jeweiligen Belege, maximal bis zu 6 € täglich pro Person und Mahlzeit.
2.11.4.3 Besorgungen/Einkäufe: Bis zu zweimal pro Woche für jeweils bis zu 2 Stunden werden Waren des täglichen Bedarfs eingekauft und notwendige Besorgungen erledigt. Anfallende Gebühren und die Kosten trägt die versicherte Person. Die Kosten für den Boten tragen wir.
2.11.4.4 Begleitung bei Arzt- und Behördengängen: Wenn der Besuch der versicherten Person bei einer Behörde oder einem Arzt erforderlich ist, wird sie dorthin gebracht und wieder abgeholt - gegebenenfalls mit einer Begleitperson aus der Familie -, und wenn erforderlich, während des Besuchs begleitet, bis zu zweimal pro Woche, in einem Umkreis von 25 Kilometern von ihrem Wohnort.
2.11.4.5 Reinigung der Wohnung: Reinigung des Wohnbereichs (z.B. Flur, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Wohnzimmer, Küche, Bad und Toilette) einmal pro Woche bis zu 3 Stunden.
2.11.4.6 Wäsche und Kleidung: Xxxxxxx, trocknen und bügeln der Wäsche der versicherten Person und ihrer Familienmitglieder einmal pro Woche, bis zu 3 Stunden. Dabei wird die Wäsche auch ausgebessert, sortiert und eingeräumt. Auch die Schuhe werden gepflegt.
2.11.4.7 Pflegeschulung für Angehörige: Wenn die versicherte Person von Angehörigen gepflegt wird, werden sie für die tägliche Pflege geschult.
2.11.4.8 Pflegeberatung durch den Dienstleister: Wenn der versicherten Person Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung zustehen, so wird sie bzw. ihre Angehörigen/Betreuern über die wegen der in Frage kommenden Leistungen der Pflegekassen und das entsprechende Antragsverfahren beraten.
2.11.4.9 Grundpflege: Wenn die versicherte Person in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit so beeinträchtigt ist, dass die Voraussetzungen der Pflegestufe 1 nach § 15 Abs. 1 Sozialgesetzbuch - elftes Buch - gegeben sind, erhält sie zu Hause eine G...
Hilfeleistungen. Menüservice Täglich eine Hauptmahlzeit aus dem angebotenen Menüsortiment. • Besorgungen und Einkäufe Zweimal die Woche für bis zu jeweils 3 Stunden erledigen wir Einkäufe und notwendige Besorgungen, z. B. Lebensmittel, Medikamente, Bank- oder Behördengänge, Bringen und Abholen von Wäsche. Kosten für Einkäufe oder Gebühren übernehmen wir nicht. • Wohnungsreinigung Einmal wöchentlich für bis zu 3 Stunden. • Wäscheservice Einmal wöchentlich Waschen, Trocknen, Bügeln, Schuhpflege für bis zu 3 Stunden. • Fahrdienste Zweimal wöchentlich im Umkreis von bis zu 30 Kilometern organisieren und zahlen wir Fahrdienste zu - (Fach-)Ärzten oder ins Krankenhaus. - zur Krankengymnastik und Therapie. - zu Behörden, falls dort persönliches Erscheinen erforderlich ist. • Installation eines Hausnotrufs Sofern die erforderlichen technischen Voraussetzungen vorhanden sind. Die Notrufrufzentrale ist 24 Stunden am Tag erreichbar. • Begleitung bei Arzt- und Behördengängen Zweimal wöchentlich im Umkreis von bis zu 30 Kilometern vom ständigen Wohnsitz.
Hilfeleistungen. Zur Gewährleistung von Hilfeleistungen vor, während oder nach der Beförderung, z. B. Ein- und Ausstiegshilfe, kann die Anmeldung für Hilfeleistungen durch die DB AG 48 Stunden vor Reiseantritt bei der Service-Rufnummer 01805-512512 der DB AG (14 ct./Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend) erfolgen. In besonderen Fällen, z. B. Hilfeleistungen durch Dritte, können abweichende Anmeldefristen gelten. Alle Informationen über Hilfeleistungen können über xxx.xxxx.xx sowie telefonisch unter der Service-Rufnummer 01805-512512 der DB AG (14 ct./ Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend) eingeholt werden. Reisende in den Zügen der Erfurter Bahn GmbH, die eine Hilfestellung beim Ein- und Ausstieg wünschen, können Ihren Fahrtwunsch unter 0361-74207 250 bzw. xxxx@xxxxxxxx-xxxx.xx anmelden. Reisende in den Zügen der Süd Thüringen Bahn GmbH, die eine Hilfestellung beim Ein- und Aus- stieg wünschen, können Ihren Fahrtwunsch unter 03693-5086 0 bzw. info@sued-thueringen-bahn. de anmelden.
Hilfeleistungen. Die Versicherungsdauer
Hilfeleistungen. 2.9.3.1 Hilfeleistungen, die für bis zu sechs Monate ab dem Tag des Unfalls erbracht werden:
2.9.3.1.1 Hausnotruf Sofern die technischen Voraussetzungen vorhanden sind, wird die versicherte Person mit einer Hausnotrufanlage inklusive Funkfinger versorgt, über die der von uns beauftragte Dienstleister rund um die Uhr erreichbar ist. Die Kosten für die Anlage, deren Einrichtung und die laufenden Kosten tragen wir. Die Kosten für den Abbau der Anlage tragen wir, wenn er bis zum Ablauf von sechs Monaten ab dem Tag des Unfalls durchgeführt wird.
Hilfeleistungen. Zur Gewährleistung von Hilfeleistungen vor, während oder nach der Beförderung, z. B. Ein- und Ausstiegshilfe, kann die Anmeldung für Hilfeleistungen durch die im Anhang 1 aufge- führten EVU 48 Stunden vor Reiseantritt über die auf der jeweiligen Internetseite diese EVU Kommunikationswege erfolgen. In besonderen Fällen, z. B. Hilfeleistungen durch Drit- te, können abweichende Anmeldefristen gelten.
Hilfeleistungen. 2.8.4.1 Erstgespräch: In einem telefonischen Erstgespräch mit den Erziehungsberechtigten, ggf. unter Einbeziehung des versicherten Kindes und in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt wird festgestellt, welche Hilfeleistungen das versicherte Kind benötigt.
2.8.4.2 Menüservice: Das versicherte Kind und seine Familienmitglieder erhalten je nach organisatorischer Machbarkeit pro Person einmal in der Woche sieben Hauptmahlzeiten (Tiefkühlkost) oder jeden Tag eine Hauptmahlzeit. Die Mahlzeiten können aus einem Menüangebot ausgewählt werden. Die Kosten für die Mahlzeiten tragen wir. Alternativ erstatten wir die Kosten von selbst gekauften Speisen gegen Vorlage der jeweiligen Belege, maximal bis zu 6 € täglich pro Person und Mahlzeit.
2.8.4.3 Besorgungen/Einkäufe: Bis zu zweimal pro Woche für jeweils bis zu 2 Stunden werden Waren des täglichen Bedarfs eingekauft und notwendige Besorgungen erledigt. Anfallende Gebühren und die Kosten tragen wir nicht. Die Kosten für den Boten tragen wir.
2.8.4.4 Begleitung bei Arzt- und Behördengängen: Wenn der Besuch des versicherten Kindes bei einer Behörde oder einem Arzt erforderlich ist, wird es dorthin gebracht und wieder abgeholt - gegebenenfalls mit einer Begleitperson aus der Familie -, und wenn erforderlich, während des Besuchs begleitet, bis zu zweimal pro Woche, in einem Umkreis von 25 Kilometern von ihrem Wohnort.
2.8.4.5 Reinigung der Wohnung: Reinigung des Wohnbereichs (z.B. Flur, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Wohnzimmer, Küche, Bad und Toilette) einmal pro Woche bis zu 3 Stunden.