Common use of Messung / Abschlagszahlungen / Abrechnung / Anteilige Preisberechnung Clause in Contracts

Messung / Abschlagszahlungen / Abrechnung / Anteilige Preisberechnung. 4.1. Die Menge des gelieferten Gases wird durch Messeinrichtungen des zuständigen Messstellenbetreibers ermittelt. Die Ablesung der Messeinrichtungen wird vom Messstellenbetreiber, Lieferanten oder auf Verlangen des Lieferanten oder des Messstellenbetreibers kostenlos vom Kunden durchgeführt. Verlangt der Liefe- rant eine Selbstablesung des Kunden, fordert der Lieferant den Kunden rechtzei- tig dazu auf. Die Ablesung der Messeinrichtungen erfolgt zum Zwecke der Ab- rechnung, anlässlich eines Lieferantenwechsels oder bei Vorliegen eines berech- tigten Interesses des Lieferanten an einer Überprüfung der Ablesung. Der Kunde kann einer Selbstablesung widersprechen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist. Nimmt der Kunde eine rechtzeitig angekündigte Selbstablesung nicht oder ver- spätet vor oder sind aus anderen Gründen keine plausiblen Messwerte verfüg- bar, so kann der Lieferant den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden jeweils unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen.

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Samples: assets.ctfassets.net, assets.ctfassets.net

Messung / Abschlagszahlungen / Abrechnung / Anteilige Preisberechnung. 4.13.1. Die Menge des der gelieferten Gases Energie wird durch Messeinrichtungen des zuständigen zuständi- gen Messstellenbetreibers ermittelt. Die Ablesung der Messeinrichtungen wird vom Messstellenbetreiber, Lieferanten oder auf Verlangen des Lieferanten oder des Messstellenbetreibers kostenlos vom Kunden durchgeführt. Verlangt der Liefe- rant Lie- ferant eine Selbstablesung des Kunden, fordert der Lieferant den Kunden rechtzei- tig recht- zeitig dazu auf. Die Ablesung der Messeinrichtungen erfolgt zum Zwecke der Ab- rechnung, anlässlich eines Lieferantenwechsels oder bei Vorliegen eines berech- tigten Interesses einem berechtigten In- teresse des Lieferanten an einer Überprüfung der Ablesung. Der Kunde kann einer Selbstablesung widersprechen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist. Nimmt der Kunde eine rechtzeitig angekündigte Selbstablesung nicht oder ver- spätet verspätet vor oder sind aus anderen Gründen keine plausiblen Messwerte verfüg- barverfügbar, so kann der Lieferant den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden jeweils unter angemessener an- gemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen.

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Samples: stadtwerke-ploen.de, www.stadtwerke-bernburg.de

Messung / Abschlagszahlungen / Abrechnung / Anteilige Preisberechnung. 4.13.1. Die Menge des der gelieferten Gases Energie wird durch Messeinrichtungen des zuständigen Messstellenbetreibers ermittelt. Die Ablesung der Messeinrichtungen wird vom Messstellenbetreiber, Lieferanten oder auf Verlangen des Lieferanten oder des Messstellenbetreibers kostenlos vom Kunden durchgeführt. Verlangt der Liefe- rant Lieferant eine Selbstablesung des Kunden, fordert der Lieferant den Kunden rechtzei- tig rechtzeitig dazu auf. Die Ablesung der Messeinrichtungen erfolgt zum Zwecke der Ab- rechnungAbrechnung, anlässlich eines Lieferantenwechsels oder bei Vorliegen eines berech- tigten Interesses einem berechtigten Interesse des Lieferanten an einer Überprüfung der Ablesung. Der Kunde kann einer Selbstablesung widersprechen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist. Nimmt der Kunde eine rechtzeitig angekündigte Selbstablesung nicht oder ver- spätet verspätet vor oder sind aus anderen Gründen keine plausiblen Messwerte verfüg- barverfügbar, so kann der Lieferant den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden jeweils unter angemessener angemesse- ner Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen.

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Samples: www.stadtwerke-oerlinghausen.de, www.stadtwerke-oerlinghausen.de

Messung / Abschlagszahlungen / Abrechnung / Anteilige Preisberechnung. 4.13.1. Die Menge des der gelieferten Gases Energie wird durch Messeinrichtungen des zuständigen Messstellenbetreibers ermittelt. Die Ablesung der Messeinrichtungen wird vom Messstellenbetreiber, Lieferanten oder auf Verlangen des Lieferanten oder des Messstellenbetreibers kostenlos vom Kunden durchgeführt. Verlangt der Liefe- rant Lieferant eine Selbstablesung des Kunden, fordert der Lieferant den Kunden rechtzei- tig rechtzeitig dazu auf. Die Ablesung der Messeinrichtungen erfolgt zum Zwecke der Ab- rechnungAbrechnung, anlässlich an- lässlich eines Lieferantenwechsels oder bei Vorliegen eines berech- tigten Interesses einem berechtigten Interesse des Lieferanten Lie- feranten an einer Überprüfung der Ablesung. Der Kunde kann einer Selbstablesung widersprechen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist. Nimmt der Kunde eine rechtzeitig rechtzei- tig angekündigte Selbstablesung nicht oder ver- spätet verspätet vor oder sind aus anderen Gründen keine plausiblen Messwerte verfüg- barverfügbar, so kann der Lieferant den Verbrauch Ver- brauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden jeweils unter angemessener Berücksichtigung Berücksichti- gung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen.

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Samples: www.bigge-energie.de

Messung / Abschlagszahlungen / Abrechnung / Anteilige Preisberechnung. 4.13.1. Die Menge des der gelieferten Gases Energie wird durch Messeinrichtungen des zuständigen zu- ständigen Messstellenbetreibers ermittelt. Die Ablesung der Messeinrichtungen Messeinrich- tungen wird vom Messstellenbetreiber, Lieferanten oder auf Verlangen des Lieferanten oder des Messstellenbetreibers kostenlos vom Kunden durchgeführtdurch- geführt. Verlangt der Liefe- rant Lieferant eine Selbstablesung des Kunden, fordert der Lieferant den Kunden rechtzei- tig rechtzeitig dazu auf. Die Ablesung der Messeinrichtungen Messeinrich- tungen erfolgt zum Zwecke der Ab- rechnungAbrechnung, anlässlich eines Lieferantenwechsels Lieferanten- wechsels oder bei Vorliegen eines berech- tigten Interesses einem berechtigten Interesse des Lieferanten an einer Überprüfung der Ablesung. Der Kunde kann einer Selbstablesung widersprechenwider- sprechen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist. Nimmt der Kunde eine rechtzeitig recht- zeitig angekündigte Selbstablesung nicht oder ver- spätet verspätet vor oder sind aus anderen Gründen keine plausiblen Messwerte verfüg- barverfügbar, so kann der Lieferant Lie- ferant den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem ei- nem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden jeweils unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen.

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Samples: www.versorgungsbetriebe.de

Messung / Abschlagszahlungen / Abrechnung / Anteilige Preisberechnung. 4.13.1. Die Menge des der gelieferten Gases Energie wird durch Messeinrichtungen des zuständigen Messstellenbetreibers ermittelt. Die Ablesung der Messeinrichtungen wird vom Messstellenbetreiber, Netzbetreiber, Lieferanten oder auf deren Verlangen des Lieferanten oder des Messstellenbetreibers kostenlos vom Kunden durchgeführt. Verlangt der Liefe- rant Lieferant eine Selbstablesung des Kunden, fordert der Lieferant den Kunden rechtzei- tig rechtzeitig dazu auf. Die Ablesung der Messeinrichtungen erfolgt zum Zwecke der Ab- rechnungAbrechnung, anlässlich eines Lieferantenwechsels oder bei Vorliegen eines berech- tigten Interesses einem berechtigten Interesse des Lieferanten an einer Überprüfung der Ablesung. Der Kunde kann einer Selbstablesung widersprechen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist. Nimmt der Kunde eine rechtzeitig angekündigte Selbstablesung Können die Messeinrichtungen nicht oder ver- spätet vor abgelesen werden, zeigen sie fehlerhaft an oder sind aus anderen Gründen keine plausiblen Messwerte verfüg- barverfügbar, ohne dass den Lieferanten hieran jeweils Verschulden trifft, so kann der Lieferant den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden jeweils unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen.

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Samples: www.roedl-energie.de

Messung / Abschlagszahlungen / Abrechnung / Anteilige Preisberechnung. 4.13.1. Die Menge des der gelieferten Gases Energie wird durch Messeinrichtungen des zuständigen zuständi- gen Messstellenbetreibers ermittelt. Die Ablesung der Messeinrichtungen wird vom Messstellenbetreiber, Lieferanten oder auf Verlangen des Lieferanten oder des Messstellenbetreibers kostenlos vom Kunden durchgeführt. Verlangt der Liefe- rant Lieferant eine Selbstablesung des Kunden, fordert der Lieferant den Kunden rechtzei- tig rechtzeitig dazu auf. Die Ablesung der Messeinrichtungen erfolgt zum Zwecke der Ab- rechnungAbrechnung, anlässlich eines Lieferantenwechsels oder bei Vorliegen eines berech- tigten Interesses einem berechtigten Interesse des Lieferanten an einer Überprüfung der Ablesung. Der Kunde kann einer Selbstablesung widersprechen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist. Nimmt der Kunde eine rechtzeitig angekündigte Selbstablesung nicht oder ver- spätet verspätet vor oder sind aus anderen Gründen keine plausiblen Messwerte verfüg- barverfügbar, so kann der Lieferant den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung Able-sung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden jeweils unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen.

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Samples: www.stadtwerke-eutin.de

Messung / Abschlagszahlungen / Abrechnung / Anteilige Preisberechnung. 4.13.1. Die Menge des der gelieferten Gases Energie wird durch Messeinrichtungen des zuständigen Messstellenbetreibers ermittelt. Die Ablesung der Messeinrichtungen wird vom Messstellenbetreiber, Lieferanten oder auf deren Verlangen des Lieferanten oder des Messstellenbetreibers kostenlos vom Kunden durchgeführt. Verlangt der Liefe- rant Lieferant eine Selbstablesung des Kunden, fordert der Lieferant den Kunden rechtzei- tig rechtzeitig dazu auf. Die Ablesung der Messeinrichtungen Messeinrichtung erfolgt zum Zwecke der Ab- rechnungAbrechnung, anlässlich eines ei- nes Lieferantenwechsels oder bei Vorliegen eines berech- tigten Interesses einem berechtigten Interesse des Lieferanten an einer Überprüfung der Ablesung. Der Kunde kann einer Selbstablesung widersprechen, wenn ihm diese nicht zumutbar zumut- bar ist. Nimmt der Kunde eine rechtzeitig angekündigte Selbstablesung Selbstable- sung nicht oder ver- spätet verspätet vor oder sind ihm aus anderen Gründen keine plausiblen Messwerte verfüg- barverfügbar, so kann der Lieferant den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden jeweils unter un- ter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen.

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Samples: www.connect-gp-joule.de

Messung / Abschlagszahlungen / Abrechnung / Anteilige Preisberechnung. 4.13.1. Die Menge des der gelieferten Gases Energie wird durch Messeinrichtungen bzw. Messsysteme (oder rechtmäßige Ersatzwertbildung) des zuständigen Messstellenbetreibers ermittelt. Die Ablesung der Messeinrichtungen wird vom Messstellenbetreiber, Messstellenbetreiber oder Lieferanten oder auf Verlangen Ver- langen des Lieferanten oder des Messstellenbetreibers kostenlos vom Kunden durchgeführt. Verlangt der Liefe- rant Lieferant eine Selbstablesung des Kunden, fordert der Lieferant den Kunden rechtzei- tig rechtzeitig dazu auf. Die Ablesung der Messeinrichtungen erfolgt zum Zwecke der Ab- rechnungAbrechnung, anlässlich eines Lieferantenwechsels oder bei Vorliegen eines berech- tigten berechtigten Interesses des Lieferanten an einer Überprüfung der Ablesung. Der Kunde kann einer Selbstablesung widersprechenwid- ersprechen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist. Nimmt der Kunde eine rechtzeitig angekündigte Selbstablesung nicht oder ver- spätet verspätet vor oder sind aus anderen Gründen keine plausiblen Messwerte verfüg- barbzw. vom Messstellenbetreiber rechtmäßig ermittelten Ersatzwerte verfügbar, so kann der Lieferant den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden jeweils unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen tatsächli- chen Verhältnisse schätzen.

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Samples: www.susi-energie.de