Messung / Abschlagszahlungen / Schlussrechnung / Anteilige Preisberechnung. 3.1. Die Abrechnung wird aufgrund der Angaben der Messeinrichtungen des zuständigen Messstellenbetrei- bers durchgeführt. Die Messeinrichtungen werden vom zuständigen Netzbetreiber, vom Lieferanten, ei- nem von diesen Beauftragten oder auf Verlangen des Lieferanten oder des Netzbetreibers vom Kunden selbst abgelesen. Der Kunde kann einer Selbstablesung widersprechen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist. Können die Messeinrichtungen nicht abgelesen werden oder zeigen sie fehlerhaft an, so können der Lieferant und/oder der Netzbetreiber den Verbrauch insbesondere auf der Grundlage der letzten Ablesung schätzen oder rechnerisch abgrenzen, wobei die tatsächlichen Verhältnisse angemessen berücksichtigt werden.
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Samples: Auftrag Günstignaturstrom Zur Stromlieferung an Gewerbekunden
Messung / Abschlagszahlungen / Schlussrechnung / Anteilige Preisberechnung. 3.1. Die Abrechnung wird aufgrund der Angaben der Messeinrichtungen des zuständigen Messstellenbetrei- bers durchgeführt. Die Messeinrichtungen werden vom zuständigen Netzbetreiber, vom Lieferanten, ei- nem einem von diesen Beauftragten oder auf Verlangen des Lieferanten oder des Netzbetreibers vom Kunden selbst abgelesen. Der Kunde kann einer Selbstablesung widersprechen, wenn ihm diese nicht zumutbar istabgele- sen. Können die Messeinrichtungen nicht abgelesen werden oder zeigen sie fehlerhaft an, so können der Lieferant Liefe- rant und/oder der Netzbetreiber den Verbrauch insbesondere auf der Grundlage der letzten Ablesung schätzen oder rechnerisch abgrenzen, wobei die tatsächlichen Verhältnisse angemessen berücksichtigt werden.
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Messung / Abschlagszahlungen / Schlussrechnung / Anteilige Preisberechnung. 3.1. Die Abrechnung wird aufgrund der Angaben der Messeinrichtungen des zuständigen Messstellenbetrei- bers Messstellenbetreibers durchgeführt. Die Messeinrichtungen werden vom zuständigen Netzbetreiber, vom Lieferanten, ei- nem einem von diesen Beauftragten oder auf Verlangen des Lieferanten oder des Netzbetreibers vom Kunden selbst abgelesen. Der Kunde kann einer Selbstablesung widersprechen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist. Können die Messeinrichtungen nicht abgelesen werden oder zeigen sie fehlerhaft an, so können der Lieferant und/oder der Netzbetreiber den Verbrauch insbesondere auf der Grundlage der letzten Ablesung schätzen oder rechnerisch abgrenzen, wobei die tatsächlichen Verhältnisse angemessen berücksichtigt werden.
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Messung / Abschlagszahlungen / Schlussrechnung / Anteilige Preisberechnung. 3.1. 4.1 Die Abrechnung wird aufgrund der Angaben der Messeinrichtungen des zuständigen Messstellenbetrei- bers Messstellenbetreibers durchgeführt. Die Messeinrichtungen werden vom zuständigen Netzbetreiber, vom Lieferanten, ei- nem einem von diesen diesem Beauftragten oder auf Verlangen des Lieferanten oder des Netzbetreibers vom Kunden selbst abgelesen. Der Kunde kann einer Selbstablesung widersprechen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist. Können die Messeinrichtungen nicht abgelesen werden oder zeigen sie fehlerhaft an, so können der Lieferant und/oder der Netzbetreiber den Verbrauch insbesondere auf der Grundlage der letzten Ablesung schätzen oder rechnerisch abgrenzen, wobei die tatsächlichen Verhältnisse angemessen berücksichtigt werden.
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Samples: stadtwerke-memmingen.de