Common use of Messung der Wärme Clause in Contracts

Messung der Wärme. Der Wärmelieferant stellt die verbrauchte Wärmemenge durch einen geeichten Wärmezähler fest, der an dem zwischen den Parteien vereinbarten Übergabepunkt vom Wärmelieferanten installiert wird. Der Wärmelieferant beschafft zur Durchführung der Ablesung, auf eigene Kosten den eichrechtlichen Vorschriften entsprechende Messeinrichtungen, die vom Wärmelieferanten unterhalten werden. Im Falle von Beanstandungen der Verbrauchsmessung kann der Kunde den Wärmelieferanten bitten, den Wärmezähler zu überprüfen. Bei Fehlern von mehr als 2% wird der Wärmezähler als defekt betrachtet. Die Kosten für die Überprüfung werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn der Fehler innerhalb der oben genannten Toleranzgrenzen liegt, andernfalls werden sie vom Wärmelieferanten getragen. Manipulationen am Wärmezähler sowie die Abnahme von Energie unter Umgehung der Messinstrumente werden grundsätzlich geahndet und berechtigen den Wärmelieferanten zur Verbrauchsschätzung und zur Unterbrechung der Lieferung, sowie zur Auflösung des Vertrages. Im Falle einer Fehlfunktion des Zählers oder in jedem Fall im Falle der Nichtverfügbarkeit realer Messdaten rekonstruiert der Wärmelieferant den potentiellen Verbrauch für den Zeitraum seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder auf Grund des vorjährigen Verbrauchs, sofern verfügbar, durch Schätzung. Die tatsächlichen Verhältnisse, bei der Wärmelieferung insbesondere die Witterungsverhältnisse, sind angemessen zu berücksichtigen.

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Samples: www.ewp.bz

Messung der Wärme. Der Wärmelieferant stellt die verbrauchte Wärmemenge durch einen geeichten Wärmezähler fest, der an dem zwischen den Parteien vereinbarten Übergabepunkt vom Wärmelieferanten installiert wird. Der Wärmelieferant beschafft zur Durchführung der Ablesung, auf eigene Kosten den eichrechtlichen Vorschriften entsprechende Messeinrichtungen, die vom Wärmelieferanten unterhalten werden. Im Falle von Beanstandungen der Verbrauchsmessung kann der Kunde den Wärmelieferanten bitten, den Wärmezähler zu überprüfen. Bei Fehlern von mehr als 2% wird der Wärmezähler als defekt betrachtet. Die Kosten für die Überprüfung werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn der Fehler innerhalb der oben genannten Toleranzgrenzen liegt, andernfalls werden sie vom Wärmelieferanten getragen. getragen.17 Manipulationen am Wärmezähler sowie die Abnahme von Energie unter Umgehung der Messinstrumente werden grundsätzlich geahndet und berechtigen den Wärmelieferanten zur Verbrauchsschätzung und zur Unterbrechung der Lieferung, sowie zur Auflösung des Vertrages. Im Falle einer Fehlfunktion des Zählers oder in jedem Fall im Falle der Nichtverfügbarkeit realer Messdaten rekonstruiert der Wärmelieferant den potentiellen Verbrauch für den Zeitraum seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder auf Grund des vorjährigen Verbrauchs, sofern verfügbar, durch Schätzung. Die tatsächlichen Verhältnisse, bei der Wärmelieferung insbesondere die Witterungsverhältnisse, sind angemessen zu berücksichtigen.berücksichtigen.18

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Samples: www.fernwaermebrenner.it

Messung der Wärme. Der Wärmelieferant Das Fernheizwerk stellt die verbrauchte Wärmemenge durch einen geeichten Wärmezähler fest, der an dem zwischen den Parteien vereinbarten Übergabepunkt vom Wärmelieferanten Fernheizwerk installiert wird. Der Wärmelieferant Das Fernheizwerk beschafft zur Durchführung der Ablesung, auf eigene Kosten den eichrechtlichen Vorschriften entsprechende Messeinrichtungen, die vom Wärmelieferanten Fernheizwerk unterhalten werden. Im Falle von Beanstandungen der Verbrauchsmessung kann der Kunde den Wärmelieferanten das Fernheizwerk bitten, den Wärmezähler zu überprüfen. Bei Fehlern von mehr als 2% wird der Wärmezähler als defekt betrachtet. Die Kosten für die Überprüfung werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn der Fehler innerhalb der oben genannten Toleranzgrenzen liegt, andernfalls werden sie vom Wärmelieferanten Fernheizwerk getragen. Manipulationen am Wärmezähler sowie die Abnahme von Energie unter Umgehung der Messinstrumente werden grundsätzlich geahndet und berechtigen den Wärmelieferanten das Fernheizwerk zur Verbrauchsschätzung und zur Unterbrechung der Lieferung, sowie zur Auflösung des Vertrages. Im Falle einer Fehlfunktion des Zählers oder in jedem Fall im Falle der Nichtverfügbarkeit realer Messdaten rekonstruiert der Wärmelieferant das Fernheizwerk den potentiellen Verbrauch für den Zeitraum seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder auf Grund des vorjährigen Verbrauchs, sofern verfügbar, durch Schätzung. Die tatsächlichen Verhältnisse, bei der Wärmelieferung insbesondere die Witterungsverhältnisse, sind angemessen zu berücksichtigen.

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Samples: www.fho.bz.it

Messung der Wärme. Der Wärmelieferant stellt die verbrauchte Wärmemenge durch einen geeichten Wärmezähler fest, der an dem zwischen den Parteien vereinbarten Übergabepunkt vom Wärmelieferanten installiert wird. Der Wärmelieferant beschafft zur Durchführung der Ablesung, auf eigene Kosten den eichrechtlichen Vorschriften entsprechende Messeinrichtungen, die vom Wärmelieferanten unterhalten werden. Im Falle von Beanstandungen der Verbrauchsmessung kann der Kunde den Wärmelieferanten bitten, den Wärmezähler zu überprüfen. Bei Fehlern von mehr als 2% wird der Wärmezähler als defekt betrachtet. Die Kosten für die Überprüfung werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn der Fehler innerhalb der oben genannten Toleranzgrenzen liegt, andernfalls werden sie vom Wärmelieferanten getragen. getragen.10 Manipulationen am Wärmezähler sowie die Abnahme von Energie unter Umgehung der Messinstrumente werden grundsätzlich geahndet und berechtigen den Wärmelieferanten zur Verbrauchsschätzung und zur Unterbrechung der Lieferung, sowie zur Auflösung des Vertrages. Im Falle einer Fehlfunktion des Zählers oder in jedem Fall im Falle der Nichtverfügbarkeit realer Messdaten rekonstruiert der Wärmelieferant den potentiellen Verbrauch für den 10 Gemäß TITT, muss der Wärmeliefervertrag Gebühren und Methoden zur Überprüfung des Wärmezählers enthalten. Zeitraum seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder auf Grund des vorjährigen Verbrauchs, sofern verfügbar, durch Schätzung. Die tatsächlichen Verhältnisse, bei der Wärmelieferung insbesondere die Witterungsverhältnisse, sind angemessen zu berücksichtigen.berücksichtigen.11

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Samples: Vertrag Für Den Anschluss Und Die Wärmelieferung

Messung der Wärme. Der Wärmelieferant stellt die verbrauchte Wärmemenge durch einen geeichten Wärmezähler festWärmemengenzähler, der an dem zwischen den Parteien vereinbarten Übergabepunkt vom Wärmelieferanten installiert wirdim Primärkreislauf der Übergabestation eingebaut ist, fest. Der Wärmelieferant beschafft zur Durchführung der AblesungMessung, auf eigene Kosten die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechende Messeinrichtungen, die Messeinrichtung (Hauptzähler). Dieser wird vom Wärmelieferanten unterhalten werdenunterhalten. Sollte der Kunde einen Sekundärzähler installieren und den Wärmelieferant mit der Ablese und Verrechnung beauftragen, übernimmt der Wärmelieferant keine Garantie für die Richtigkeit der zu verrechnenden Ablese. Für die Verrechnung der Zählerdifferenz zwischen Haupt- und der Summe der Sekundärzähler, können die Wärmeabnehmer zwischen zwei Möglichkeiten wählen (siehe Tarifblatt Anlage B). Manipulationen an der Messeinrichtung sowie die Abnahme von Energie unter Umgehung der Messinstrumente werden grundsätzlich geahndet und berechtigen den Wärmelieferanten zur Verbrauchsschätzung und zur Unterbrechung der Wärmezufuhr. Im Falle von Beanstandungen der Verbrauchsmessung kann der Kunde den Wärmelieferanten bitten, den Wärmezähler zu überprüfen. Bei Fehlern von mehr als 2% wird der Wärmezähler als defekt betrachtet. Die Kosten für die Überprüfung werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn der Fehler innerhalb der oben genannten Toleranzgrenzen liegt, andernfalls werden sie vom Wärmelieferanten getragen. Manipulationen am Wärmezähler sowie die Abnahme von Energie unter Umgehung der Messinstrumente werden grundsätzlich geahndet und berechtigen den Wärmelieferanten zur Verbrauchsschätzung und zur Unterbrechung der LieferungZeigt eine Messeinrichtung aufgrund einer Manipulation oder einer sonstigen Beschädigung nichts oder falsch an, sowie zur Auflösung des Vertrages. Im Falle einer Fehlfunktion des Zählers oder in jedem Fall im Falle der Nichtverfügbarkeit realer Messdaten rekonstruiert so ermittelt der Wärmelieferant den potentiellen Verbrauch für den Zeitraum die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder auf Grund des vorjährigen Verbrauchs, sofern verfügbar, Verbrauchs durch Schätzung. Die tatsächlichen Verhältnisse, bei der Wärmelieferung insbesondere die Witterungsverhältnisse, sind angemessen zu berücksichtigen.

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Samples: www.e-werk-prad.it