Prämissen Musterklauseln

Prämissen. Die Vorbemerkungen und zitierten Anlagen stellen einen integrierenden und wesentlichen Bestandteil dieses Vertrages dar.
Prämissen. Die Prämissen sind wesentlicher und integrierender Bestandteil dieses Vertrages.
Prämissen. Die Prämissen sind wesentlicher Bestandteil dieser Urkunde.
Prämissen. Die Prämissen sind integrierender Bestandteil dieser Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Beziehungen zwischen Emporium und dem Mitglied sowie die Beschaffung, die von Emporium im Interesse des Mitglieds durchgeführt werden.
Prämissen. Am 15/11/2002 vereinbarten die Zentraldirektion von Autogrill und die Arbeitnehmervertreter die Einrichtung eines Europäischen Betriebsrates. Nach der Übernahme von Xxxxxxxx erfuhr der Umfang des EBR eine erste Änderung. Am 06/05/2009 verabschiedeten das Europaparlament und der Rat eine neue Richtlinie (2009/38/EG). Der Autogrill-Konzern veränderte in diesen Jahren seinen Umfang. Auf der letzten EBR-Sitzung beschlossen die Zentraldirektion und die Arbeitnehmervertreter die notwendige Überarbeitung der bestehenden Vereinbarung, um in ihr die Weiterentwicklung des Konzerns abzubilden und sie an die neue EU- Richtlinie anzupassen. Die Erneuerung der Vereinbarung soll die Bedeutung des Europäischen Betriebsrats als nützliches länderübergreifendes Informations- und Konsultationsinstrument zwischen den Konzerngesellschaften und den Vertretungen der Arbeitnehmerschaft sowie als Beitrag zu einem System industrieller Beziehungen unterstreichen, das das Wachstum, die Wettbewerbsfähigkeit und die Sicherung der Arbeitsplätze im Konzern fördern soll und zum Hauptziel hat, unter anderem durch fortwährende Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Professionalität, Spitzenleistungen beim globalen Produkt- und Serviceangebot für unsere Kunden zu gewährleisten. Mit der vorliegenden Vereinbarung beabsichtigen die unterzeichnenden Parteien, die länderübergreifende Information und Konsultation der Arbeitnehmer zu gewährleisten, welche das Ziel der Richtlinie EG 94/45 und des italienischen Gesetzeserlasses 74/2002 darstellt, der die Umsetzung selbiger Richtlinie in Italien regelt, mit Änderung durch die Richtlinie 2009/38/EC. Es versteht sich, dass der Europäische Betriebsrat nicht die Gewerkschaftsvertreter der Arbeitnehmer in der Ausübung ihrer Vertretungsfunktionen ersetzen oder die Rechte der Arbeitnehmer in den einzelnen Ländern beschränken kann.
Prämissen. Die Vorbemerkungen und zitierten Anlagen stellen einen integrierenden und wesentlichen Bestandteil dieses Vertrages dar. Insbesondere wird auf die Anlage 1 dieses Vertrages „Begriffsbestimmungen“ verwiesen.
Prämissen. Die Prämissen bilden einen wesentlichen und integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung.
Prämissen. Gemäß Art. 12 GD 98/2011 erstellte die Agentur für Staatsgüter den Generalplan hinsichtlich der Maßnahmen an den Liegenschaften, die in irgendeiner Hinsicht von den staatlichen Behörden genutzt werden, für das Jahr ... (202X). [Diese Vorgabe bei vom Kulturministerium und vom Verteidigungsministerium in Auftrag gegebenen Maßnahmen nicht einfügen.] - (Wenn es sich bei der Vergabestelle um das Amt für öffentliche Arbeiten/die Generaldirektion für staatlichen Hoch- und Tiefbau (Diges) des Ministeriums für nachhaltige Infrastrukturen und Mobilität handelt) Die vertragsgegenständliche Maßnahme ist im vorgenannten Plan für das Jahr (202X) enthalten, der am XX.XX.20XX verabschiedet wurde. - (Wenn es sich bei der Vergabestelle um das Amt für öffentliche Arbeiten/die Generaldirektion für staatlichen Hoch- und Tiefbau (Diges) des Ministeriums für nachhaltige Infrastrukturen und Mobilität handelt) Mit der am XX.XX.20XX abgeschlossenen Vereinbarung beauftragte die Agentur für Staatsgüter, Generaldirektion Trentino Südtirol die Vergabestelle mit dem Management und der Durchführung der vertragsgegenständlichen Maßnahme. - Der Auftragnehmer wurde infolge eines offenen Verfahrens ermittelt, das von der Agentur für Staatsgüter, Regionaldirektion Trentino Südtirol, Xxxxxxxxxxxxx 0, - 00000 XXXXX, ausgeschrieben wurde, um Wirtschaftsteilnehmer für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten gemäß Art. 12 Abs. 5 GD 98/2011 in der durch das Gesetz 111/2011 umgewandelten Fassung an den von den staatlichen Behörden laut Art. 12 Buchst. a) und b) GD Nr. 98/2011 genutzten Liegenschaften im Zuständigkeitsgebiet der Regionaldirektion Trentino Südtirol, Region Trentino Südtirol, Los XX, auszuwählen, hinsichtlich dessen die Zuschlagserteilung nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgte und außer der Bewertung der qualitativen Elementen auch das Angebot eines einheitlichen Preisabschlags in Prozent auf die Preisliste für Bauarbeiten 2022 der Autonomen Provinz Bozen, wie im Beschluss der Landesregierung Nr. 1102 vom 21.12.2021 für den Territorialbereich Bozen angegeben bzw. Preisliste 2022 der Autonomen Provinz Trient, wie im Beschluss der Landesregierung Nr. 2398 vom 30.12.2021 für den Territorialbereich Trient, die gemäß Artikel 23, Komma 16 des Gesetzesdekrets 50/2016 jährlich revidiert wird. - Der Auftragnehmer und die Agentur für Staatsgüter, Regionaldirektion Trentino Südtirol Xxxxxxxxxxxxx 0, - 00000 XXXXX schlossen am X...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.