Mietkosten Musterklauseln
Mietkosten. ⏵Der Mietzins beträgt jeweils € 90,00 plus Nebenkosten -ohne Reinigung-. (mit der Ausnahme, dass bei unter 21- jährigen die Verantwortung der Überwachung den bisherigen Erziehungs- berechtigten obliegt). Aus diesem Grund ist die Anwesenheit dieser Erziehungsberechtigten bei Vertragsunterzeichnung erforderlich. Weiterhin ist eine Kaution in Höhe von € 300,00 zu hinterlegen. Bei Anmietung beider Räumlichkeiten beträgt der Mietzins € 160,00 ⏵Die Reinigung wird entweder von den jeweiligen Nutzern selbst vorgenommen oder von der Reinigungskraft des Vereins (nicht im Mietpreis enthalten). Die entsprechenden Reinigungskosten sind je nach Veranstaltung und bei Vertragsabschluss festzulegen. ⏵Bier oder bierähnlich Getränke müssen aus dem Bestand des Vereins übernommen werden. Sonstige Getränke wie Wein, Mineralwasser, Cola, Limo, Sekt und Spirituosen können über den Verein bezogen werden. (die Getränkepreise entnehmen sie bitte der anliegenden Aufstellung)
Mietkosten. Die Mietkosten sind spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Bestätigung zu bezahlen. Im Mietpreis sind eingeschlossen: Auf- und Abbaukosten für die gemieteten Stände • Stromanschluss (elektrische Heizgeräte sind verboten) • Stromkosten • Platzsäuberung (siehe auch Ziffer 10) • Kosten für das Rahmenprogramm • Genehmigung für den Markt • Werbekosten • Wachdienst
Mietkosten. Sollte trotz Mahnung die Rechung nicht bezahlt werden, so erlischt die Berechtigung das Schließfach zu benützen. Der Zugang wird mit einer neuen PIN gesperrt.
Mietkosten. Halbtages-Veranstaltung (max. 4h) bis 18.00 Uhr Intern: CHF 25.00 / extern: CHF 100.00 Abendveranstaltung (max. 4h) ab 18.00 Uhr Intern: CHF 25.00 / extern: CHF 100.00 Tagesveranstaltung Intern: CHF 50.00 / extern: CHF 200.00 Wochenendbenutzung SA ab 08.00 bis SO 18.00 Intern CHF 150.00 / extern CHF 400.00 Für alle Nutzungen steht die Küche nach Absprache mit der Kontaktperson biwog zur Verfügung.
Mietkosten. Variante Personen Miete Mindestkaution Endreinigung
Mietkosten. Die Kosten zur Anmietung der Hausboote sind der veröffentlichten Preisliste für die aktuelle Saison zu entnehmen, die im Bootsverleih, der Rezeption des Campingplatz Nord, an den Strandbadkassen oder in der Verwaltung sowie auf der Internetseite des Zweckverbandes: „▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇“ eingesehen werden kann. Diese ist Vertragsbestandteil. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietkosten in voller Höhe innerhalb von 5 Tagen nach Versand der Buchungsbestäti- gung zu leisten. Die Zahlungen sind per Überweisung auf das Bankkonto des Vermieters:
Mietkosten. Einheitsmiete pro Tag inkl. Heizung: 20,00 Euro Endreinigung bei Feiern und großen Veranstaltungen: 30,00 Euro Aus Rücksicht auf die Nachbarschaft enden Veranstaltungen spätestens um 22.00 Uhr. Die Räume sind in absolut einwandfreiem Zustand zu verlassen. Jeglicher anfallender Müll muss mitgenommen werden und kann nicht in die Mülltonnen und Container vor Ort deponiert werden. Die Raumabnahme findet meist einen Tag später statt und wird mit dem Vermieter bei Vertragsabschluss terminlich vereinbart. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Vereinbarung.
Mietkosten. Der Mietpreis muss im Voraus bezahlt werden.
Mietkosten. Der Leihpreis von insgesamt € (inkl. 19% MwSt.) ist vor Auslieferung der Mietgegenstände bar oder per Überweisung auf das folgende Konto zu entrichten: ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, Sparkasse Saarbrücken, BLZ 590 501 01, KTO 0610054009. Für den Fall der nicht rechtzeitigen Rückgabe der Mietgegenstände (bei Rückversand = Mietende + normale Transportzeit) ist pro angefangener Kalendertag der Überschreitung der Mietdauer ein Mietentgelt von 50 € fällig. Der Mietpreis ist auch fällig, wenn der Mietvertrag nicht mindestens 5 Werktage vor der geplanten Auslieferung schriftlich storniert wird.
Mietkosten. Für die Benützung der Fussballplätze und des Garderobengebäude bezahlt der Fussballclub Schwerzenbach der Politischen Gemeinde einen jährlichen Mietzins von Fr. 6‘000.00. Der jährliche Mietzins ist jeweils per 30. September an die Abtei- lung Finanzen zu überweisen.
