Mietkosten. ⏵Der Mietzins beträgt jeweils € 90,00 plus Nebenkosten -ohne Reinigung-. (mit der Ausnahme, dass bei unter 21- jährigen die Verantwortung der Überwachung den bisherigen Erziehungs- berechtigten obliegt). Aus diesem Grund ist die Anwesenheit dieser Erziehungsberechtigten bei Vertragsunterzeichnung erforderlich. Weiterhin ist eine Kaution in Höhe von € 300,00 zu hinterlegen. Bei Anmietung beider Räumlichkeiten beträgt der Mietzins € 160,00 ⏵Die Reinigung wird entweder von den jeweiligen Nutzern selbst vorgenommen oder von der Reinigungskraft des Vereins (nicht im Mietpreis enthalten). Die entsprechenden Reinigungskosten sind je nach Veranstaltung und bei Vertragsabschluss festzulegen. ⏵Bier oder bierähnlich Getränke müssen aus dem Bestand des Vereins übernommen werden. Sonstige Getränke wie Wein, Mineralwasser, Cola, Limo, Sekt und Spirituosen können über den Verein bezogen werden. (die Getränkepreise entnehmen sie bitte der anliegenden Aufstellung)
Mietkosten. Die Mietkosten sind spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Bestätigung zu bezahlen. Im Mietpreis sind eingeschlossen: Auf- und Abbaukosten für die gemieteten Stände • Stromanschluss (elektrische Heizgeräte sind verboten) • Stromkosten • Platzsäuberung (siehe auch Ziffer 10) • Kosten für das Rahmenprogramm • Genehmigung für den Markt • Werbekosten • Wachdienst
Mietkosten. Variante Personen Miete Mindestkaution Endreinigung
Mietkosten. Bei allfälligen Defiziten bei den Mietkosten (inkl. Nebenkosten) aufgrund einer Hotellerie-Belegung unter 95% wird das entsprechende Mietdefizit von der Stadt subjektbezogen übernommen. Die Leistungseinkäuferin stellt der Leistungserbringern ein Formular zur Verfügung.
Mietkosten. Als Mietpauschale wird erhoben: Kurzzeitnutzung (für Vorträge etc., max 2-3 Stunden) : 30,00 € Ganztägige Nutzung (für Familienfeiern etc.) : 50,00 €
Mietkosten. Miete der Anlage während des Aufbaus einer Veranstaltung nach Vereinbarung. Mietkosten CHF Abzug 20% Aktionär CHF Zwischentotal Mietkosten CHF Abzug 1% pro Aktie (gem. Aktienbuch) CHF (Anzahl Aktien: ) Total Mietkosten CHF (zuzüglich Reinigung) Die Inanspruchnahme von Personal und Geräten/Maschinen, bspw. zum Aufbau von zusätzlicher Infra- struktur, sind vom Mieter separat zu entschädigen (Personal CHF 25/h; Traktor mit Führer CHF 75/h). Die Miete ist ist innert 30 Tagen nach Erhalt des Mietvertrages auf das Konto der Pferdesport Pfannen- stiel AG, Clubhaus, Xxxxxxxxx 000, 0000 Xxxxxx, Konto-Nr. 80-151-4, IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 0, bei der Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx zu überweisen.
Mietkosten. Für die Benützung der Fussballplätze und des Garderobengebäude bezahlt der Fussballclub Schwerzenbach der Politischen Gemeinde einen jährlichen Mietzins von Fr. 6‘000.00. Der jährliche Mietzins ist jeweils per 30. September an die Abtei- lung Finanzen zu überweisen.
Mietkosten. Hier wurde die an die Fondsgesellschaft zu zahlenden Vergütungen für die Nutzungsüberlassung der gesam- ten Produktionsanlage ausgewiesen.
Mietkosten. Sollte trotz Mahnung die Rechung nicht bezahlt werden, so erlischt die Berechtigung das Schließfach zu benützen. Der Zugang wird mit einer neuen PIN gesperrt.
Mietkosten. Der Leihpreis von insgesamt € (inkl. 19% MwSt.) ist vor Auslieferung der Mietgegenstände bar oder per Überweisung auf das folgende Konto zu entrichten: Xxxxxx Xxxxx, Sparkasse Saarbrücken, BLZ 590 501 01, KTO 0610054009. Für den Fall der nicht rechtzeitigen Rückgabe der Mietgegenstände (bei Rückversand = Mietende + normale Transportzeit) ist pro angefangener Kalendertag der Überschreitung der Mietdauer ein Mietentgelt von 50 € fällig. Der Mietpreis ist auch fällig, wenn der Mietvertrag nicht mindestens 5 Werktage vor der geplanten Auslieferung schriftlich storniert wird.