Common use of Migration und Asyl Clause in Contracts

Migration und Asyl. 1. Die Vertragsparteien kommen überein, ihren Dialog und ihre Zusammenarbeit in den Bereichen Migration, Asyl, Partizipation und Diversität zu intensivieren. 2. Diese Zusammenarbeit kann auch den Austausch von Informationen über Handlungsansätze in Bezug auf irreguläre Einwanderung, Schleuserkriminalität, Menschenhandel, Asyl, soziale und wirtschaftliche Teilhabe von Migranten, Grenzmanagement, Visa, Biometrie und Dokumentensicherheit einschließen. 3. Die Vertragsparteien kommen überein, bei der Verhinderung und Bekämpfung der irregulären Einwanderung zusammenzuarbeiten. Zu diesem Zweck a) rückübernimmt Australien seine Staatsangehörigen, die sich irregulär im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten, auf dessen Ersuchen und ohne unnötige Formalitäten, die zu übermäßigen Verzögerungen führen, b) rückübernimmt jeder Mitgliedstaat seine Staatsangehörigen, die sich irregulär im Hoheitsgebiet Australiens aufhalten, auf dessen Ersuchen und ohne unnötige Formalitäten, die zu übermäßigen Verzögerungen führen, und c) versehen die Mitgliedstaaten und Australien ihre Staatsangehörigen mit für diese Zwecke geeigneten Ausweispapieren. 4. Auf Ersuchen einer Vertragspartei prüfen die Vertragsparteien die Möglichkeit der Unterzeichnung eines Rückübernahmeabkommen zwischen Australien und der Europäischen Union. Dazu gehört auch die Prüfung geeigneter Vorkehrungen für die Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen.

Appears in 2 contracts

Samples: Rahmenabkommen, Rahmenabkommen

Migration und Asyl. (1. ) Die Vertragsparteien kommen überein, ihren Dialog und ihre Zusammenarbeit in den Bereichen Migration, Asyl, Partizipation und Diversität zu intensivieren. (2. ) Diese Zusammenarbeit kann auch den Austausch von Informationen über Handlungsansätze in Bezug auf irreguläre Einwanderung, Schleuserkriminalität, Menschenhandel, Asyl, soziale und wirtschaftliche Teilhabe von Migranten, Grenzmanagement, Visa, Biometrie und Dokumentensicherheit einschließen. (3. ) Die Vertragsparteien kommen überein, bei der Verhinderung und Bekämpfung der irregulären Einwanderung zusammenzuarbeiten. Zu diesem Zweck a) rückübernimmt Australien seine Staatsangehörigen, die sich irregulär im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten, auf dessen Ersuchen und ohne unnötige Formalitäten, die zu übermäßigen Verzögerungen führen, b) rückübernimmt jeder Mitgliedstaat seine Staatsangehörigen, die sich irregulär im Hoheitsgebiet Australiens aufhalten, auf dessen Ersuchen und ohne unnötige Formalitäten, die zu übermäßigen Verzögerungen führen, und c) versehen die Mitgliedstaaten und Australien ihre Staatsangehörigen mit für diese Zwecke geeigneten Ausweispapieren. (4. ) Auf Ersuchen einer Vertragspartei prüfen die Vertragsparteien die Möglichkeit der Unterzeichnung eines Rückübernahmeabkommen zwischen Australien und der Europäischen Union. Dazu gehört auch die Prüfung geeigneter Vorkehrungen für die Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen.

Appears in 2 contracts

Samples: Rahmenabkommen, Rahmenabkommen

Migration und Asyl. 1. Die Vertragsparteien kommen überein, ihren Dialog und ihre Zusammenarbeit in den Bereichen Migration, Asyl, Partizipation und Diversität zu intensivieren. 2. Diese Zusammenarbeit kann auch den Austausch von Informationen über Handlungsansätze in Bezug auf irreguläre Einwanderung, Schleuserkriminalität, Menschenhandel, Asyl, soziale und wirtschaftliche Teilhabe von Migranten, Grenzmanagement, VisaVisen, Biometrie und Dokumentensicherheit einschließen. 3. Die Vertragsparteien kommen überein, bei der Verhinderung und Bekämpfung der irregulären Einwanderung zusammenzuarbeiten. Zu diesem Zweck a) rückübernimmt Australien seine Staatsangehörigen, die sich irregulär im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten, auf dessen Ersuchen und ohne unnötige Formalitäten, die zu übermäßigen Verzögerungen führen, b) rückübernimmt jeder Mitgliedstaat seine Staatsangehörigen, die sich irregulär im Hoheitsgebiet Australiens aufhalten, auf dessen Ersuchen und ohne unnötige Formalitäten, die zu übermäßigen Verzögerungen führen, und c) versehen die Mitgliedstaaten und Australien ihre Staatsangehörigen mit für diese Zwecke geeigneten Ausweispapieren. 4. Auf Die Vertragsparteien prüfen auf Ersuchen einer Vertragspartei prüfen die Vertragsparteien die Möglichkeit der Unterzeichnung eines Möglichkeit, ein Rückübernahmeabkommen zwischen Australien und der Europäischen UnionUnion zu schließen. Dazu gehört auch die Prüfung geeigneter Vorkehrungen für die Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen.

Appears in 1 contract

Samples: Rahmenabkommen

Migration und Asyl. (1. ) Die Vertragsparteien kommen überein, ihren Dialog und ihre Zusammenarbeit in den Bereichen Migration, Asyl, Partizipation und Diversität zu intensivieren. (2. ) Diese Zusammenarbeit kann auch den Austausch von Informationen über Handlungsansätze in Bezug auf irreguläre Einwanderung, Schleuserkriminalität, Menschenhandel, Asyl, soziale und wirtschaftliche Teilhabe von Migranten, Grenzmanagement, Visa, Biometrie und Dokumentensicherheit einschließen. (3. ) Die Vertragsparteien kommen überein, bei der Verhinderung und Bekämpfung der irregulären Einwanderung zusammenzuarbeiten. Zu diesem Zweck a) rückübernimmt Australien seine Staatsangehörigen, die sich irregulär im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten, auf dessen Ersuchen und ohne unnötige Formalitäten, die zu übermäßigen Verzögerungen führen, b) rückübernimmt jeder Mitgliedstaat seine Staatsangehörigen, die sich irregulär im Hoheitsgebiet Australiens aufhalten, auf dessen Ersuchen und ohne unnötige Formalitäten, die zu übermäßigen Verzögerungen führen, und c) versehen die Mitgliedstaaten und Australien ihre Staatsangehörigen mit für diese Zwecke geeigneten Ausweispapieren. (4. ) Auf Ersuchen einer Vertragspartei prüfen die Vertragsparteien die Möglichkeit der Unterzeichnung eines Rückübernahmeabkommen Rücküber­ nahmeabkommen zwischen Australien und der Europäischen Union. Dazu gehört auch die Prüfung geeigneter Vorkehrungen für die Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen.

Appears in 1 contract

Samples: Rahmenabkommen