Mindestumfang der Prüfungen. Für die Übermittlung der Meldungen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversi- cherung nach der DEÜV haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung Datenprü- fungen festgelegt, die vor der Datenübermittlung an die Datenannahmestellen der Einzugs- stellen vorzunehmen sind. Der Inhalt der Datenprüfungen ergibt sich im Einzelnen aus den nachfolgenden Beschrei- bungen sowie den Beschreibungen der Feldprüfungen (siehe Anlage 9) im DSBD mit dem Datenbaustein DBKA sowie im DSME mit den Datenbausteinen - DBME - Meldesachverhalt, - DBNA - Name, - DBGB - Geburtsangaben, - DBAN - Anschrift, - DBEU - Europäische Versicherungsnummer und - DBUV - Meldedaten Unfallversicherung - DBKS - Knappschaft/See - DBSO - Sofortmeldung (die Prüfung erfolgt nur bei der DSRV, da die Sofortmeldung dieser direkt übermittelt wird) - DBKV - Datenbaustein Krankenversicherung Um prüfen zu können, ob der Beginn und das Ende in einer Jahresmeldung, Unterbre- chungsmeldung und Änderungsmeldung richtig ist, sind die Meldezeiträume maschinell auf entgeltlose Monate, Wechsel der Beitragsgruppe, Wechsel der Personengruppe, Wechsel der Einzugsstelle, Wechsel des Beschäftigungsbetriebes sowie Beginn und Ende von Be- rufsausbildungsverhältnissen abzugleichen. Darüber hinaus ist der Abgleich der für die Meldungen relevanten Daten aus dem Januar des laufenden und dem Dezember des vergangenen Jahres maschinell vorzunehmen.
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Samples: Gemeinsames Meldeverfahren Zur Kranken , Pflege , Renten Und Arbeitslosenversicherung, Gemeinsames Meldeverfahren Zur Kranken , Pflege , Renten Und Arbeitslosenversicherung, Gemeinsames Meldeverfahren Zur Kranken , Pflege , Renten Und Arbeitslosenversicherung
Mindestumfang der Prüfungen. Für die Übermittlung der Meldungen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversi- cherung Arbeitslosenversicherung nach der DEÜV haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung Datenprü- fungen Datenprüfungen festgelegt, die vor der Datenübermittlung an die Datenannahmestellen Annahmestellen der Einzugs- stellen Einzugsstellen vorzunehmen sind. Der Inhalt der Datenprüfungen ergibt sich im Einzelnen aus den nachfolgenden Beschrei- bungen Beschreibungen sowie den Beschreibungen der Feldprüfungen (siehe Anlage 9) im DSBD mit dem Datenbaustein DBKA DBPA sowie im DSME mit den Datenbausteinen - DBME - Meldesachverhalt, - DBNA - Name, - DBGB - Geburtsangaben, - DBAN - Anschrift, - DBEU - Europäische Versicherungsnummer und - DBUV - Meldedaten Unfallversicherung Unfallversicherung, - DBKS - Knappschaft/See See, - DBSO - Sofortmeldung (die Prüfung erfolgt nur bei der DSRV, da die Sofortmeldung dieser direkt übermittelt wird) ), - DBKV - Datenbaustein Krankenversicherung Krankenversicherung, - DBST – Datenbaustein Steuerdaten. Um prüfen zu können, ob der Beginn und das Ende in einer Jahresmeldung, Unterbre- chungsmeldung Unterbrechungsmeldung und Änderungsmeldung richtig ist, sind die Meldezeiträume maschinell auf entgeltlose Monate, Wechsel der Beitragsgruppe, Wechsel der Personengruppe, Wechsel der Einzugsstelle, Wechsel des Beschäftigungsbetriebes Beschäftigungsbetriebs sowie Beginn und Ende von Be- rufsausbildungsverhältnissen Berufsausbildungsverhältnissen abzugleichen. Darüber hinaus ist der Abgleich der für die Meldungen relevanten Daten aus dem Januar des laufenden und dem Dezember des vergangenen Jahres maschinell vorzunehmen.
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Samples: Meldeverfahren Zur Sozialversicherung, Meldeverfahren Zur Sozialversicherung
Mindestumfang der Prüfungen. Für die Übermittlung der Meldungen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversi- cherung nach der DEÜV haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung Datenprü- fungen festgelegt, die vor der Datenübermittlung an die Datenannahmestellen Annahmestellen der Einzugs- stellen Einzugsstellen vorzunehmen sind. Der Inhalt der Datenprüfungen ergibt sich im Einzelnen aus den nachfolgenden Beschrei- bungen sowie den Beschreibungen der Feldprüfungen (siehe Anlage 9) im DSBD mit dem Datenbaustein DBKA sowie im DSME mit den Datenbausteinen - DBME - Meldesachverhalt, - DBNA - Name, - DBGB - Geburtsangaben, - DBAN - Anschrift, - DBEU - Europäische Versicherungsnummer und - DBUV - Meldedaten Unfallversicherung - DBKS - Knappschaft/See - DBSO - Sofortmeldung (die Prüfung erfolgt nur bei der DSRV, da die Sofortmeldung dieser direkt übermittelt wird) - DBKV - Datenbaustein Krankenversicherung Um prüfen zu können, ob der Beginn und das Ende in einer Jahresmeldung, Unterbre- chungsmeldung und Änderungsmeldung richtig ist, sind die Meldezeiträume maschinell auf entgeltlose Monate, Wechsel der Beitragsgruppe, Wechsel der Personengruppe, Wechsel der Einzugsstelle, Wechsel des Beschäftigungsbetriebes sowie Beginn und Ende von Be- rufsausbildungsverhältnissen abzugleichen. Darüber hinaus ist der Abgleich der für die Meldungen relevanten Daten aus dem Januar des laufenden und dem Dezember des vergangenen Jahres maschinell vorzunehmen.
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Mindestumfang der Prüfungen. Für die Übermittlung der Meldungen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversi- cherung nach der DEÜV haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung Datenprü- fungen festgelegt, die vor der Datenübermittlung an die Datenannahmestellen Annahmestellen der Einzugs- stellen Einzugsstellen vorzunehmen sind. Der Inhalt der Datenprüfungen ergibt sich im Einzelnen aus den nachfolgenden Beschrei- bungen Beschreibun- gen sowie den Beschreibungen der Feldprüfungen (siehe Anlage 9) im DSBD mit dem Datenbaustein DBKA Da- tenbaustein DBPA sowie im DSME mit den Datenbausteinen - DBME - Meldesachverhalt, - DBNA - Name, - DBGB - Geburtsangaben, - DBAN - Anschrift, - DBEU - Europäische Versicherungsnummer und - DBUV - Meldedaten Unfallversicherung Unfallversicherung, - DBKS - Knappschaft/See See, - DBSO - Sofortmeldung (die Prüfung erfolgt nur bei der DSRV, da die Sofortmeldung dieser direkt übermittelt wird) ), - DBKV - Datenbaustein Krankenversicherung Krankenversicherung. Um prüfen zu können, ob der Beginn und das Ende in einer Jahresmeldung, Unterbre- chungsmeldung und Änderungsmeldung richtig ist, sind die Meldezeiträume maschinell auf entgeltlose Monate, Wechsel der Beitragsgruppe, Wechsel der Personengruppe, Wechsel der Einzugsstelle, Wechsel des Beschäftigungsbetriebes Beschäftigungsbetriebs sowie Beginn und Ende von Be- rufsausbildungsverhältnissen Berufs- ausbildungsverhältnissen abzugleichen. Darüber hinaus ist der Abgleich der für die Meldungen relevanten Daten aus dem Januar des laufenden und dem Dezember des vergangenen Jahres maschinell vorzunehmen.
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Mindestumfang der Prüfungen. Für die Übermittlung der Meldungen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversi- cherung nach der DEÜV haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung Datenprü- fungen festgelegt, die vor der Datenübermittlung an die Datenannahmestellen Annahmestellen der Einzugs- stellen Einzugsstellen vorzunehmen sind. Der Inhalt der Datenprüfungen ergibt sich im Einzelnen aus den nachfolgenden Beschrei- bungen sowie den Beschreibungen der Feldprüfungen (siehe Anlage 9) im DSBD mit dem Datenbaustein DBKA sowie im DSME mit den Datenbausteinen - DBME - Meldesachverhalt, - DBNA - Name, - DBGB - Geburtsangaben, - DBAN - Anschrift, - DBEU - Europäische Versicherungsnummer und - DBUV - Meldedaten Unfallversicherung Unfallversicherung, - DBKS - Knappschaft/See See, - DBSO - Sofortmeldung (die Prüfung erfolgt nur bei der DSRV, da die Sofortmeldung dieser direkt übermittelt wird) ), - DBKV - Datenbaustein Krankenversicherung Krankenversicherung. Um prüfen zu können, ob der Beginn und das Ende in einer Jahresmeldung, Unterbre- chungsmeldung und Änderungsmeldung richtig ist, sind die Meldezeiträume maschinell auf entgeltlose Monate, Wechsel der Beitragsgruppe, Wechsel der Personengruppe, Wechsel der Einzugsstelle, Wechsel des Beschäftigungsbetriebes sowie Beginn und Ende von Be- rufsausbildungsverhältnissen abzugleichen. Darüber hinaus ist der Abgleich der für die Meldungen relevanten Daten aus dem Januar des laufenden und dem Dezember des vergangenen Jahres maschinell vorzunehmen.
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Mindestumfang der Prüfungen. Für die Übermittlung der Meldungen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversi- cherung nach der DEÜV haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung Datenprü- fungen festgelegt, die vor der Datenübermittlung an die Datenannahmestellen Annahmestellen der Einzugs- stellen Einzugsstellen vorzunehmen sind. Der Inhalt der Datenprüfungen ergibt sich im Einzelnen aus den nachfolgenden Beschrei- bungen sowie den Beschreibungen der Feldprüfungen (siehe Anlage 9) im DSBD mit dem Datenbaustein DBKA DBPA sowie im DSME mit den Datenbausteinen - DBME - Meldesachverhalt, - DBNA - Name, - DBGB - Geburtsangaben, - DBAN - Anschrift, - DBEU - Europäische Versicherungsnummer und - DBUV - Meldedaten Unfallversicherung Unfallversicherung, - DBKS - Knappschaft/See See, - DBSO - Sofortmeldung (die Prüfung erfolgt nur bei der DSRV, da die Sofortmeldung dieser direkt übermittelt wird) ), - DBKV - Datenbaustein Krankenversicherung Krankenversicherung. Um prüfen zu können, ob der Beginn und das Ende in einer Jahresmeldung, Unterbre- chungsmeldung und Änderungsmeldung richtig ist, sind die Meldezeiträume maschinell auf entgeltlose Monate, Wechsel der Beitragsgruppe, Wechsel der Personengruppe, Wechsel der Einzugsstelle, Wechsel des Beschäftigungsbetriebes Beschäftigungsbetriebs sowie Beginn und Ende von Be- rufsausbildungsverhältnissen Berufs- ausbildungsverhältnissen abzugleichen. Darüber hinaus ist der Abgleich der für die Meldungen relevanten Daten aus dem Januar des laufenden und dem Dezember des vergangenen Jahres maschinell vorzunehmen.
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