Mitarbeit des Auftraggebers. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind in der Aus- schreibung bzw. im Vertrag abschließend geregelt.
Mitarbeit des Auftraggebers. 16.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, BRIGHT Software rechtzeitig jegliche Mitarbeit, Daten und Informationen zu verschaffen, die BRIGHT Software für notwendig oder nützlich hält, um die be- auftragten Arbeiten oder Lieferungen durchführen zu können.