Durchführung des Vertrages Musterklauseln

Durchführung des Vertrages. 4.1. Der Servicepreis dieses Vertrages einschließlich aller Nachträge erhöht sich, wenn die PHONEKOM aufgrund und im Rahmen von Personal- oder sonstigen Kostensteigerungen ihren gültigen Listen- Servicepreis erhöht. Die Erhöhung darf den tatsächlichen Anstieg der Kosten nicht überschreiten und ist vier Wochen vor Inkrafttreten anzukündigen. 4.2. Der Kunde verpflichtet sich, ausschließlich die PHONEKOM mit allen an dem System notwendigen Arbeiten und Veränderungen zu beauftragen. Er wird alle auftretenden Störungen und Schäden unverzüglich melden und der PHONEKOM alle zur Fehlerbeseitigung notwendigen Unterlagen, Informationen und ggf. Datenbestände übergeben. 4.3. Der Kunde verpflichtet sich zur Aufzeichnung aller beobachteten Fehler, Ausfälle, Beschädigungen usw. Er bewahrt diese Aufzeichnungen sowie die ihm für Service und Instandsetzung übergebenen Unterlagen, Testprogramme, Prüfmittel usw. an einem für das Personal der PHONEKOM zugänglichen Ort auf. Die Datensicherung obliegt dem Kunden. 4.4. Der Kunde hat der PHONEKOM während der üblichen Geschäftszeit Zutritt zu der Systemkonfiguration zu gestatten. 4.5. Der Kunde stellt auf eigene Kosten die für das System geeigneten Aufstellungsräume mit vorschriftsmäßigem Netzanschluss, die erforderlichen Schnittstellen, insbesondere für Remote Service nach den Vorgaben der PHONEKOM, und, wenn erforderlich, Hilfsmittel wie Leitern und Gerüste bereit. Angemessene Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie systemerhaltende Einrichtung der Produkte sind zu gewährleisten (z.B. Klimatisierung). 4.6. Die PHONEKOM ist berechtigt, Dritte mit der Durchführung der vertraglichen Pflichten zu beauftragen. 4.7. Wird die eingesetzte Soft -oder Hardware vom Hersteller nur noch eingeschränkt bzw. nicht mehr unterstützt, können sowohl Entstörungen als auch Erweiterungen ganz oder teilweise nicht mehr möglich sein. Dadurch verursachte Mehrkosten trägt der Kunde. (vgl. 2.8).
Durchführung des Vertrages. 3.1 Die Dienstleistungen des Auftragnehmers erfolgen zur Unterstützung des Kunden bei der Durchführung seines Projekts (Ziff. 2.1). Dabei trägt der Kunde die Verantwortung für den Ablauf des Projekts in seiner Gesamtheit sowie für dessen Ergebnisse. 3.2 Im Rahmen des Dienstleistungsvertrages bestimmt und verantwortet der Auftragnehmer die Art und Weise der Durchführung seiner Dienstleistungen. Weisungsrechte des Kunden gegenüber dem Auf tragnehmer, seinen Mitarbeitern, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen bestehen nicht, jedoch wird der Auftragnehmer bemüht sein, den Wünschen des Kunden Rechnung zu tragen.
Durchführung des Vertrages. 4.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen unter Beachtung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der dazu erlassenen Rechtsverordnungen sowie aller sonstigen einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen und behördlichen Vorschriften durchzuführen. 4.2 Übernommene Abfälle sind unverzüglich ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten. Abfälle, die nicht verwertet werden, sind so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Die Verwertung hat so zu erfolgen, dass die Verwendung des Abfalls als Bauteil sicher ausgeschlossen ist und rein stofflich erfolgt. Reinigungs-, Absaug-, Aushub- und ähnliche Arbeiten sind so durchzuführen, dass keinerlei Rückstände verbleiben. 4.3 Ist eine Verwertung übernommener Abfälle insgesamt oder teilweise nicht möglich, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen und sich mit ihm über die Beseitigung der Abfälle abzustimmen. 4.4 Sind durch Verwertung von Abfällen gewonnene Stoffe an den Auftraggeber zurückzuliefern, ist ein ausschließlich aus vom Auftraggeber übernommenen Abfällen gewonnenes Produkt zu liefern; ist dies aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, ist ein Verwertungsprodukt mindestens gleicher Qualität zu liefern. 4.5 Der Auftraggeber ist berechtigt, sich jederzeit – auch durch Betreten des Betriebsgeländes des Auftragnehmers – von der ordnungsgemäßen Durchführung der Leistungen zu überzeugen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber alle hierzu erforderlichen Angaben zu machen und auf Verlangen des Auftraggebers Einsicht in die von ihm zu führenden Nachweisbücher und Belege zu gewähren. 4.6 Beabsichtigt der Auftragnehmer, mit der – Ganzen oder teilweisen – Durchführung des Vertrages Unterauftragnehmer zu beauftragen, hat er sich vor Beauftragung davon zu überzeugen, dass diese alle für die Abfallentsorgung erforderlichen Genehmigungen sowie die notwendige Zuverlässigkeit besitzen und dem Auftraggeber die Unterauftragnehmer zu benennen. Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer nur beauftragen, wenn der Auftraggeber vor Ausführung der Arbeiten schriftlich seine Zu- stimmung erteilt; die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. 4.7 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich von die Verwertungs- oder Beseitigungsmaßnahme betreffenden behördlichen Beanstandungen sowie von Anhörungen und/oder dem Erlass von darauf bezogenen Verfügungen, Entscheidungen oder anderen hoheitlichen Maßnahmen zu unterrichten. D...
Durchführung des Vertrages. Dieser Vertrag kommt mit der Annahme des vorliegenden Mietvertrages durch den Lizenznehmer zu Stande. Mit Bestellung wird eine auf zwei Monate beschränkte Lizenzdatei übermittelt. Sobald eine vollständige Bezahlung erfolgt ist, wird eine auf die Vertragslaufzeit zeitlich beschränkte Lizenzdatei übermittelt. Die Vertragslaufzeit bestimmt sich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung. Ist eine befristete Vertragslaufzeit verein- bart, beginnt und endet der Vertrag automatisch zum jeweils verein- barten Zeitpunkt. Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht in diesem Fall nicht. Die Gebühren für die gesamte Laufzeit sind im Voraus nach Rechnungsstellung durch QFS zur Zahlung fällig. Andernfalls gilt entsprechend den Regelungen des Software Pflegevertrages von QFS Folgendes: Die Grundlaufzeit beträgt ein Jahr und beginnt am Tag der Rechnungsstellung durch QFS. Eine Kündigung zum Ende der Grundlaufzeit ist mit einer Kündigungs- frist von drei Monaten zum Monatsende in schriftlicher Form möglich. Sofern keine fristgemäße Kündigung erfolgt, verlängert sich das Vertragsverhältnis um jeweils ein weiteres Vertragsjahr. Eine Kündigung ist nach Ablauf der Grundlaufzeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende in schriftlicher Form möglich. Die Gebühren sind jeweils jährlich im Voraus nach Rechnungsstellung durch QFS zur Zahlung fällig. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Vertragspflicht von QFS, so ist die Kündigung nur nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist zulässig. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Lizenznehmer hat mit Ende des Vertrages alle Kopien von QF-Test sowie von Handbüchern/Installation vollständig und endgültig zu löschen. Jede Nutzung von QF-Test nach Ende des Vertrages ist unzulässig.
Durchführung des Vertrages. 3.1 Der Anbieter ermöglicht dem Anwender die Nutzung des „gurado Gutschein und Ticket Systems“ in der Regel sieben Tage die Woche (24 Stunden). Ausgenommen sind der Zeitaufwand für die erforderliche regelmäßige Wartung und Pflege bzw. technische Verbesserung von Hardware und Software (geplante „Down-Zeit“) sowie Fälle von höherer Gewalt und sonstige von gurado nicht zu vertretende Leistungshindernisse. Die geplanten „Down-Zeiten“ sind bei der Bemessung der Vergütung bereits berücksichtigt; eine Minderung der geschuldeten Vergütung wegen geplanter „Down-Zeiten“ kommt nicht in Betracht. 3.2 Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von gurado liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von gurado handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von gurado haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen 3.3 Die Verfügbarkeit der Software-Applikation beträgt 98,5 % pro Jahr. In die Verfügbarkeitsberechnung fließen geplante und/oder mit dem Anwender vereinbarte „Down- Zeiten“ nicht mit ein. 3.4 Der Anbieter wird den Anwender über eine Unterbrechung der Verfügbarkeit wegen geplanter „Down- Zeiten“ rechtzeitig im Voraus (schriftlich/per Email) informieren, sofern die Wartungsarbeiten voraussichtlich länger als 1 Stunde andauern werden. 3.5 Kunden die das kostenlose gurado System nutzen, können jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch den Anbieter gesperrt werden.
Durchführung des Vertrages. 3.1 Die e.w. ist berechtigt während der Dauer des Vertrages Änderungen der Lieferung /Leistung zu verlangen. Das Änderungsverlangen ist schriftlich zu stellen. Können durch ein von e.w. gestelltes Änderungsverlangen Lieferungs-/Leistungsfristen nicht eingehalten werden oder entstehen dem AN durch das Änderungsverlangen Mehrkosten, hat der AN dies der e.w. unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen, schriftlich mitzuteilen und die Nichteinhaltung der Fristen bzw die Mehrkosten näher zu begründen. Im Falle des Ausbleibens der schriftlichen Mitteilung innerhalb von 3 Tagen gilt das Änderungsverlangen ohne zusätzlichen Vergütungs-/Preis-/Kostenanspruch des AN als Vertragsbestandteil und der AN kann sich nicht darauf berufen, dass die Nichteinhaltung der Fristen bzw. die Mehrkosten auf die von e.w. geforderten Änderungen zurückzuführen sind. 3.2 Hat der AN Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung (auch wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren), gegen die Güte der von der e.w. gelieferten Stoffen, Bauteile oder sonstige Sachen, gegen die Leistungen anderer Auftragnehmer oder hält der AN den Auftrag oder das Änderungsverlangen der e.w. für unzweckmäßig, so hat der AN seine Bedenken unverzüglich – möglichst vor Beginn der Lieferung/Leistung - schriftlich mitzuteilen. Er hat jedoch den Vertrag bzw. das Änderungsverlangen auszuführen. 3.3 Die e.w. darf Dritten gegenüber nicht durch den AN verpflichtet werden. e.w.enture GmbH Hypovereinsbank Augsburg Geschäftsführung Xxxxxxxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxxx Kto 333923510, BLZ 72020070 Xxxxxxxx Xxxxx Telefon 089/00000000, Fax 089/00000000 IBAN XX00000000000000000000 HRB München 140 214
Durchführung des Vertrages. 3.1 INTELLIVATE ermöglicht dem NUTZER die Nutzung der Anwendungsdienste in der Regel sieben Tage die Woche (24 Stunden). Ausgenommen sind der Zeitaufwand für die erforderliche regelmäßige Wartung und Pflege bzw. technische Verbesserung von Hardware und Software (geplante „Down-Zeit“) sowie Fälle gemäß nachfolgend Ziff. 13 (Höhere Gewalt und sonstige von INTELLIVATE nicht zu vertretende Leistungshindernisse). Die geplanten „Down-Zeiten“ sind bei der Bemessung der Vergütung bereits berücksichtigt; eine Minderung der geschuldeten Vergütung wegen geplanter „Down-Zeiten“ kommt nicht in Betracht. 3.2 Die Verfügbarkeit der Software-Applikation beträgt 98 % pro Jahr. In die Verfügbarkeitsberechnung fließen geplante und/oder mit dem NUTZER vereinbarte „Down-Zeiten“ nicht mit ein.
Durchführung des Vertrages. 4.1. Der Servicepreis dieses Vertrages einschließlich aller Nachträge erhöht sich, wenn die TDK GmbH aufgrund und im Rahmen von Personal- oder sonstigen Kostensteigerungen ihren gültigen Listen- Servicepreis erhöht. Die Erhöhung darf den tatsächlichen Anstieg der Kosten nicht überschreiten und ist vier Wochen vor Inkrafttreten anzukündigen. 4.2. Der Kunde verpflichtet sich, ausschließlich die TDK GmbH mit allen an dem System notwendigen Arbeiten und Veränderungen zu beauftragen. Er wird alle auftretenden Störungen und Schäden unverzüglich melden und der TDK GmbH alle zur Fehlerbeseitigung notwendigen Unterlagen, Informationen und ggf. Datenbestände übergeben. 4.3. Der Kunde verpflichtet sich zur Aufzeichnung aller beobachteten Fehler, Ausfälle, Beschädigungen usw. Er bewahrt diese Aufzeichnungen sowie die ihm für Service und Instandsetzung übergebenen Unterlagen, Testprogramme, Prüfmittel usw. an einem für das Personal der TDK GmbH zugänglichen Ort auf. Die Datensicherung obliegt dem Kunden. 4.4. Der Kunde hat der TDK GmbH während der üblichen Geschäftszeit Zutritt zu der Systemkonfiguration zu gestatten. 4.5. Der Kunde stellt auf eigene Kosten die für das System geeigneten Aufstellungsräume mit vorschriftsmäßigem Netzanschluss, die erforderlichen Schnittstellen, insbesondere für Remote Service nach den Vorgaben der TDK GmbH, und, wenn erforderlich, Hilfsmittel wie Leitern und Gerüste bereit. Angemessene Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie systemerhaltende Einrichtung der Produkte sind zu gewährleisten (z.B. Klimatisierung). 4.6. Die TDK GmbH ist berechtigt, Dritte mit der Durchführung der vertraglichen Pflichten zu beauftragen. 4.7. Wird die eingesetzte Soft -oder Hardware vom Hersteller nur noch eingeschränkt bzw. nicht mehr unterstützt, können sowohl Entstörungen als auch Erweiterungen ganz oder teilweise nicht mehr möglich sein. Dadurch verursachte Mehrkosten trägt der Kunde. (vgl. 2.8).
Durchführung des Vertrages. 4.1. Der Vertrag über nachhaltige Entwicklung gilt für alle Unternehmen des Konzerns, in denen Umicore die operative Kontrolle ausübt. Er verpflichtet das obere Management und Angestellte auf allen Ebenen zur Einhaltung, Annahme und Förderung der vereinbarten Ziele. Die Verantwortung liegt bei der Geschäftsleitung der einzelnen Betriebe, den Arbeitnehmern und den Arbeitnehmervertretern, insofern ein solches Organ besteht. 4.2. In den Beteiligungsgesellschaften, in denen Umicore eine wesentliche Position einnimmt, aber keinen herrschenden Einfluss ausübt, wird Umicore alle ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen nutzen, um die hierin niedergelegten Grundsätze zu fördern. 4.3. Umicore bemüht sich um Geschäftspartner, deren Grundsätze in Bezug auf ethische, soziale und ökologische Fragen mit unserem eigenen, diesen Vertrag ergänzenden Verhaltenskodex übereinstimmen. Umicore unterstützt und ermutigt Geschäftspartner (Subunternehmer und Lieferanten) ausdrücklich, die ILO-Kernarbeitsnormen in ihrer eigenen Unternehmenspolitik zu berücksichtigen und anzuwenden. Umicore vertritt die Auffassung, dass dadurch eine Grundlage für viel versprechende zukünftige Geschäftsbeziehungen geschaffen wird. 4.4. Dieser Vertrag über nachhaltige Entwicklung wird der Geschäftsleitung, den Arbeitnehmervertretern und den Beschäftigten aller Betriebe der gesamten Gruppe innerhalb von drei Monaten nach seiner Unterzeichnung in den bei Umicore gängigen Sprachen zur Verfügung gestellt. Die Kommunikation erfolgt über das Intranet und die Berichtslinien in den Business Groups und Business Units. Alle Bereiche und Standorte tragen dafür Sorge, dass die Arbeitnehmer ordnungsgemäß informiert werden und bei Bedarf Schulungen stattfinden.
Durchführung des Vertrages. 4.1. Quotation Factory stellt dem Nutzer unter den aufschiebenden und auflösenden Bedingungen des Vertrages den im Vertrag und auf der Website beschriebenen Service zur Nutzung gemäß den Bedingungen dieses Vertrages zur Verfügung. 4.2. Die Verpflichtung von Quotation Factory, den Service zur Verfügung zu stellen, erstreckt sich ausschließlich auf den Objektcode der Software zur Nutzung als Teil des Service, und ausdrücklich nicht auf den Quellcode der Software. Der Quellcode der Software und die dazugehörige technische Dokumentation werden dem Nutzer nicht zur Verfügung gestellt. 4.3. Der von Quotation Factory erbrachte Service wird nach bestem Wissen und Gewissen geleistet. Der Nutzer akzeptiert, dass der Service nur diejenigen Funktionalitäten und sonstigen Merkmale enthält, wie sie zum Zeitpunkt der Nutzung des Services vorhanden sind („as is“ bzw. „in der vorliegenden Form“). Quotation Factory schließt ausdrückliche und stillschweigende Garantien, Zusicherungen und / oder Entschädigungen jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien, Zusicherungen und / oder Entschädigungen in Bezug auf die Qualität, Sicherheit, Rechtmäßigkeit, Integrität und Richtigkeit des Services explizit aus, sofern in diesen Nutzungsbedingungen nicht anders angegeben. 4.4. Bei den von Metal Heaven angegebenen Vergütungssätzen handelt es sich stets um Richtwerte und diese sind nicht bindend für Quotation Factory. 4.5. Quotation Factory kann dem Nutzer eine API zur Verfügung stellen, um den Service mit externen Systemen zu verbinden, die Quotation Factory für geeignet hält. Die Installation, die ordnungsgemäße Inbetriebnahme und der Betrieb dieser erfolgen auf Kosten und Gefahr des Nutzers. 4.6. Quotation Factory ist jederzeit berechtigt, den Service zu ändern, anzupassen, (vorübergehend) außer Betrieb zu setzen, seine Nutzung einzuschränken und/oder zu beenden, ohne für irgendwelche Schäden oder Haftungen gegenüber dem Nutzer haftbar zu sein oder zu werden. Wenn der Nutzer mit den vorgenommenen Anpassungen und/oder Änderungen nicht einverstanden ist, ist er lediglich dazu berechtigt, die Nutzung des Services einzustellen und den Vertrag unter Beachtung der Bestimmungen von Artikel 8 der Nutzungsbedingungen zu kündigen.