Mitführen des Holzabfuhrscheins. Sofern die Verkäufer einen Holzabfuhrschein ausstellen gilt folgendes: Das Holz darf erst abgefahren werden, wenn der Käufer oder sein Beauftragter im Besitz des Holzabfuhrscheins ist. Der Holzabfuhrschein ist bei der Abfuhr des Holzes mitzuführen und auf Verlangen dem Zuständigen vor Ort vorzuzeigen.
Appears in 2 contracts
Samples: Sales Contracts, Sales Contracts
Mitführen des Holzabfuhrscheins. Sofern die Verkäufer einen Holzabfuhrschein ausstellen gilt folgendes: Das Holz darf erst abgefahren werden, wenn der Käufer oder sein Beauftragter im Besitz des Holzabfuhrscheins (bzw. Bereitstellungsanzeige/Abfuhrfreigabe oder ähnlichem) ist. Der Holzabfuhrschein ist bei der Abfuhr des Holzes mitzuführen und auf Verlangen dem Zuständigen vor Ort vorzuzeigen.
Appears in 1 contract
Mitführen des Holzabfuhrscheins. Sofern die Verkäufer einen Holzabfuhrschein ausstellen gilt folgendes: Das Holz darf erst abgefahren werden, wenn der Käufer oder sein Beauftragter im Besitz des Holzabfuhrscheins ist. Der Holzabfuhrschein Holz- abfuhrschein ist bei der Abfuhr des Holzes mitzuführen und auf Verlangen dem Zuständigen vor Ort örtlichen Forstpersonal vorzuzeigen.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts