Common use of Nachversicherung / Tarifumstellung in andere Zusatztarife nach GKV-Reformen Clause in Contracts

Nachversicherung / Tarifumstellung in andere Zusatztarife nach GKV-Reformen. Der Versicherer garantiert jeder im Tarif uni-EZ versicherten Person die Nachversicherung bzw. Umstellung in neue Tarife zur Ergänzung der GKV (Zieltarif), die in Reaktion auf zeitlich nach Umsetzung des GKV-Modernisierungsgesetzes in Kraft tretende Reformen der GKV vom Versicherer eingeführt werden. Voraussetzung dabei ist, dass die versicherte Person im Zieltarif versicherungsfähig ist. Für die Nachversicherung bzw. Umstellung gelten die in Abschnitt 4.5 aufgeführten Sonderkonditionen, sofern der Versicherungsnehmer sein Anrecht zu den in Abschnitt 4.6.2 genannten Stichtagen beim Versicherer beantragt.

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Samples: www.xxv24.de, www.universa.de

Nachversicherung / Tarifumstellung in andere Zusatztarife nach GKV-Reformen. Der Versicherer garantiert jeder im Tarif uni-EZ GZplus versicherten Person Per- son die Nachversicherung bzw. Umstellung in neue Tarife zur Ergänzung Ergän- zung der GKV (ZieltarifZieltarife), die in Reaktion auf zeitlich nach Umsetzung der Um- setzung des GKV-Modernisierungsgesetzes in Kraft tretende Reformen der GKV vom Versicherer eingeführt werden. Voraussetzung dabei ist, dass die versicherte Person im Zieltarif versicherungsfähig ist. Für die Nachversicherung bzw. Umstellung gelten die in Abschnitt 4.5 aufgeführten 3.4 genannten Sonderkonditionen, sofern der Versicherungsnehmer sein Anrecht zu den in Abschnitt 4.6.2 3.5.2 genannten Stichtagen beim Versicherer beantragtgeltend macht.

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Nachversicherung / Tarifumstellung in andere Zusatztarife nach GKV-Reformen. Der Versicherer garantiert jeder im Tarif uni-EZ GZ plus versicherten Person Per- son die Nachversicherung bzw. Umstellung in neue Tarife zur Ergänzung Ergän- zung der GKV (ZieltarifZieltarife), die in Reaktion auf zeitlich nach Umsetzung der Um- setzung des GKV-Modernisierungsgesetzes in Kraft tretende Reformen der GKV vom Versicherer eingeführt werden. Voraussetzung dabei ist, dass die versicherte Person im Zieltarif versicherungsfähig ist. Für die Nachversicherung bzw. Umstellung gelten die in Abschnitt 4.5 aufgeführten 3.4 genannten Sonderkonditionen, sofern der Versicherungsnehmer sein Anrecht zu den in Abschnitt 4.6.2 3.5.2 genannten Stichtagen beim Versicherer beantragtgeltend macht.

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Samples: www.universa.de

Nachversicherung / Tarifumstellung in andere Zusatztarife nach GKV-Reformen. Der Versicherer garantiert jeder im Tarif uni-EZ EZ-E versicherten Person die Nachversicherung bzw. Umstellung in neue Tarife zur Ergänzung der GKV (Zieltarif), die in Reaktion auf zeitlich nach Umsetzung des GKV-Modernisierungsgesetzes in Kraft tretende Reformen der GKV vom Versicherer eingeführt werden. Voraussetzung dabei ist, dass die versicherte Person im Zieltarif versicherungsfähig ist. Für die Nachversicherung bzw. Umstellung gelten die in Abschnitt 4.5 aufgeführten Sonderkonditionen, sofern der Versicherungsnehmer sein Anrecht zu den in Abschnitt 4.6.2 genannten Stichtagen beim Versicherer Versiche- rer beantragt.

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