Common use of Nahe Angehörige Clause in Contracts

Nahe Angehörige. Nahe Angehörige sind insbesondere ◼ Verlobte, ◼ Ehepartner/eingetragene Lebenspartner, ◼ Eltern und Großeltern, ◼ Kinder und Enkel, ◼ Geschwister, ◼ Schwager/Schwägerin und Nichten/Neffen, ◼ Pflegeeltern und Pflegekinder. Auch wenn sich Eheleute scheiden lassen oder die einge- tragene Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht, bleiben sie „nahe Angehörige“. Bei Verlobten erlischt die Angehö- rigeneigenschaft hingegen, wenn das Verlöbnis aufgeho- ben wird. Hinweis: Die strengen Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Arbeitsverträgen zwischen nahen Ange- hörigen gelten nicht für Verträge zwischen zwei Personen, die in einem sog. eheähnlichen Verhältnis zusammenleben.

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Samples: www.steuerberater-faraone.de, akuratax.de, slt-treuhand.de

Nahe Angehörige. Nahe Angehörige sind insbesondere ◼ Verlobte, ◼ Ehepartner/eingetragene LebenspartnerXxxxxxxxxx, ◼ Eltern und Großeltern, ◼ Kinder und Enkel, ◼ Geschwister, ◼ Schwager/Schwägerin und Nichten/Neffen, ◼ Pflegeeltern und Pflegekinder. Auch wenn sich Eheleute scheiden lassen oder die einge- tragene Lebenspartnerschaft nicht mehr bestehtlassen, bleiben sie „nahe Angehörige“. Bei Verlobten erlischt die Angehö- rigeneigenschaft Angehörigen- eigenschaft hingegen, wenn das Verlöbnis aufgeho- ben aufgehoben wird. HinweisHinweise: Die strengen Voraussetzungen für die steuerliche steuerli- che Anerkennung von Arbeitsverträgen Verträgen zwischen nahen Ange- hörigen Angehö- rigen gelten nicht für Verträge zwischen zwei Personen, die in einem sog. eheähnlichen Verhältnis zusammenleben.. Ausnahme: Ein mit dem Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft abgeschlossener Mietvertrag über eine Wohnung wird vom Finanzamt nicht anerkannt, wenn die Wohnung von den Lebenspartnern gemeinsam bewohnt wird. Das gilt auch für an den Lebensgefährten vermietete Wohnräume im eigenen Einfamilienhaus. Darüber hinaus wird der Bundesfinanzhof entscheiden müssen, ob seine Rechtsprechung zur Anerkennung von Angehörigenverträgen nach den Maßstäben des Fremd- vergleichs auf Lebenspartnerschaften übertragbar ist. Für

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Samples: www.asg-steuer.de, akuratax.de, www.brehmer-steuer.de

Nahe Angehörige. Nahe Angehörige sind insbesondere ◼ Verlobte, ◼ Ehepartner/, eingetragene Lebenspartner, ◼ Eltern und Großeltern, ◼ Kinder und Enkel, ◼ Geschwister, ◼ Schwager/Schwägerin und Nichten/Neffen, ◼ Pflegeeltern und Pflegekinder. Auch wenn sich Eheleute scheiden lassen oder die einge- tragene Lebenspartnerschaft nicht mehr bestehtlassen, bleiben sie „nahe Angehörige“. Bei Verlobten erlischt die Angehö- rigeneigenschaft hingegen, wenn das Verlöbnis aufgeho- ben wird. Hinweis: Die strengen Voraussetzungen Ein mit dem Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft abgeschlossener Mietvertrag über eine Wohnung wird vom Finanzamt nicht anerkannt, wenn die Wohnung von den Lebenspartnern gemeinsam bewohnt wird. Das gilt auch für an den nichtehelichen Le- bensgefährten vermietete Wohnräume im eigenen Einfami- lienhaus. Ein Mietverhältnis ist steuerlich auch nicht anzuerkennen, wenn zwischen Mieterin und Vermieter eine nichteheliche Lebensgemeinschaft bestand, bei der der in der Erdge- schosswohnung wohnende Vermieter die steuerliche Anerkennung von Arbeitsverträgen zwischen nahen Ange- hörigen gelten nicht für Verträge zwischen zwei Personen, die in einem sog. eheähnlichen Verhältnis zusammenlebenvermietete Dach- geschosswohnung mitbenutzte.

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Samples: Mietvertrag Mit Verwandten/Kindern, Mietvertrag Mit Verwandten/Kindern

Nahe Angehörige. Nahe Angehörige sind insbesondere ◼ Verlobte, ◼ Ehepartner/eingetragene LebenspartnerXxxxxxxxxx, ◼ Eltern und Großeltern, ◼ Kinder und Enkel, ◼ Geschwister, ◼ Schwager/Schwägerin und Nichten/Neffen, ◼ Pflegeeltern und Pflegekinder. Auch wenn sich Eheleute scheiden lassen oder die einge- tragene Lebenspartnerschaft nicht mehr bestehtlassen, bleiben sie „nahe Angehörige“. Bei Verlobten erlischt die Angehö- rigeneigenschaft hingegen, wenn das Verlöbnis aufgeho- ben wird. HinweisHinweise: Die strengen Voraussetzungen für die steuerliche steuerli- che Anerkennung von Arbeitsverträgen Verträgen zwischen nahen Ange- hörigen Angehö- rigen gelten nicht für Verträge zwischen zwei Personen, die in einem sog. eheähnlichen Verhältnis zusammenleben.. Ausnahme: Ein mit dem Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft abgeschlossener Mietvertrag über eine Wohnung wird vom Finanzamt nicht anerkannt, wenn die Wohnung von den Lebenspartnern gemeinsam bewohnt wird. Das gilt auch für an den Lebensgefährten vermietete Wohnräume im eigenen Einfamilienhaus. Darüber hinaus wird der Bundesfinanzhof entscheiden müssen, ob seine Rechtsprechung zur Anerkennung von Angehörigenverträgen nach den Maßstäben des Fremd- vergleichs auf Lebenspartnerschaften übertragbar ist. Für

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Samples: www.ludwig-mende.de, www.kanzlei-bns.de

Nahe Angehörige. Nahe Angehörige sind insbesondere ◼ Verlobte, ◼ Ehepartner/eingetragene Lebenspartner, ◼ Eltern und Großeltern, ◼ Kinder und Enkel, ◼ Geschwister, ◼ Schwager/Schwägerin und Nichten/Neffen, ◼ Pflegeeltern und Pflegekinder. Auch wenn sich Eheleute scheiden lassen oder die einge- tragene Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht, bleiben sie „nahe Angehörige“. Bei Verlobten erlischt die Angehö- rigeneigenschaft Angehörigeneigenschaft hingegen, wenn das Verlöbnis aufgeho- ben aufgehoben wird. Hinweis: Die strengen Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Arbeitsverträgen zwischen nahen Ange- hörigen gelten nicht für Verträge zwischen zwei Personen, die in einem sog. eheähnlichen Verhältnis zusammenleben.

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