Formale Pflichten. Ein Arbeitsvertrag liegt vor, wenn Sie sich als Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer über die üblichen und wesentlichen Bestandteile eines Arbeitsvertrags geeinigt haben. Selbst- verständlich dürfen nur gesetzlich zulässige Vereinbarun- gen getroffen werden; anderenfalls sind die Regelungen unwirksam. Arbeitsverträge sind formlos, x. x. xxxxxxxx, gültig. Zu Beweiszwecken empfiehlt sich jedoch immer die Schrift- form – und dies nicht nur für den Streitfall mit dem Finanz- amt.
Formale Pflichten. Beim Handelsregister muss der Geschäftsführer Folgen- des anmelden: ◼ die Gesellschaft, ◼ die Geschäftsführer, ◼ den Gesellschaftsvertrag inkl. Änderungen, ◼ Kapitalerhöhungen/-herabsetzungen, ◼ die Vertretungsregelungen. Angezeigt werden müssen dort auch Veränderungen bei den Gesellschaftern und/oder deren Beteiligungsverhält- nissen durch Einreichung einer Gesellschafterliste. Der Geschäftsführer hat darüber hinaus darauf zu achten, dass alle individuell adressierten Geschäftsbriefe der GmbH (E-Mails, Angebote, Bestellscheine, Empfangsbe- stätigungen, Preislisten, Rechnungen usw.) folgende An- gaben enthalten: ◼ Rechtsform der Gesellschaft (GmbH), ◼ Sitz der Gesellschaft, ◼ Registergericht des Sitzes der Gesellschaft, ◼ Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregis- ter eingetragen ist (z. B. HRB 1234), ◼ alle Geschäftsführer mit dem Familiennamen und min- destens einem ausgeschriebenen Vornamen.
Formale Pflichten. Verträge liegen dann vor, wenn beide Seiten sich über die üblichen und wesentlichen Bestandteile eines Vertrags geeinigt haben. Selbstverständlich dürfen nur gesetzlich zulässige Vereinbarungen getroffen werden; anderenfalls sind die Regelungen unwirksam.
Formale Pflichten. Verträge liegen dann vor, wenn beide Seiten sich über die üblichen und wesentlichen Bestandteile eines Vertrags geeinigt haben. Selbstverständlich dürfen nur gesetzlich zulässige Vereinbarungen getroffen werden; anderenfalls sind die Regelungen unwirksam. Mietverträge dürfen auf keinen Fall einfach „rückdatiert“ werden, da sonst zum einen der Vertrag nichtig ist und zum anderen ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterzie- hung droht. Eine bestehende mündliche Vereinbarung kann jedoch zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich bestätigt werden. Die Schriftform ist zu Beweiszwecken (nicht nur wegen des Finanzamts) immer sinnvoll.
Formale Pflichten. Ein Arbeitsvertrag liegt vor, wenn Sie sich als Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer über die üblichen und wesentlichen Bestandteile eines Arbeitsvertrags geeinigt haben. Selbst- verständlich dürfen nur gesetzlich zulässige Vereinbarun- gen getroffen werden; anderenfalls sind die Regelungen unwirksam. Arbeitsverträge sind formlos, x. x. xxxxxxxx, gültig. Zu Beweiszwecken empfiehlt sich jedoch immer die Schrift- form – und dies nicht nur für den Streitfall mit dem Finanz- amt. Bei einem Arbeitsvertrag kann der Arbeitnehmer verlangen, das ihm die wichtigsten Punkte (s. Kapitel III.) eines Ar- beitsvertrags auch in schriftlicher Form nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt werden.
Formale Pflichten. Ein Arbeitsvertrag liegt vor, wenn Sie sich als Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer über die üblichen und wesentlichen Bestandteile eines Arbeitsvertrags geeinigt haben. Selbst- verständlich dürfen nur gesetzlich zulässige Vereinbarun- gen getroffen werden; anderenfalls sind die Regelungen unwirksam. Arbeitsverträge sind formlos, x. x. xxxxxxxx, gültig. Zu Beweiszwecken empfiehlt sich jedoch immer die Schrift- form – und dies nicht nur für den Streitfall mit dem Finanz- amt. Hinweise: Verträge dürfen auf keinen Fall einfach „rückda- tiert“ werden, da sonst zum einen der Vertrag nichtig ist und zum anderen ein Ermittlungsverfahren wegen Steuer- hinterziehung droht. Eine mündliche Vereinbarung kann
Formale Pflichten. Beispiel: Ein Ehepaar, Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, bespricht mit den Schwiegereltern, dass diese im Haus eine Wohnung beziehen dürfen. Solange weder die Lage der Woh- nung (z. B. Erdgeschoss), der Einzugstermin noch die Höhe der Miete und Nebenkosten einvernehmlich geregelt sind, besteht kein Mietvertrag.
Formale Pflichten. Verträge liegen dann vor, wenn beide Seiten sich über die üblichen und wesentlichen Bestandteile eines Vertrags geeinigt haben. Selbstverständlich dürfen nur gesetzlich zulässige Vereinbarungen getroffen werden; anderenfalls sind die Regelungen unwirksam. ten: Ein Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen über Räume für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit hält laut Bundesfi- nanzhof einem Fremdvergleich nicht stand, wenn als Mietent- gelt die Überlassung des jeweiligen Geschäftswagens des Un- ternehmers zur Nutzung vereinbart wird. Damit kann der Unter- nehmer keinen Betriebsausgabenabzug geltend machen. Hilfreich als Vorlage bzw. Checkliste können „Vertragsmus- ter“ sein, die für untereinander fremde Vertragsparteien gefertigt wurden. Diese können dann im steuerrechtlich zulässigen Rahmen individuell angepasst werden.
Formale Pflichten. Beim Handelsregister muss der Geschäftsführer Folgen- des anmelden: ◼ Registergericht des Sitzes der Gesellschaft, ◼ Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregis- ter eingetragen ist (z. B. HRB 1234), ◼ alle Geschäftsführer mit dem Familiennamen und min- destens einem ausgeschriebenen Vornamen.
Formale Pflichten. Verträge liegen dann vor, wenn beide Seiten sich über die üblichen und wesentlichen Bestandteile eines Vertrags geeinigt haben. Selbstverständlich dürfen nur gesetzlich zulässige Vereinbarungen getroffen werden; anderenfalls sind die Regelungen unwirksam. Ein Ehepaar, Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, bespricht mit den Schwiegereltern, dass diese im Haus eine Wohnung beziehen dürfen. Solange weder die Lage der Wohnung (z. B. Erdgeschoss), der Einzugstermin noch die Höhe der Miete und Nebenkosten einvernehmlich geregelt sind, besteht kein Mietvertrag. Mietverträge dürfen auf keinen Fall einfach „rückdatiert“ werden, da sonst zum einen der Vertrag nichtig ist und zum anderen ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung droht. Eine bestehende mündliche Vereinbarung kann jedoch zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich bestätigt werden. Die Schriftform ist zu Beweiszwecken (nicht nur wegen des Finanzamts) immer sinnvoll.