Natürlicher Wasserrückhalt Musterklauseln

Natürlicher Wasserrückhalt. Hochwasserereignisse werden wesentlich durch den Niederschlag und die Abflussbildung geprägt, abhängig vom Wasserspeichervermögen der Landschaft im Einzugsgebiet. Durch anthropogene Einflüsse wurde in den vergangenen Jahrhunderten die natürliche Speicher- kapazität in den Flussauen stark vermindert. Die Elbe bei Mühlberg macht hierbei keine Ausnahme. Eine erste Erwähnung von Deichbaumaßnahmen in der näheren Umgebung von Mühlberg/Elbe geht auf das Jahr 1551 zurück. Dabei beschwerte sich der Rat der Stadt über die Gemeinde Paußnitz, dass diese ihren Deichabschnitt erhöht und das Wasser damit stär- ker der Stadt zugeleitet hätte. /22/ Anlass für die Regulierung und Eindeichung von Flussstrecken ist in der Regel der Hoch- wasserschutz gewesen. Dass die Schifffahrt von tieferen Flussbetten und Begradigungen ebenfalls profitierte, war ein Nebeneffekt, welcher erst ab 1815 stärker hervor trat (Wiener Kongress, die Elbe wird Internationale Wasserstraße). /22/ Heutzutage befinden sich entlang der Elbe bei Mühlberg beidseitig nahezu durchgängig Hochwasserschutzdeiche, die den Abflussquerschnitt im Hochwasserfall erheblich einschränken. Ehemals überschwemmte Flächen stehen somit nicht mehr für den Rückhalt zur Verfügung. Die negativen Auswirkun- gen im Hochwasserfall sind eine Beschleunigung des Abflusses und eine fehlende Reduzie- rung des Volumens der Hochwasserwelle. /101/ Aber auch das Rückhaltevermögen im Einzugsgebiet der Flüsse wurde durch die Eingriffe der Menschen fortwährend vermindert. Durch die Zunahme an versiegelten Flächen und eine ungünstige Flächennutzung kann das anfallende Niederschlagswasser im Vergleich zum natürlichen Zustand immer weniger zurückgehalten werden und es kommt zur direkten Abflussbildung. Zur Stärkung des natürlichen Wasserrückhaltes in den Flussauen oder im Einzugsgebiet tragen nach /101/ vor allem • die Sicherung und Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten, • die Renaturierung und der auf Rückbau orientierte Ausbau von Gewässern, • der Erhalt, die Wiedergewinnung und die Steigerung des Versickerungsvermögens in der Fläche durch standortgerechte oder optimierte Land- und Forstbewirtschaftung sowie • eine abflusshemmende und verdunstungsfördernde Flächennutzung bei. Gerade in Bezug auf die Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten kommt es jedoch immer wieder zu Interessenskonflikten zwischen Ober- und Unterliegern entlang ei- nes Flusses. Zum einen wird der Erhalt bzw. die Wiedergewinnung von Rückhalteflächen gefordert, aber...
Natürlicher Wasserrückhalt. In den Wassergesetzen des Freistaates Sachsen und des Landes Brandenburg ist die Si- cherung und Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten grundsätzlich verankert (vgl. Abschnitt 4.3.1) und spiegelt sich als Handlungsschwerpunkt ebenfalls in den Landes- entwicklungsplänen und Regionalplänen wieder. Konkrete Vorschläge zu Deichrückverle- gungen und zur Ausweisung von Polderflächen wurden in den sächsischen Hochwasser- schutzkonzeptionen für die Xxxx /00/, /00/ xxxxxxxxxx. Eine mögliche Deichrückverlegung in Sachsen zwischen Dröschkau und Ammelgoßwitz wird derzeit aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter verfolgt, da diese Maßnahme eine mögliche Existenzgefährdung für einzelne landwirtschaftliche Betriebe zur Folge hat. Bei der geplanten Sanierung der sächsischen Elbedeiche zwischen Dröschkau und Ammelgoßwitz (Deichabschnitte Z 1.1 bis Z 1.6) wird dennoch ein polderfähiger Ausbau der Deiche beabsichtigt (vgl. Maßnahmen Nr. 14 bis 19 in Anlage 4). Des Weiteren laufen derzeit Planungen für die Errichtung des Polders Außig (vgl. Maßnahme Nr. 11 in Anlage 4). Im Rahmen der Planung zur Sanierung der brandenburgischen Elbedeiche im Pilotgebiet wurde ebenfalls die Möglichkeit von Deichrückverlegungen geprüft. Für die Deichstrecke zwischen Seeschleuse Mühlberg und Landesgrenze Sachsen (Gaitzschhäuser) (Teilobjekt 4, /26/) wurde bei Borschütz eine Rückverlegung der Trasse als Vorzugsvariante gewählt (vgl. Maßnahme Nr. 22b in Anlage 4). Für den vorgelagerten Altdeich ist eine grundgleiche Schlitzung vorgesehen. Unterhalb von Mühlberg wird im Teilobjekt 3 der Elbedeichsanierung mit der Errichtung des ungesteuerten Polder Köttlitz ebenfalls eine Fläche zum natürlichen Wasserrückhalt geschaffen (vgl. Maßnahme 21b in Anlage 4). Mit Umsetzung der genannten Maßnahmen können beidseitig der Elbe ca. 676,5 ha zusätz- liche Überschwemmungsfläche zur Verfügung gestellt werden. Wie in Abschnitt 2.1.4 beschrieben, wird das Einzugsgebiet des zu betrachtenden Flussab- schnittes der Elbe zu einem großen Teil landwirtschaftlich genutzt. Im Pilotgebiet wird teil- weise auch im Deichvorland Ackerbau betrieben. Aufgrund negativer Auswirkungen im Hochwasserfall, wie beispielsweise Lösung und Eintrag von Düngemitteln und Pestiziden, sollte langfristig erreicht werden, die bestehenden Ackerflächen im Deichvorland in Grünland umzuwandeln (vgl. Maßnahme Nr. 9 in Anlage 4). Untersuchungen der Landesanstalt für Landwirtschaft zum Hochwasserschutz an der Mulde /119/ haben gezeigt, dass bei ho...

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  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

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