Netznutzung durch den Kunden. “ Liegt ein reiner Stromlieferungsvertrag zur Versorgung eines Kunden vor, bedarf es einer beson- deren Vereinbarung über die Leistung „Netznutzung“ zwischen Kunde und Netzbetreiber (Netz- nutzungsvertrag). Diese Kunden sind in der Anlage 1 gesondert gekennzeichnet und zahlen die Netzentgelte selbst unmittelbar an den Netzbetreiber.
Appears in 2 contracts
Netznutzung durch den Kunden. “ Liegt ein reiner Stromlieferungsvertrag zur Versorgung eines Kunden vor, bedarf es einer beson- deren besonderen Vereinbarung über die Leistung „Netznutzung“ zwischen Kunde und Netzbetreiber (Netz- nutzungsvertragNetznutzungsvertrag). Diese Kunden sind in der Anlage 1 Zuordnungsliste gesondert gekennzeichnet und zahlen die Netzentgelte selbst unmittelbar an den Netzbetreiber.
Appears in 1 contract
Samples: Lieferantenrahmenvertrag
Netznutzung durch den Kunden. “ Liegt ein reiner Stromlieferungsvertrag zur Versorgung eines Kunden vor, bedarf es einer beson- deren besonde- ren Vereinbarung über die Leistung „Netznutzung“ zwischen Kunde und Netzbetreiber (Netz- nutzungsvertragNetznut- zungsvertrag). Diese Kunden sind in der Anlage 1 gesondert gekennzeichnet und zahlen die Netzentgelte Netz- entgelte selbst unmittelbar an den Netzbetreiber. In diesem Fall haben die Regelungen im Netznut- zungsvertrag Vorrang, soweit sie sich mit den Regelungen im vorliegenden Lieferanten- Rahmenvertrag überschneiden.
Appears in 1 contract
Samples: Lieferanten Rahmenvertrag