Common use of Neupreisentschädigung bei zerstörtem Akku Clause in Contracts

Neupreisentschädigung bei zerstörtem Akku. Wir zahlen anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis des Akkus unter folgenden Voraussetzungen: Ein versichertes Schadenereignis hat in- nerhalb von 36 Monaten nach Erstzulassung • zum Totalschaden des Akkus • zur Zerstörung des Akkus oder zum Verlust des Akkus geführt. Weitere Voraussetzungen für die Neupreisentschädigung des Akkus sind: • Das Fahrzeug befindet sich bei Eintritt des Versicherungsfalls im Eigentum dessen, der es als Neufahrzeug unmittelbar vom Kraftfahrzeughändler oder -hersteller erworben hat, • für das versicherte Fahrzeug oder den Akku wurden bisher weder eine Neu- preis- noch eine Kaufpreisentschädigung gezahlt, und • das versicherte Fahrzeug ist weder als Ganzes zerstört, noch liegt ein Total- schaden oder ein Verlust vor. Neupreis des Akkus ist der Betrag, den Sie für den Kauf eines identischen oder gleichwertigen Akkus aufwenden müssen. Maßgeblich ist die jeweils un- verbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag des Schadenereignisses abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Neupreisentschädigung bei zerstörtem Akku. Wir zahlen anstelle des Wiederbeschaffungswerts Widerbeschaffungswerts den Neupreis des Akkus unter folgenden Voraussetzungen: Ein versichertes Schadenereignis Scha- denereignis hat in- nerhalb innerhalb von 36 Monaten nach Erstzulassung • zum Totalschaden des Akkus • zur Zerstörung des Akkus oder zum Verlust des Akkus geführt. Weitere Voraussetzungen für die Neupreisentschädigung des Akkus Ak- kus sind: • Das Fahrzeug befindet sich bei Eintritt des Versicherungsfalls im Eigentum dessen, der es als Neufahrzeug unmittelbar vom Kraftfahrzeughändler oder -hersteller erworben hat, • für das versicherte Fahrzeug oder den Akku wurden bisher weder we- der eine Neu- preis- Neupreis- noch eine Kaufpreisentschädigung gezahlt, und • das versicherte Fahrzeug ist weder als Ganzes zerstört, noch liegt ein Total- schaden Totalschaden oder ein Verlust vor. Neupreis des Akkus ist der Betrag, den Sie für den Kauf eines identischen oder gleichwertigen Akkus aufwenden müssen. Maßgeblich Maß- geblich ist die jeweils un- verbindliche unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers Herstel- lers am Tag des Schadenereignisses abzüglich orts- und marktüblicher marktüb- licher Nachlässe.

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Samples: Zusatzvereinbarung Premium

Neupreisentschädigung bei zerstörtem Akku. Wir zahlen anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis des Akkus unter folgenden Voraussetzungen: Ein versichertes Schadenereignis hat in- nerhalb von 36 24 Monaten nach Erstzulassung • zum Totalschaden des Akkus • zur Zerstörung des Akkus oder zum Verlust des Akkus geführt. Weitere Voraussetzungen für die Neupreisentschädigung des Akkus sind: • Das Fahrzeug befindet sich bei Eintritt des Versicherungsfalls im Eigentum dessen, der es als Neufahrzeug unmittelbar vom Kraftfahrzeughändler oder -hersteller erworben hat, • für das versicherte Fahrzeug oder den Akku wurden bisher weder eine Neu- preis- noch eine Kaufpreisentschädigung gezahlt, und • das versicherte Fahrzeug ist weder als Ganzes zerstört, noch liegt ein Total- schaden oder ein Verlust vor. Neupreis des Akkus ist der Betrag, den Sie für den Kauf eines identischen oder gleichwertigen Akkus aufwenden müssen. Maßgeblich ist die jeweils un- verbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag des Schadenereignisses abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Neupreisentschädigung bei zerstörtem Akku. Wir zahlen anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis des Akkus unter folgenden Voraussetzungen: Ein versichertes Schadenereignis hat in- nerhalb innerhalb von 36 24 Monaten nach Erstzulassung Erstzulas- sung • zum Totalschaden des Akkus • zur Zerstörung des Akkus oder zum Verlust des Akkus geführt. Weitere Voraussetzungen für die Neupreisentschädigung des Akkus Ak- kus sind: • Das Fahrzeug befindet sich bei Eintritt des Versicherungsfalls im Eigentum dessen, der es als Neufahrzeug unmittelbar vom Kraftfahrzeughändler oder -hersteller erworben hat, • für das versicherte Fahrzeug oder den Akku wurden bisher weder we- der eine Neu- preis- Neupreis- noch eine Kaufpreisentschädigung gezahlt, und • das versicherte Fahrzeug ist weder als Ganzes zerstört, noch liegt ein Total- schaden Totalschaden oder ein Verlust vor. Neupreis des Akkus ist der Betrag, den Sie für den Kauf eines identischen oder gleichwertigen Akkus aufwenden müssen. Maßgeblich Maß- geblich ist die jeweils un- verbindliche unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers Herstel- lers am Tag des Schadenereignisses abzüglich orts- und marktüblicher marktüb- licher Nachlässe.

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Samples: Versicherungsbedingungen