Common use of Neupreisentschädigung bei zerstörtem Akku Clause in Contracts

Neupreisentschädigung bei zerstörtem Akku. Wir zahlen anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis des Akkus unter folgenden Voraussetzungen: Ein versichertes Schadenereignis hat innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulas- sung • zum Totalschaden des Akkus • zur Zerstörung des Akkus oder zum Verlust des Akkus geführt. Weitere Voraussetzungen für die Neupreisentschädigung des Ak- kus sind: • Das Fahrzeug befindet sich bei Eintritt des Versicherungsfalls im Eigentum dessen, der es als Neufahrzeug unmittelbar vom Kraftfahrzeughändler oder -hersteller erworben hat, • für das versicherte Fahrzeug oder den Akku wurden bisher we- der eine Neupreis- noch eine Kaufpreisentschädigung gezahlt, und • das versicherte Fahrzeug ist weder als Ganzes zerstört, noch liegt ein Totalschaden oder ein Verlust vor. Neupreis des Akkus ist der Betrag, den Sie für den Kauf eines identischen oder gleichwertigen Akkus aufwenden müssen. Maß- geblich ist die jeweils unverbindliche Preisempfehlung des Herstel- lers am Tag des Schadenereignisses abzüglich orts- und marktüb- licher Nachlässe.

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Neupreisentschädigung bei zerstörtem Akku. Wir zahlen anstelle des Wiederbeschaffungswerts Widerbeschaffungswerts den Neupreis des Akkus unter folgenden Voraussetzungen: Ein versichertes Schadenereignis Scha- denereignis hat innerhalb von 24 36 Monaten nach Erstzulas- sung Erstzulassung • zum Totalschaden des Akkus • zur Zerstörung des Akkus oder zum Verlust des Akkus geführt. Weitere Voraussetzungen für die Neupreisentschädigung des Ak- kus sind: • Das Fahrzeug befindet sich bei Eintritt des Versicherungsfalls im Eigentum dessen, der es als Neufahrzeug unmittelbar vom Kraftfahrzeughändler oder -hersteller erworben hat, • für das versicherte Fahrzeug oder den Akku wurden bisher we- der eine Neupreis- noch eine Kaufpreisentschädigung gezahlt, und • das versicherte Fahrzeug ist weder als Ganzes zerstört, noch liegt ein Totalschaden oder ein Verlust vor. Neupreis des Akkus ist der Betrag, den Sie für den Kauf eines identischen oder gleichwertigen Akkus aufwenden müssen. Maß- geblich ist die jeweils unverbindliche Preisempfehlung des Herstel- lers am Tag des Schadenereignisses abzüglich orts- und marktüb- licher Nachlässe.

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Neupreisentschädigung bei zerstörtem Akku. Wir zahlen anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis des Akkus unter folgenden Voraussetzungen: Ein versichertes Schadenereignis hat innerhalb in- nerhalb von 24 36 Monaten nach Erstzulas- sung Erstzulassung • zum Totalschaden des Akkus • zur Zerstörung des Akkus oder zum Verlust des Akkus geführt. Weitere Voraussetzungen für die Neupreisentschädigung des Ak- kus Akkus sind: • Das Fahrzeug befindet sich bei Eintritt des Versicherungsfalls im Eigentum dessen, der es als Neufahrzeug unmittelbar vom Kraftfahrzeughändler oder -hersteller erworben hat, • für das versicherte Fahrzeug oder den Akku wurden bisher we- der weder eine Neupreis- Neu- preis- noch eine Kaufpreisentschädigung gezahlt, und • das versicherte Fahrzeug ist weder als Ganzes zerstört, noch liegt ein Totalschaden Total- schaden oder ein Verlust vor. Neupreis des Akkus ist der Betrag, den Sie für den Kauf eines identischen oder gleichwertigen Akkus aufwenden müssen. Maß- geblich Maßgeblich ist die jeweils unverbindliche un- verbindliche Preisempfehlung des Herstel- lers Herstellers am Tag des Schadenereignisses abzüglich orts- und marktüb- licher marktüblicher Nachlässe.

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Neupreisentschädigung bei zerstörtem Akku. Wir zahlen anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis des Akkus unter folgenden Voraussetzungen: Ein versichertes Schadenereignis hat innerhalb in- nerhalb von 24 Monaten nach Erstzulas- sung Erstzulassung • zum Totalschaden des Akkus • zur Zerstörung des Akkus oder zum Verlust des Akkus geführt. Weitere Voraussetzungen für die Neupreisentschädigung des Ak- kus Akkus sind: • Das Fahrzeug befindet sich bei Eintritt des Versicherungsfalls im Eigentum dessen, der es als Neufahrzeug unmittelbar vom Kraftfahrzeughändler oder -hersteller erworben hat, • für das versicherte Fahrzeug oder den Akku wurden bisher we- der weder eine Neupreis- Neu- preis- noch eine Kaufpreisentschädigung gezahlt, und • das versicherte Fahrzeug ist weder als Ganzes zerstört, noch liegt ein Totalschaden Total- schaden oder ein Verlust vor. Neupreis des Akkus ist der Betrag, den Sie für den Kauf eines identischen oder gleichwertigen Akkus aufwenden müssen. Maß- geblich Maßgeblich ist die jeweils unverbindliche un- verbindliche Preisempfehlung des Herstel- lers Herstellers am Tag des Schadenereignisses abzüglich orts- und marktüb- licher marktüblicher Nachlässe.

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