Common use of Nicht durchführbare Reparatur Clause in Contracts

Nicht durchführbare Reparatur. 1. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene und zu belegende Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil • der beanstandete Xxxxxx bei der Inspektion nicht aufgetreten ist, • Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, • der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat, • der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist. 2. Der Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren. 3. Bei nicht durchführbarer Reparatur haftet der Auftragnehmer nicht für Xxxxxxx am Reparaturgegenstand, die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde beruft. Der Auftragnehmer haftet dagegen bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer – außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

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Samples: Reparaturbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vdma Bedingungen Für Reparaturen

Nicht durchführbare Reparatur. 1. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene und zu belegende Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) werden dem Kunden Auftraggeber in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil • der beanstandete Xxxxxx bei der Inspektion nicht aufgetreten ist, • Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, • der Kunde Auftraggeber den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat, • der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist. 2. Der Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden Auftraggebers gegen Erstattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren. 3. Bei nicht durchführbarer Reparatur haftet der Auftragnehmer nicht für Xxxxxxx am Reparaturgegenstand, die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde Auftraggeber beruft. Der Auftragnehmer haftet dagegen bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, Angestellter sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer – außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

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Samples: Allgemeine Reparaturbedingungen, Allgemeine Reparaturbedingungen

Nicht durchführbare Reparatur. 1. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene und zu belegende bele- gende Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) werden wer- den dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur aus vom Auftragnehmer von TROX nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil der beanstandete Xxxxxx Fehler bei der Inspektion nicht aufgetreten aufge- treten ist, Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat, der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist. 2. Der Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen ausdrück- lichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werdenwer- den, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren. 3. Bei nicht durchführbarer Reparatur haftet der Auftragnehmer TROX nicht für Xxxxxxx Schäden am Reparaturgegenstand, die Verletzung vertraglicher ver- traglicher Nebenpflichten und für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde beruft. Der Auftragnehmer TROX haftet dagegen bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit Fahrlässig- keit des Inhabers/der Organe Inhabers oder leitender Angestellter, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten Vertragspflich- ten haftet der Auftragnehmer TROX – außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe Inhabers oder leitender Angestellter An- gestellter – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vernünftiger- weise vorhersehbaren Schaden.

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Samples: General Terms and Conditions for Services, General Terms and Conditions for Installations and Repairs

Nicht durchführbare Reparatur. 1. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene und zu belegende Aufwand Auf- wand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil • der beanstandete Xxxxxx bei der Inspektion nicht aufgetreten ist, • Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, • der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat, • der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist. 2. Der Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren. 3. Bei nicht durchführbarer Reparatur haftet der Auftragnehmer nicht für Xxxxxxx am Reparaturgegenstand, die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde beruft. Der Auftragnehmer haftet dagegen bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, Angestellter sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer – außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

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Samples: Lieferbedingungen

Nicht durchführbare Reparatur. (1. ) Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene und zu belegende Aufwand (Fehlersuchzeit Fehlersuch- zeit gleich Arbeitszeit) werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil • der beanstandete Xxxxxx bei der Inspektion nicht aufgetreten ist, • Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, • der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat, • der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist. (2. ) Der Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand Ursprungszu- stand zurückversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren. (3. ) Bei nicht durchführbarer Reparatur haftet der Auftragnehmer nicht für Xxxxxxx Schäden am Reparaturgegenstand, die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten Ne- benpflichten und für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde beruft. Der Auftragnehmer haftet dagegen bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit Fahr- lässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer – außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Nicht durchführbare Reparatur. 1. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene ent- standene und zu belegende Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) werden dem Kunden Kun- den in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur Tätigkeit aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil • der beanstandete Xxxxxx bei der Inspektion nicht aufgetreten ist, • Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, • der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat, • der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist. • Allgemeine Wartezeiten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. 2. Der Ein Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung Erstat- tung der Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren. 3. Bei nicht durchführbarer Reparatur Tätigkeit haftet der Auftragnehmer nicht für Xxxxxxx Schäden am ReparaturgegenstandGegen- stand, die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand Gegen- stand selbst entstanden sind, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde beruft. Der Auftragnehmer haftet dagegen bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher VertragspflichtenVer- tragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer – außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nicht durchführbare Reparatur. 1. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene und zu belegende Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil • weil 1. der beanstandete Xxxxxx bei der Inspektion nicht aufgetreten ist, • , 2. Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, • , 3. der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat, • , 4. der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist. 2. Der Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren. 3. Bei nicht durchführbarer Reparatur haftet der Auftragnehmer nicht für Xxxxxxx am Reparaturgegenstand, die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde beruft. Der Auftragnehmer haftet dagegen bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer - außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter - nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

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Samples: General Terms and Conditions

Nicht durchführbare Reparatur. 1. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene und zu belegende Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) werden dem Kunden Auftraggebern in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil - der beanstandete Xxxxxx Fehler bei der Inspektion nicht aufgetreten ist, - Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, - der Kunde Auftraggeber den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat, - der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist. 2. Der Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden Auftraggebers gegen Erstattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren. 3. Bei nicht durchführbarer Reparatur haftet der Auftragnehmer nicht für Xxxxxxx am Reparaturgegenstand, die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde Auftraggeber beruft. Der Auftragnehmer haftet dagegen bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer – außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

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Samples: Reparaturbedingungen

Nicht durchführbare Reparatur. 1. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene und zu belegende Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil - der beanstandete Xxxxxx Fehler bei der Inspektion nicht aufgetreten ist, - Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, - der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat, - der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist. 2. Der Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren. 3. Bei nicht durchführbarer Reparatur haftet der Auftragnehmer nicht für Xxxxxxx am Reparaturgegenstand, die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde beruft. Der Auftragnehmer haftet dagegen bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer – außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

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Samples: Reparaturbedingungen

Nicht durchführbare Reparatur. 1. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene ent- standene und zu belegende Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) werden dem Kunden Kun- den in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur Tätigkeit aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil • der beanstandete Xxxxxx bei der Inspektion nicht aufgetreten ist, • Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, • der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat, • der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist. 2. Der • Allgemeine Wartezeiten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Ein Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung Erstat- tung der Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren. 3. Bei nicht durchführbarer Reparatur Tätigkeit haftet der Auftragnehmer nicht für Xxxxxxx Schäden am ReparaturgegenstandGegen- stand, die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand Gegen- stand selbst entstanden sind, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde beruft. Der Auftragnehmer haftet dagegen bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher VertragspflichtenVer- tragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer – außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nicht durchführbare Reparatur. 1. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene und zu belegende Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur aus vom Auftragnehmer von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil der beanstandete Xxxxxx bei der Inspektion nicht aufgetreten ist, Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat, der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist. 2. Der Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen vor- genommenen Arbeiten nicht erforderlich waren. 3. Bei nicht durchführbarer Reparatur haftet der Auftragnehmer haften wir nicht für Xxxxxxx Schäden am Reparaturgegenstand, für die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde beruft. Der Auftragnehmer haftet dagegen Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe Inhabers oder leitender Angestellter, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer haften wir – außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe Inhabers oder leitender Angestellter – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

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Samples: Reparaturbedingungen Für Vakuumgeräte Und Komponenten

Nicht durchführbare Reparatur. 1. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene und zu belegende Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil • der beanstandete Xxxxxx bei der Inspektion nicht aufgetreten ist, • Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, • der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt vers‰umt hat, • der Vertrag während w‰hrend der Durchführung gekündigt worden ist. 2. Der Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren. 3. Bei nicht durchführbarer Reparatur haftet der Auftragnehmer nicht für Xxxxxxx Sch‰den am Reparaturgegenstand, die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und für SchädenSch‰den, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde beruft. Der Auftragnehmer haftet dagegen bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit Fahrl‰ssigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer – außer aufler in den Fällen F‰llen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit Fahrl‰ssigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

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Samples: Lieferbedingungen

Nicht durchführbare Reparatur. 1. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene Fehlersuchzeiten sind Arbeitszeit und zu belegende Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) werden dem Kunden Auftraggeber in Rechnung gestelltge- stellt, wenn die Reparatur Reparatur/Instandhaltung aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden vertre- tenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil • wenn der beanstandete Xxxxxx zu re- parierende Fehler bei der Inspektion Inspektion/Durchführung der Arbeiten nicht aufgetreten ist/feststellbar ist, • Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, • der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat, • der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden istund zwar vorbehaltlich aller weiteren Ansprüche des Auftragneh- mers. 2. Der Reparaturgegenstand Instandsetzungs-/Reparaturgegenstand braucht sodann nur auf ausdrücklichen ausdrückli- xxxx Wunsch des Kunden Auftraggebers gegen Erstattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand Ur- sprungszustand zurückversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren. 3. Bei Soweit die Reparatur/Instandhaltung aus den vorgenannten Gründen nicht durchführbarer Reparatur durch- geführt werden kann, haftet der Auftragnehmer nicht für Xxxxxxx Schäden am ReparaturgegenstandInstandset- zungs-/Reparaturgegenstand, die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand Instandsetzungs-/Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde Auftraggeber beruft. 4. Der Auftragnehmer haftet dagegen in diesen Fällen bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, Fahr- lässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer – Auftragneh- mer - außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter – - nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Werkstattleistungen

Nicht durchführbare Reparatur. 1. 3.2.1 Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene und zu belegende Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt durch- geführt werden kann, insbesondere weil • der » Der beanstandete Xxxxxx bei der Inspektion nicht aufgetreten ist, » Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, • der » Der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat, » der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist. 2. 3.2.2 Der Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen vor- genommenen Arbeiten nicht erforderlich waren. 3. 3.2.3 Bei nicht durchführbarer Reparatur haftet der Auftragnehmer nicht für Xxxxxxx am ReparaturgegenstandReparaturge- genstand, die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand Reparatur- gegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde beruft. Der Auftragnehmer haftet dagegen bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe Orga- ne oder leitender Angestellter, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer – außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nicht durchführbare Reparatur. 1. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene und zu belegende Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil • der beanstandete Xxxxxx bei der Inspektion nicht aufgetreten ist, • Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, • der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat, • der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist. 2. Der Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren. 3. Bei nicht durchführbarer Reparatur haftet der Auftragnehmer nicht für Xxxxxxx am Reparaturgegenstand, die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde beruft. Der Auftragnehmer haftet dagegen bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer – außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen

Nicht durchführbare Reparatur. 1. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene und zu belegende Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil • weil a) der beanstandete Xxxxxx bei der Inspektion nicht aufgetreten ist, - Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, • , b) der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat, • , c) der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist. 2. Der Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren. 3. Bei nicht durchführbarer Reparatur haftet der Auftragnehmer nicht für Xxxxxxx am Reparaturgegenstand, die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde beruft. Der Auftragnehmer haftet dagegen bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer - außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter - nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

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Samples: General Business Terms and Conditions