Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort. 13.1 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bonn. KAUTEX hat das Recht, vor jedem anderen Gericht gegen den Auftragnehmer Klage einzureichen oder anderweitig gerichtliche Ansprüche gegen ihn geltend zu machen.
Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort. 1. Alle Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort. 19.1 Die vertraglichen Beziehungen zwischen Röchling und dem Lieferanten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutsch- land unter Ausschluss des Übereinkom- mens der Vereinten Nationen über Ver- träge über den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG).
Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort. Das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Lieferanten unterliegt ausschließlich österreichischem Recht. Die Anwendung der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des Rechtes über den internationalen Warenkauf wird einvernehmlich ausgeschlossen. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Ried im Innkreis vereinbart. Wir sind aber berechtigt, den Lieferanten an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Erfüllungsort ist, soferne nicht im Einzelfall schriftlich anders vereinbart worden ist, unser Sitz in Ried im Innkreis.
Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort. Für die Durchführung des Vertrages und die sich aus ihm im Einzelnen ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist der vereinbarte Ort der Tätigkeitserbringung. Fehlt es an einer Vereinbarung über diesen Ort, so ist Erfüllungsort Kassel. Erfüllungsort für alle sonstigen beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Kassel, soweit dies zulässigerweise zwischen den Parteien vereinbart werden kann. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Kassel, soweit dies zulässigerweise zwischen den Parteien vereinbart werden kann. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, wobei die Abbedingung dieses Schriftform-erfordernisses ebenfalls der Schriftform bedarf.
Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort. Das deutsche Recht und die deutsche Sprache sind ausschließlich maßgeblich. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Leipzig, sofern unser Lieferant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist.
Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort. 20.1 Die vertraglichen Beziehungen zwischen MAXFELD und dem Lieferanten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG).
Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort. 20.1 Die vertraglichen Beziehungen zwischen PENN und dem Lieferanten unterliegen dem am Sitz von PENN anwendbaren Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG).
Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort. 20.1 Die vertraglichen Beziehungen zwischen BREMA-WERK und dem Lieferanten unterliegen dem Recht der Bundes- republik Deutschland unter Ausschluss des Überein- kommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG).
Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort. 22.1 Die vertraglichen Beziehungen zwischen KASAI und dem Lieferanten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus- schluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG).