Nicht durchführbare Reparatur. 1. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene und zu belegende Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil • der beanstandete Xxxxxx bei der Inspektion nicht aufgetreten ist, • Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, • der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat, • der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist. 2. Der Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren. 3. Bei nicht durchführbarer Reparatur haftet der Auftragnehmer nicht für Xxxxxxx am Reparaturgegenstand, die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde beruft. Die Haftungstatbestände des Abschnitts XI.3 dieser Bedingungen gelten entsprechend.
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Samples: Reparaturbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen, Montagen Und Reparaturen, Bedingungen Der Rat Spezialmaschinen GMBH
Nicht durchführbare Reparatur. 1. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene und zu belegende Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil • der beanstandete Xxxxxx bei der Inspektion nicht aufgetreten ist, • Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, • der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat, • der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist.
2. Der Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand Ursprungs- zustand zurückversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren.
3. Bei nicht durchführbarer Reparatur haftet der Auftragnehmer nicht für Xxxxxxx am Reparaturgegenstand, die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde beruft. Die Haftungstatbestände des Abschnitts XI.3 dieser Bedingungen gelten entsprechend.
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Samples: Reparaturbedingungen, Vdma Bedingungen Für Reparaturen
Nicht durchführbare Reparatur. 1. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene und zu belegende Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil • der beanstandete Xxxxxx bei der Inspektion nicht aufgetreten ist, • Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, • der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat, • der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist.
2. Der Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der nuraufausdrücklichen Wunschdes Kundengegen Erstattungder Kosten wieder in wiederin den Ursprungszustand Ursprungs- zustand zurückversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren.
3. Bei nicht durchführbarer Reparatur haftet der Auftragnehmer nicht für Xxxxxxx am Reparaturgegenstand, die Verletzung vertraglicher ver- traglicher Nebenpflichten und für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde beruft. Die Haftungstatbestände des Abschnitts XI.3 dieser Bedingungen gelten entsprechend.
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Nicht durchführbare Reparatur. 1. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene und zu belegende Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil • - der beanstandete Xxxxxx Fehler bei der Inspektion nicht aufgetreten ist, • - Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, • - der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat, • - der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist.
2. Der Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren.
3. Bei nicht durchführbarer Reparatur haftet der Auftragnehmer nicht für Xxxxxxx am Reparaturgegenstand, die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde beruft.
4. Die Haftungstatbestände des Abschnitts XI.3 dieser Bedingungen gelten entsprechend.
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Samples: Service Agreement
Nicht durchführbare Reparatur. 1. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene und zu belegende Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil • der beanstandete Xxxxxx bei der Inspektion nicht aufgetreten ist, • Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, • der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat, • der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist.
2. Der Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren.
3. Bei nicht durchführbarer Reparatur haftet der Auftragnehmer nicht für Xxxxxxx am Reparaturgegenstand, die Verletzung vertraglicher ver- traglicher Nebenpflichten und für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig auf welchen wel- chen Rechtsgrund sich der Kunde beruft. Die Haftungstatbestände des Abschnitts XI.3 dieser Bedingungen gelten entsprechend.
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Nicht durchführbare Reparatur. 1. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene und zu belegende Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil • – der beanstandete Xxxxxx bei der Inspektion nicht aufgetreten ist, • – Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, • – der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat, • – der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist.
2. Der Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren.
3. Bei nicht durchführbarer Reparatur haftet der Auftragnehmer nicht für Xxxxxxx am Reparaturgegenstand, die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig gleichgül- tig auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde beruft. Die Haftungstatbestände des Abschnitts XI.3 XI Absatz 3 dieser Bedingungen gelten entsprechend.
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Samples: Reparaturbedingungen
Nicht durchführbare Reparatur. 1. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene und zu belegende Aufwand Auf- wand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil • der beanstandete Xxxxxx bei der Inspektion nicht aufgetreten ist, • Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, • der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat, • der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist.
2. Der Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren.
3. Bei nicht durchführbarer Reparatur haftet der Auftragnehmer nicht für Xxxxxxx am Reparaturgegenstand, die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde beruft. Die Haftungstatbestände des Abschnitts XI.3 dieser Bedingungen gelten entsprechend.
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Nicht durchführbare Reparatur. 1. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene und zu belegende Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil • der beanstandete Xxxxxx bei der Inspektion nicht aufgetreten ist, • Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, • der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat, • der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist.
2. Der Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren.
3. Bei nicht durchführbarer Reparatur haftet der Auftragnehmer nicht für Xxxxxxx am Reparaturgegenstand, die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde beruft. Die Haftungstatbestände des Abschnitts XI.3 XII.3 dieser Bedingungen gelten entsprechend.
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Samples: Service Agreement
Nicht durchführbare Reparatur. 1. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten er- brachten Leistungen sowie der weitere entstandene entstan- dene und zu belegende Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) werden dem Kunden in Rechnung Rech- nung gestellt, wenn die Reparatur aus vom Auftragnehmer Auf- tragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil • der beanstandete Xxxxxx bei der Inspektion nicht aufgetreten ist, • Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, • der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat, • der Vertrag während der Durchführung gekündigt gekün- digt worden ist.
2. Der Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen aus- drücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt zu- rückversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen vor- genommenen Arbeiten nicht erforderlich waren.
3. Bei nicht durchführbarer Reparatur haftet der der
4. Auftragnehmer nicht für Xxxxxxx am ReparaturgegenstandReparatur- gegenstand, die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten Neben- pflichten und für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand Repara- turgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde beruft. Die Haftungstatbestände des Abschnitts XI.3 dieser Bedingungen gelten entsprechend.
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Samples: Vdma Bedingungen Für Reparaturen an Maschinen Und Anlagen
Nicht durchführbare Reparatur. 1. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen Leistun- gen sowie der weitere entstandene und zu belegende Aufwand Auf- wand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) werden dem Kunden in Rechnung Rech- nung gestellt, wenn die Reparatur aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere insbe- sondere weil • der beanstandete Xxxxxx bei der Inspektion nicht aufgetreten ist, • Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, • der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat, • der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist.
2. Der Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren.
3. Bei nicht durchführbarer Reparatur haftet der Auftragnehmer nicht für Xxxxxxx am Reparaturgegenstand, die Verletzung vertraglicher vertragli- cher Nebenpflichten und für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand Reparaturge- genstand selbst entstanden sind, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde beruft. Die Haftungstatbestände des Abschnitts XI.3 dieser Bedingungen gelten entsprechend.
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Samples: Lieferbedingungen