Nicht-wissenschaftliches Personal. Verlässliche Personalentwicklung und Karrierekonzepte für das nicht- wissenschaftliche Personal sind wichtige Grundlagen einer funktionierenden Hoch- schule. 3.1. Die Hochschulen werden im Rahmen ihrer hochschulweiten Personalentwick- lungskonzepte die erforderlichen Maßnahmen treffen, um systematisch und kontinuierlich die Kompetenzen und Potenziale der Beschäftigten in Verwaltung und Technik zu erkennen. In Abstimmung mit den Zielen der Beschäftigten so- wie dem Bedarf der Hochschule sind die Kompetenzen zu fördern. 3.2. Die für Wissenschaft zuständige Senatsverwaltung wird darauf hinwirken, dass sich weitere Drittmittelgeber im Rahmen der arbeitsrechtlichen Möglichkeiten einer sozialverträglichen Praxis auch für die Beschäftigung von nicht- wissenschaftlichem Personal anschließen. 3.3. Sofern für das nicht-wissenschaftliche Personal gesondert ein Personalentwick- lungskonzept erstellt wird, ist dieses der für Wissenschaft zuständigen Senats- verwaltung bis zum 30.06.2019 vorzulegen.
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Nicht-wissenschaftliches Personal. Verlässliche Personalentwicklung und Karrierekonzepte für das nicht- wissenschaftliche Personal sind wichtige Grundlagen einer funktionierenden Hoch- schuleHochschule.
3.1. 4.1 Die Hochschulen werden Charité wird im Rahmen ihrer hochschulweiten Personalentwick- lungskonzepte Personalentwicklungskon- zepte die erforderlichen Maßnahmen treffen, um systematisch und kontinuierlich die Kompetenzen und Potenziale der Beschäftigten in Verwaltung und Technik zu erkennen. In Abstimmung mit den Zielen der Beschäftigten so- wie sowie dem Bedarf der Hochschule Charité sind die Kompetenzen zu fördern.
3.2. Die 4.2 Das für Wissenschaft zuständige Senatsverwaltung Mitglied des Senats wird darauf hinwirken, dass sich weitere Drittmittelgeber im Rahmen der arbeitsrechtlichen Möglichkeiten Möglichkei- ten einer sozialverträglichen Praxis auch für die Beschäftigung von nicht- wissenschaftlichem nicht-wissen- schaftlichem Personal anschließen.
3.3. 4.3 Sofern für das nicht-wissenschaftliche Personal gesondert ein Personalentwick- lungskonzept lungs- und Karrierekonzept erstellt wird, ist dieses der dem für Wissenschaft zuständigen Senats- verwaltung Hochschulen zustän- digen Mitglied des Senats bis zum 30.06.2019 vorzulegen.
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