Nichtabnahme des Darlehens. Wenn Sie ein von der Bank zugesagtes Darlehen entgegen Ihrer vertraglichen Ver- pflichtung nicht abnehmen, entsteht in der Regel ein Schaden, den die Bank Ihnen in Rechnung stellt. Diese sogenannte Nichtab- nahmeentschädigung wird nach denselben Grundsätzen berechnet wie eine Vorfällig- keitsentschädigung.
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