Nichterscheinen/Verspätete Anreise Musterklauseln

Nichterscheinen/Verspätete Anreise. Im Falle einer Anreise nach 21:00 Uhr ist eine Benachrichtigung (xxxx@xxxxx.xx) notwendig. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen. Andernfalls wird der Stellplatz/das Mobilheim am Folgetag ab 14:00 Uhr anderweitig vergeben. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen. Mobilheime, die durch Nichtanreisen nicht belegt werden, können durch die Platzverwaltung ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen.
Nichterscheinen/Verspätete Anreise. Standplätze und Mietobjekte, die einen Tag nach Mietbeginn um 10.00 Uhr nicht vom Mieter besetzt sind und für die keine schriftliche Vereinbarung über eine spätere Besetzung erfolgt ist, können von der Vermieterin anderweitig vergeben werden, ebenso wie Plätze, die durch vorzeitige Abreise frei werden . Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen. Es sei denn der Mieter weist nach, dass die Vermieterin einen geringeren Schaden als die erfolgte Zahlung hat.
Nichterscheinen/Verspätete Anreise. Im Falle einer Anreise nach 21:00 Uhr ist eine Benachrichtigung (xxxx@xxxxxxxxx-xxxxxxx.xx) notwendig. Andernfalls wird der Stellplatz bzw. das Mietobjekt am Folgetag ab 15:00 Uhr anderweitig vergeben. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen (siehe Punkt 7). Mietobjekte, die durch Nichtanreisen nicht belegt werden, können durch die Platzverwaltung ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen (siehe Punkt 7). Es sei denn, der Xxxx weist nach, dass der Campingplatz einen geringeren Schaden als die erfolgte Zahlung hat.
Nichterscheinen/Verspätete Anreise. Im Falle einer Anreise nach Rezeptionsschluss (saisonabhängig) ist eine Benachrichtigung an xxxx@xxxxxxxxxx.xx notwendig. Andernfalls wird der Stellplatz/das Mietobjekt am Folgetag ab 14:00 Uhr anderweitig vergeben. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen (Punkt 8).
Nichterscheinen/Verspätete Anreise. Im Falle einer wesentlichen Verzögerung der Anreise ist eine Benachrichtigung notwendig. Andernfalls wird der Standplatz nur bis 11.00 Uhr des Folgetages freigehalten. Mietobjekte/Standplätze, die einen Tag nach Mietbeginn um 11.00 Uhr nicht belegt sind, und für die keine Vereinbarung über die spätere Belegung erfolgt ist, können von der Platzverwaltung anderweitig genutzt werden, ebenso Objekte/Plätze, die durch vorzeitige Abreise frei werden. Sofern vorhanden, erfolgt bei verspäteter Anreise die Unterbringung auf einem anderen Standplatz/in einem anderen Mietobjekt, ein Anrecht auf einen Standplatz/ein Mietobjekt besteht nicht mehr.
Nichterscheinen/Verspätete Anreise. Im Falle einer Anreise nach 18.00 Uhr ist eine telefonische Benachrichtigung (04705 6603610) notwendig. Andernfalls wird der Stellplatz am Folgetag ab 14 Uhr anderweitig vergeben. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen (Punkt7).
Nichterscheinen/Verspätete Anreise. Standplätze und Pachtobjekte, die am Tag des Pachtbeginns um 16.00 Uhr nicht vom Pächter besetzt sind und für die keine schriftliche Vereinbarung über eine spätere Besetzung erfolgt ist, können von der Verpächterin anderweitig vergeben werden, ebenso wie Plätze, die durch vorzeitige Abreise frei werden . Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen. Es sei denn der Pächter weist nach, dass die Verpächterin einen geringeren Schaden als die erfolgte Zahlung hat.

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  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

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  • Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? Wenn Sie oder die versicherte Person eine der in Ziffer 7 genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie den Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. Weisen Sie nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen, nicht aber, wenn Sie oder die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt haben.

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