Normalarbeitszeit Musterklauseln

Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.
Normalarbeitszeit. (1) Die normale Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden wöchentlich und kann maximal auf fünf Arbeitstage verteilt werden.
Normalarbeitszeit. Die regelmäßige wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt von Montag bis Xxxxxxx Stunden. Diese wird wie folgt auf die einzelnen Arbeitstage (unter Mitwirkung des Betriebsrates) aufgeteilt: .................................................................................................................................................................................... ....................................................................................................................................................................................
Normalarbeitszeit. 4 Die wöchentliche Normalarbeitszeit in nichtkontinuierlichen und kontinuierlichen Betrie- ben beträgt 38 Stunden ausschließlich der Pausen.
Normalarbeitszeit. Die regelmäßige wöchentliche Normalarbeitszeit richtet sich nach dem Kollektivvertrag und beträgt derzeit 38 Stunden* ), bei Teilzeitbeschäftigung: ...............
Normalarbeitszeit. Die Normalarbeitszeit definiert sowohl die Öffnungszeiten von Kapsch als auch jene Zeit, in welcher für Regieleistungen keine Überstundenzuschläge anfallen. Beispiel: In dieser Zeit kann der Auftraggeber defekte Systemkomponenten zu Kapsch zur Reparatur bringen.
Normalarbeitszeit. Die Normalarbeitszeit beträgt im Durchschnitt täglich 7,5 Stunden und wöchentlich 37,5 Stunden, an einzel- nen Tagen kann die Normalarbeitszeit auf bis zu 10 Stunden und in einzelnen Wochen auf bis zu 48 Stunden ausgedehnt werden. Die Arbeitswoche be- trägt max. 5 Arbeitstage.
Normalarbeitszeit. Die tägliche Normalarbeitszeit beträgt für Vollbe- schäftigte 8 Stunden, max. 9 Stunden (inkl Ruhepau- se). Die tägliche Normalarbeitszeit kann auf 10 Stunden ausgeweitet werden, sofern die Wochenarbeitszeit auf vier zusammenhängende Tage regelmäßig ver- teilt wird.
Normalarbeitszeit. Die regelmäßige wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt Stunden.
Normalarbeitszeit. 31.1 Die Arbeitszeiteinteilung (Festlegung der täglichen bzw. wöchentlichen Arbeitszeit) ist Sache des Arbeitgebers. Die Festsetzung kann auch team- oder objektbezogen unterschiedlich erfolgen. Die Arbeitnehmenden werden rechtzeitig in die Entscheidungen miteinbezogen. Die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes bleiben vorbehalten. Der Samstag ist in der Regel arbeitsfrei. Bei einem Austritt unter dem Jahr erfolgt eine pro Rata-Stundenabrechnung.