Begriffserklärungen Musterklauseln

Begriffserklärungen. Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleichtern, möchten wir Ihnen einige Begrifflichkeiten kurz erläutern: • Abstrakte Verweisung: Die versicherte Person kann auf einen anderen als ihren ausgeübten Beruf verwiesen werden. • Beitragszahlungsdauer: Die Beitragszahlungsdauer ist der Zeitraum, für den Beiträge zu zahlen sind. • Deckungsrückstellung: Eine Deckungsrückstellung bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt die Versicherungsleistungen gewährleisten zu können. • Jahresrente: Eine Jahresrente ist die beantragte Erwerbsunfähigkeitsrente, die in der Regel in monatlichen Raten im Falle einer Erwerbsunfä- higkeit ausbezahlt wird. • Konkrete Verweisung: Wir prüfen stets, ob die versicherte Person eine andere vergleichbare Tätigkeit ausübt. Ob eine Tätigkeit vergleichbar ist, richtet sich nach der Ausbildung, der Erfahrung und der bisherigen Lebensstellung. Wenn die versicherte Person eine solche Tätigkeit aus- übt, ist sie nicht erwerbsunfähig nach der Definition in § 5 dieser Bedingungen. • Leistungsdauer: Die Leistungsdauer ist der Zeitraum, bis zu dessen Ablauf eine während der Versicherungsdauer anerkannte Leistung längs- tens erbracht wird. • Rechnungsgrundlagen: Die Rechnungsgrundlagen sind die Grundlagen für die Kalkulation Ihres Vertrages. Diese sind in der Regel die An- nahmen zur Entwicklung der versicherten Risiken, der Zinsen und der Kosten. • Textform: Ist für eine Erklärung die Textform vorgesehen, muss diese Erklärung zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail abgegeben werden. • Versicherte Person: Die versicherte Person ist die Person, auf deren Leben die Versicherung genommen wird. Dies müssen nicht notwendi- gerweise Sie als Versicherungsnehmer sein. • Versicherungsdauer: Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen der Versicherungsfall eintreten muss, damit ein Anspruch auf Leistungen entstehen kann. • Versicherungsfall: Ein Versicherungsfall ist das Ereignis, das die Leistungspflicht des Versicherers entstehen lässt, wenn es während der Versicherungsdauer eintritt. Dies ist z.B. die Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person. • Versicherungsjahr: Ein Versicherungsjahr umfasst – unabhängig von der Versicherungsperiode – den Zeitraum eines Jahres. Das erste Ver- sicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein dokumentierten Beginn der Versicherung. Die folgenden Versicherungsjahre beginnen jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns. • Versicherungsnehmer: Der Versicherungsnehmer ist unser Vertragspartner. Die Re...
Begriffserklärungen. Für die Zwecke der vorliegenden Vereinbarung werden die nachfolgenden Begriffe folgendermaßen bestimmt:
Begriffserklärungen. Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleichtern, möchten wir Ihnen einige Begrifflichkeiten kurz erläutern: • Beitragszahlungsdauer: Die Beitragszahlungsdauer ist der Zeitraum, für den Beiträge zu zahlen sind. • Jahresrente: Eine Jahresrente ist die beantragte Berufsunfähigkeitsrente, die in der Regel in monatlichen Raten im Falle einer Berufsunfä h ig- keit ausbezahlt wird. • Versicherte Person: Die versicherte Person ist die Person, auf deren Leben die Versicherung genommen wird. Dies müssen nicht no twe n d i- gerweise Sie als Versicherungsnehmer sein. • Versicherungsjahr: Ein Versicherungsjahr umfasst – unabhängig von der Versicherungsperiode – den Zeitraum eines Jahres. Das erste V e r- sicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein dokumentierten Beginn der Versicherung. Die folgenden Versicherungsjahre beginn en jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns. • Versicherungsnehmer: Der Versicherungsnehmer ist unser Vertragspartner. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer. • Versicherungsperiode: Die Versicherungsperiode ist der Zeitabschnitt, für den die Zahlung des Beitrags vereinbart ist. Die Versicherungsperi- ode umfasst bei jährlicher Beitragszahlung ein Versicherungsjahr, bei unterjährlicher Beitragszahlung entsprechend der vereinbarten Zah- lungsweise ein halbes Jahr, ein Vierteljahr oder einen Monat. • Versicherungsschein (Police): Der Versicherungsschein dokumentiert den zustande gekommenen Versicherungsvert ra g u n d d ie zu V e r- tragsbeginn vereinbarten Versicherungsleistungen. • Versicherungssumme: Der vertraglich vereinbarte, im Versicherungsschein ausgewiesene Geldbetrag, der im Versicherungsfall zur Au sza h - lung kommen soll. Die Versicherungssumme ist garantiert. Bitte beachten: Zum Verbleib beim Kunden‌ Sehr geehrte ▇▇▇▇▇▇, sehr geehrter Kunde, als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Für unser Vertragsverhältnis gelten die nachfolgenden Bedingungen. Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen, die für Ihren Versicherungsvertrag von Bedeutung sind. Dabei bilden die Versicherungsbedingungen die rechtliche Grundlage für unser gemeinsames Vertragsverhältnis. In ihnen werden u. a. die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt sowie die vertraglichen Leistungen beschrieben. In formationen zur steuerlichen Behandlung der Versi- cherung finden Sie in den separat vorliegenden Steuerinformationen. I. Versicherungsschutz und Leistun...
Begriffserklärungen. Administrativverfahren Verfahren vor dem Strassenverkehrsamt bei Führerausweisentzug oder Verwarnung
Begriffserklärungen. Im Folgenden werden wichtige Begriffe und Definitionen erklärt, welche im Dokument verwendet werden.
Begriffserklärungen. Vertragsstreitigkeiten entstehen oft deshalb, weil beide Vertragspartner zwar übereinstimmend einen Begriff verwendet haben, mit diesem Begriff aber unterschiedliche Vorstellungen verbinden. Deshalb erklären wir, in alphabetischer Reihenfolge, die wichtigsten Ausdrücke.
Begriffserklärungen. Betriebsdauer: Die Zeit von der ersten Inverkehrset- zung bis zum Schadentag.
Begriffserklärungen. 1) Aufräumungskosten Als solche Kosten gelten Aufwendungen, welche für die Räumung der Schadenstätte von Überresten versicherter Sachen, deren Abfuhr bis zum nächsten geeigneten Ablagerungsort sowie für die Deponie und Vernichtung erbracht werden.
Begriffserklärungen. Angst Die Angst ist ein ungerichteter Gefühlszustand, der eine unbestimmt Bedrohung signalisiert. 🡪 siehe Furcht
Begriffserklärungen. Vertragsstreitigkeiten entstehen oft deBegriff aber unterschiedliche Vorstellu shalb, weil beide Vertragspartner zwar übereinstimmend einen Begriff verwendet haben, mit diesem ngen verbinden. Deshalb erklären wir, in alphabetischer Reihenfolge, die wichtigsten Ausdrücke. Versicherter Personenkreis Je nach Vereinbarung in der Police sind der Versicherungsnehmer (Einpersonenhaushalt) oder der Versicherungsnehmer und alle mit ihm wohnhaften Personen (Mehrpersonenhaushalt) versichert. Zusätzlich versichert sind: Minderjährige Kinder, welche auswärts wohnen bzw. die Schriften an einem anderen Ort hinterlegt haben, solange sie in Obhut der versicherten Person sind. Einpersonenhaushalt: Versichert ist der Versicherungsnehmer. Entsteht eine Lebensgemeinschaft (Ehe, Konkubinat), so erweitert sich der Versicherungsschutz auf den Umfang des Mehrpersonenhaushaltes. Dieser erweiterte Versicherungsschutz erlischt, sofern der Helvetia nicht innert einem Jahr seit der Veränderung hiervon schriftlich oder in einer anderen Textform Mitteilung gemacht wird. Die Prämie für den Mehrpersonenhaushalt ist ab dem ersten Prämienverfall nach der Entstehung der Lebensgemeinschaft geschuldet.