Begriffserklärungen. Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleichtern, möchten wir Ihnen einige Begrifflichkeiten kurz erläutern: • Beitragszahlungsdauer: Die Beitragszahlungsdauer ist der Zeitraum, für den Beiträge zu zahlen sind. • Bezugsberechtigter: Der Bezugsberechtigte ist die von Ihnen als Versicherungsnehmer benannte Person, die die Leistung aus dem Vertrag erhalten soll. Grundsätzlich kann jede beliebige Person benannt werden. • Deckungsrückstellung: Eine Deckungsrückstellung bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt die Versicherungsleistungen gewährleisten zu können. • Einlösungsbeitrag: Der erste zu zahlende Beitrag nach Abschluss des Vertrages. Seine Zahlung ist eine Voraussetzung für den Beginn des Versicherungsschutzes. • Folgebeitrag: Ein Folgebeitrag ist jeder Beitrag, der nach dem Einlösungsbeitrag fällig wird. • Rechnungsgrundlagen: Die Rechnungsgrundlagen sind die Grundlagen für die Kalkulation Ihres Vertrages. Diese sind in der Regel die An- nahmen zur Entwicklung der versicherten Risiken, der Zinsen und der Kosten. • Risikoadäquat: Die Beiträge sind über die gesamte Laufzeit an das Todesfallrisiko angepasst. Damit zahlt der Versicherungsnehmer zu Be- ginn deutlich weniger als bei einer Durchschnittskalkulation. Die Beiträge steigen in der Regel mit zunehmendem Alter Jahr für Jahr an. • Textform: Ist für eine Erklärung die Textform vorgesehen, muss diese Erklärung zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail abgegeben werden. • Versicherte Person: Die versicherte Person ist die Person, auf deren Leben die Versicherung genommen wird. Dies müssen nicht notwendi- gerweise Sie als Versicherungsnehmer sein. • Versicherungsdauer: Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen der Versicherungsfall eintreten muss, damit ein Anspruch auf Leistungen entstehen kann. • Versicherungsfall: Ein Versicherungsfall ist das Ereignis, das die Leistungspflicht des Versicherers entstehen lässt, wenn es während der Versicherungsdauer eintritt. Dies ist z.B. der Tod der versicherten Person. • Versicherungsjahr: Ein Versicherungsjahr umfasst – unabhängig von der Versicherungsperiode – den Zeitraum eines Jahres. Das erste Ver- sicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein dokumentierten Beginn der Versicherung. Die folgenden Versicherungsjahre beginnen jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns. • Versicherungsnehmer: Der Versicherungsnehmer ist unser Vertragspartner. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer. • ...
Begriffserklärungen. Administrativverfahren Verfahren vor dem Strassenverkehrsamt bei Führerausweisentzug oder Verwarnung Andere dingliche Rechte Gemeint sind Dienstbarkeiten und Grundlasten wie Quellenrecht, Wegrecht, Nutzungsrecht. Anwalt erster Stunde Gemäss Strafprozessordnung (StPO) ist ein Beschuldigter berechtigt, bereits bei der ersten polizeilichen Ausservertragliche Es besteht keine Vertragsbeziehung zwischen den beiden Parteien. Es geht um zugefügte Schäden, Schadenersatzforderungen für welche eine Person verantwortlich und ersatzpflichtig ist. Bewilligungspflichtige Bauvorhaben Alle auftrags- oder werkvertragsrechtlichen Arbeiten in Zusammenhang mit dem Erstellen, dem Umbau Domain-Name-Grabbing Eine Person registriert einen Domain-Namen, der mit einem bereits bekannten Kennzeichen identisch ist, Körperschaden Verletzung am Körper Phishing Mit gefälschten E-Mails, Websites oder Nachrichten werden persönliche Daten und Passwörter ausspioniert, um diese unberechtigt zu nutzen (zum Beispiel Kontobelastung, Online-Bestellungen). Reine Vermögensschäden Schäden, die lediglich eine Vermögenseinbusse zur Folge haben. Sachschaden Beschädigter Gegenstand, beschädigte Ware Skimming Heimliches Auslesen von auf Magnetkarten gespeicherten Kundendaten, kombiniert mit dem Erfassen von PIN-Codes (zum Beispiel bei Bankomaten, Kartenlesern) Übrige vertragliche Streitigkeiten Streitigkeiten aus Verträgen, die nicht explizit erwähnt sind, wie zum Beispiel Reisevertrag, Leasingvertrag, Versicherungssumme Pro Rechtsfall werden die Leistungen für alle versicherten Personen zusammen bis zu dieser Vorsatzdelikt Eine absichtlich begangene Straftat Wartefrist Die Wartefrist gilt einmalig ab dem eigentlichen Beginn der Versicherung und beträgt 3 Monate. Für Rechtsschutzereignisse, die nach Ablauf dieser Zeitspanne eintreten, kann der Versicherte die vertraglich vereinbarten Leistungen beanspruchen. Xxxxxxxxx Büro Lausanne Büro Bellinzona
Begriffserklärungen. Für die Zwecke der vorliegenden Vereinbarung werden die nachfolgenden Begriffe folgendermaßen bestimmt:
Begriffserklärungen. Im Folgenden werden wichtige Begriffe und Definitionen erklärt, welche im Dokument verwendet werden.
Begriffserklärungen. 1) Aufräumungskosten Als solche Kosten gelten Aufwendungen, welche für die Räumung der Schadenstätte von Überresten versicherter Sachen, deren Abfuhr bis zum nächsten geeigneten Ablagerungsort sowie für die Deponie und Vernichtung erbracht werden.
Begriffserklärungen. Angst Die Angst ist ein ungerichteter Gefühlszustand, der eine unbestimmt Bedrohung signalisiert. 🡪 siehe Furcht Apathie Zustand der Abwesenheit von Emotionen und Interessen, der Gleichgültigkeit bzw. Teilnahmslosigkeit. In der Regel äussert sich der Zustand durch mangelnde Erregbarkeit und Unempfindlichkeit gegenüber äusseren Reizen. Furcht Zustand, der sich auf konkrete bedrohliche Situationen bezieht. 🡪 siehe Angst Lethargie Zustand zur Neigung zu abnormalen, ausgeprägten Schläfrigkeit. Es handelt sich um eine Art Bewusstseinsstörung mit deutlich erhöhter Reizschwelle. Wolfskrallen bzw. Afterkrallen erste, höher angesetzte Zehen auf der Innenseite der Hinterläufe einfach, doppelt, knorplig oder knochig
Begriffserklärungen. Vertragsstreitigkeiten entstehen oft deBegriff aber unterschiedliche Vorstellu shalb, weil beide Vertragspartner zwar übereinstimmend einen Begriff verwendet haben, mit diesem ngen verbinden. Deshalb erklären wir, in alphabetischer Reihenfolge, die wichtigsten Ausdrücke. Versicherter Personenkreis Je nach Vereinbarung in der Police sind der Versicherungsnehmer (Einpersonenhaushalt) oder der Versicherungsnehmer und alle mit ihm wohnhaften Personen (Mehrpersonenhaushalt) versichert. Zusätzlich versichert sind: Minderjährige Kinder, welche auswärts wohnen bzw. die Schriften an einem anderen Ort hinterlegt haben, solange sie in Obhut der versicherten Person sind. Einpersonenhaushalt: Versichert ist der Versicherungsnehmer. Entsteht eine Lebensgemeinschaft (Ehe, Konkubinat), so erweitert sich der Versicherungsschutz auf den Umfang des Mehrpersonenhaushaltes. Dieser erweiterte Versicherungsschutz erlischt, sofern der Helvetia nicht innert einem Jahr seit der Veränderung hiervon schriftlich oder in einer anderen Textform Mitteilung gemacht wird. Die Prämie für den Mehrpersonenhaushalt ist ab dem ersten Prämienverfall nach der Entstehung der Lebensgemeinschaft geschuldet.
Begriffserklärungen. Betriebsdauer: Die Zeit von der ersten Inverkehrset- zung bis zum Schadentag.
Begriffserklärungen. Alert Condition (AlertCon) ist eine von IBM entwickelte globale Risikomessgröße, die proprietäre Methoden nutzt. Die AlertCon-Alarmstufe (nachfolgend „AlertCon-Level“ genannt) basiert auf einer Vielzahl verschiedener Faktoren, darunter der Anzahl und dem Schweregrad bekannter Schwachstellen, Exploits, die diese Schwachstellen ausnutzen, der allgemeinen Verfügbarkeit solcher Exploits, der Aktivität sich massenhaft verbreitender Würmer und der Aktivität globaler Sicherheitsbedrohungen. Die vier AlertCon-Levels sind im IBM MSS-Kundenportal (IBM Managed Security Services) (nachfolgend Approved Scanning Vendor (ASV) ist ein Anbieter einer Lösung für die Schwachstellenüberprüfung, der vom PCI SSI (Payment Card Industry Security Standards Council) anerkannt ist. ASVs erbringen Schulungsmaterial beinhaltet u. a. Handbücher, Anweisungen für Schulungsleiter, Literatur, Methodiken, Bilder, Richtlinien und Verfahren zu elektronischen Kursen und Fallstudien sowie weitere schulungsbezogene Komponenten, die von oder für IBM erstellt wurden. Soweit zutreffend, beinhaltet das Schulungsmaterial auch Handbücher für die Schulungsteilnehmer, Übungsdokumente, Handbücher und Präsentationen, die von IBM bereitgestellt werden. Externe Schwachstellenüberprüfung ist eine Suche nach Schwachstellen, die von einem IBM Schwachstellenscanner außerhalb der physischen Umgebung des Kunden durchgeführt wird. Externe Schwachstellenüberprüfungen simulieren die Sichtweise eines externen Angreifers (z. B. eines Hackers, der versucht, aus dem öffentlichen Internet auf die Umgebung des Kunden zuzugreifen). Interne Schwachstellenüberprüfung ist eine Suche nach Schwachstellen, die von einem am Standort des Kunden installierten Gerät zur Schwachstellenüberprüfung durchgeführt wird. Interne Schwachstellenüberprüfungen können eine gründlichere Analyse von Zielmaschinen ermöglichen, da sie Störungen durch Firewalls und andere Sicherheitskomponenten während der Überprüfung vermeiden. PCI SSC (Payment Card Industry Security Standards Council) ist die Organisation, die für die Festlegung der Datensicherheitsstandards für Unternehmen, die Kreditkartendaten verarbeiten, verantwortlich ist.
Begriffserklärungen. Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleichtern, möchten wir Ihnen einige Begrifflichkeiten kurz erläutern: • Versicherte Person: Die versicherte Person ist die Person, auf deren Leben die Versicherung genommen wird. Dies müssen nicht no twe n d i- gerweise Sie als Versicherungsnehmer sein. • Versicherungsdauer: Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen der Versicherungsfall eintreten muss, damit e in A n sp ru ch auf Leistungen entstehen kann. • Versicherungsfall: Ein Versicherungsfall ist das Ereignis, das die Leistungspflicht des Versicherers entstehen lässt, we n n e s wä h re n d d e r Versicherungsdauer eintritt. Dies ist z.B. die Berufsunfähigkeit der versicherten Person. • Versicherungsjahr: Ein Versicherungsjahr umfasst – unabhängig von der Versicherungsperiode – den Zeitraum eines Jahres. Das erste V e r- sicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein dokumentierten Beginn der Versicherung. Die folgenden Versicherungsjahre beginn en jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns. • Versicherungsnehmer: Der Versicherungsnehmer ist unser Vertragspartner. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer. • Versicherungsperiode: Die Versicherungsperiode ist der Zeitabschnitt, für den die Zahlung des Beitrags vereinbart ist. Die Versiche rungsperi- ode umfasst bei jährlicher Beitragszahlung ein Versicherungsjahr, bei unterjährlicher Beitragszahlung entsprechend der vereinbarten Zah- lungsweise ein halbes Jahr, ein Vierteljahr oder einen Monat. • Versicherungsschein (Police): Der Versicherungsschein dokumentiert den zustande gekommenen Versicherungsvert ra g u n d d ie zu V e r- tragsbeginn vereinbarten Versicherungsleistungen. • Vorläufiger Versicherungsschutz: Ein vorläufiger Versicherungsschutz bedeutet, dass dem Versicherungsnehmer ab dem Zeitpunkt, zu de m Ihr Antrag bei uns eingeht, Versicherungsschutz gewährt wird. Bitte beachten: Zum Verbleib beim Kunden Sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Für unser Vertragsverhältnis gelten die nachfolgenden Bedingungen. Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen, die für Ihren Versicherungsvertrag von Bedeutung sind. Dabei bilden die Versicherungsbedingungen die rechtliche Grundlage für unser gemeinsames Vertragsverhältnis. In ihnen werden u. a. die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt sowie die vertraglichen Leistungen beschrieben. Informatio...