Common use of Notfallabwicklung Clause in Contracts

Notfallabwicklung. a) Wenn die Bank es für notwendig erachtet, kann sie das Notfallabwicklungs-Verfahren für Zahlungsaufträge unter Verwendung der Notfalllösung der SSP einleiten. In solchen Fällen wird den Teilnehmern und den Nebensystemen nur ein Mindestmaß an Service geboten. Die Bank informiert ihre Teilnehmer und Nebensysteme mittels eines der zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel über den Start der Notfallabwicklung. b) Während der Notfallabwicklung werden Zahlungsaufträge von den Teilnehmern, die nicht den internetbasierten Zugang nutzen, eingereicht und von der Bank genehmigt. Darüber hinaus können die Nebensysteme Dateien einreichen, die Zahlungsanweisungen enthalten, welche von der Bank in die Notfalllösung hochgeladen werden können. c) Folgende Zahlungen gelten als „sehr kritisch“ und die Bank wird sich nach Kräften bemühen, diese in Notfallsituationen abzuwickeln: i) Zahlungen in Verbindung mit der CLS Bank International, mit Ausnahme von Zahlungen in Verbindung mit dem CCP-Dienst der CLS und dem CLSNow-Dienst, ii) EURO1-Zahlungsausgleich zum Tagesabschluss, iii) Margenausgleich für zentrale Kontrahenten. d) Zahlungen, die zur Vermeidung von Systemrisiken notwendig sind, gelten als ‚kritisch‘, und die Bank kann für ihre Abwicklung die Notfallabwicklung einleiten. e) Die Teilnehmer, die nicht den internetbasierten Zugang nutzen, reichen Zahlungsaufträge zur Abwicklung in Notfallsituationen direkt in die Notfalllösung ein; die Übermittlung von Informationen an die Zahlungsempfänger erfolgt über die Notfalllösung. Nebensysteme reichen Dateien mit Zahlungsanweisungen bei der Bank zum Hochladen in die Notfalllösung ein und ermächtigen die Bank, dies zu tun. Die Bank kann Zahlungen in Ausnahmefällen auch manuell im Namen der Teilnehmer, die nicht den internetbasierten Zugang nutzen, eingeben. Informationen über Kontostände sowie Belastungen und Gutschriften können über die Bank eingeholt werden. f) Zahlungsaufträge, die bereits in TARGET2-BBk eingereicht wurden, sich aber noch in der Warteschlange befinden, können ebenfalls in die Notfallabwicklung einbezogen werden. In solchen Fällen ist die Bank bestrebt, die doppelte Ausführung solcher Zahlungsaufträge zu verhindern. Das

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Samples: Besondere Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines Pm Kontos in Target2 Bundesbank (Target2 Bbk) Im Rahmen Des Internetbasierten Zugangs, Besondere Geschäftsbedingungen

Notfallabwicklung. a) Wenn die Bank es für notwendig erachtet, kann sie das Notfallabwicklungs-Verfahren für Zahlungsaufträge unter Verwendung der Notfalllösung der SSP einleiten. In solchen Fällen wird den Teilnehmern und den Nebensystemen nur ein Mindestmaß an Service geboten. Die Bank informiert ihre Teilnehmer und Nebensysteme mittels eines der zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel über den Start der Notfallabwicklung. b) Während der Notfallabwicklung werden Zahlungsaufträge von den Teilnehmern, die nicht den internetbasierten Zugang nutzen, Teilnehmern eingereicht und von der Bank genehmigt. Darüber hinaus können die Nebensysteme Dateien einreichen, die Zahlungsanweisungen enthalten, welche von der Bank in die Notfalllösung hochgeladen werden können. c) Folgende Zahlungen gelten als „sehr kritisch“ und die Bank wird sich nach Kräften bemühen, diese in Notfallsituationen abzuwickeln: i) Zahlungen in Verbindung mit der CLS Bank International, mit Ausnahme von Zahlungen in Verbindung mit dem CCP-Dienst der CLS und dem CLSNow-Dienst,; ii) EURO1-Zahlungsausgleich zum Tagesabschluss, iii) Margenausgleich für zentrale Kontrahenten. d) Zahlungen, die zur Vermeidung von Systemrisiken notwendig sind, gelten als ‚kritisch‘, und die Bank kann für ihre Abwicklung die Notfallabwicklung einleiten. . e) Die Teilnehmer, die nicht den internetbasierten Zugang nutzen, Teilnehmer reichen Zahlungsaufträge zur Abwicklung in Notfallsituationen direkt in die Notfalllösung ein; die Übermittlung von Informationen an die Zahlungsempfänger erfolgt über die Notfalllösung. Nebensysteme reichen Dateien mit Zahlungsanweisungen bei der Bank zum Hochladen in die Notfalllösung ein und ermächtigen die Bank, dies zu tun. Die Bank kann Zahlungen in Ausnahmefällen auch manuell im Namen der Teilnehmer, die nicht den internetbasierten Zugang nutzen, Teilnehmer eingeben. Informationen über Kontostände sowie Belastungen und Gutschriften können über die Bank eingeholt werden. . f) Zahlungsaufträge, die bereits in TARGET2-BBk eingereicht wurden, sich aber noch in der Warteschlange befinden, können ebenfalls in die Notfallabwicklung einbezogen werden. In solchen Fällen ist die Bank bestrebt, die doppelte Ausführung solcher Zahlungsaufträge zu verhindern. DasDas Risiko einer möglichen Doppelausführung tragen jedoch die Teilnehmer. g) Für die Abwicklung von Zahlungsaufträgen in der Notfallabwicklung stellen die Teilnehmer notenbankfähige Sicherheiten als Sicherheit bereit. Während der Notfallabwicklung können eingehende Notfallzahlungen zur Finanzierung von ausgehenden Notfallzahlungen verwendet werden. Die Bank wird die verfügbare Liquidität der Teilnehmer für die Zahlungsabwicklung im Rahmen der Notfallabwicklung nicht berücksichtigen.Für die Abwicklung von Zahlungsaufträgen in der Notfallabwicklung stellen die Teilnehmer zusätzliche Sicherheiten bereit. Während der Notfallabwicklung können eingehende Notfallzahlungen zur Finanzierung von ausgehenden Notfallzahlungen verwendet werden. Die Bank wird die verfügbare Liquidität der Teilnehmer für die Zahlungsabwicklung im Rahmen der Notfallabwicklung nicht berücksichtigen.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines Pm Kontos in Target2 Bundesbank

Notfallabwicklung. a) Wenn die Bank es für notwendig erachtet, kann sie das Notfallabwicklungs-Verfahren für Zahlungsaufträge unter Verwendung der Notfalllösung der SSP einleiten. In solchen Fällen wird den Teilnehmern und den Nebensystemen nur ein Mindestmaß an Service geboten. Die Bank informiert ihre Teilnehmer und Nebensysteme mittels eines der zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel über den Start der Notfallabwicklung. Wenn die Bank es für notwendig erachtet, kann sie das Notfallabwicklungs-Verfahren für Zahlungsaufträge mittels Verwendung des Contingency-Moduls der SSP oder mittels anderer Maßnahmen einleiten. In solchen Fällen wird den Teilnehmern nur ein Mindestmaß an Service geboten. Die Bank informiert ihre Teilnehmer mittels eines der zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel über den Start der Notfallabwicklung. b) Während der Notfallabwicklung werden Zahlungsaufträge von der Bank manuell verarbeitet. Während der Notfallabwicklung werden Zahlungsaufträge von den Teilnehmern, die nicht den internetbasierten Zugang nutzen, Teilnehmern eingereicht und von der Bank genehmigt. Darüber hinaus können die Nebensysteme Dateien einreichen, die Zahlungsanweisungen enthalten, welche von der Bank in die Notfalllösung hochgeladen werden können. c) Folgende Zahlungen gelten als „sehr kritisch“ und die Bank wird sich nach Kräften bemühen, diese in Notfallsituationen abzuwickeln: i) Zahlungen in Verbindung mit der CLS Bank International, mit Ausnahme von Zahlungen in Verbindung mit dem CCP-Dienst der CLS und dem CLSNow-Dienst,; ii) EURO1-Zahlungsausgleich zum Tagesabschluss, iii) Margenausgleich für zentrale Kontrahenten. d) Zahlungen, die zur Vermeidung von Systemrisiken notwendig sind, gelten als ‚kritisch‘, und die Bank kann für ihre Abwicklung die Notfallabwicklung einleiten. Folgende Zahlungen gelten als „kritisch“ und die Bank kann für ihre Abwicklung die Notfallabwicklung einleiten: i) Zahlungen im Zusammenhang mit der Echtzeitabwicklung von Wertpapierabwicklungssystemen, die im „interfaced“-Modus arbeiten; ii) sonstige Zahlungen, sofern diese zur Vermeidung von Systemrisiken notwendig sind; iii) Aufträge zur Liquiditätsübertragung von einem T2S-Geldkonto auf ein PM-Konto. e) Die TeilnehmerTeilnehmer reichen Zahlungsaufträge zur Abwicklung in Notfallsituationen je nach Verfügbarkeit per Telefax, SWIFT-Nachricht oder Extranet ein; die nicht den internetbasierten Zugang nutzen, Übermittlung von Informationen an die Zahlungsempfänger erfolgt über die oben erwähnten Kommunikationsmittel sowie ggf. per Telefon. Informationen über Kontostände sowie Belastungen und Gutschriften können über die Bank eingeholt werden. Die Teilnehmer reichen Zahlungsaufträge zur Abwicklung in Notfallsituationen direkt in die Notfalllösung ein; die Übermittlung von Informationen an die Zahlungsempfänger erfolgt über die Notfalllösung. Nebensysteme reichen Dateien mit Zahlungsanweisungen bei der Bank zum Hochladen in die Notfalllösung ein und ermächtigen die Bank, dies zu tun. Die Bank kann Zahlungen in Ausnahmefällen auch manuell im Namen der Teilnehmer, die nicht den internetbasierten Zugang nutzen, Teilnehmer eingeben. Informationen über Kontostände sowie Belastungen und Gutschriften können über die Bank eingeholt werden. . f) Zahlungsaufträge, die bereits in TARGET2-BBk eingereicht wurden, sich aber noch in der Warteschlange befinden, können ebenfalls in die Notfallabwicklung einbezogen werden. In solchen Fällen ist die Bank bestrebt, die doppelte Ausführung solcher Zahlungsaufträge zu verhindern. DasDas Risiko einer möglichen Doppelausführung tragen jedoch die Teilnehmer. g) Für die Abwicklung von Zahlungsaufträgen in der Notfallabwicklung stellen die Teilnehmer zusätzliche Sicherheiten bereit. Während der Notfallabwicklung können eingehende Notfallzahlungen zur Finanzierung von ausgehenden Notfallzahlungen verwendet werden. Die Bank wird die verfügbare Liquidität der Teilnehmer für die Zahlungsabwicklung im Rahmen der Notfallabwicklung nicht berücksichtigen.

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Notfallabwicklung. a) Wenn die Bank es für notwendig erachtet, kann sie das Notfallabwicklungs-Verfahren für Zahlungsaufträge unter Verwendung der Notfalllösung der SSP einleiten. In solchen Fällen wird den Teilnehmern und den Nebensystemen nur ein Mindestmaß an Service geboten. Die Bank informiert ihre Teilnehmer und Nebensysteme mittels eines der zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel über den Start der Notfallabwicklung. b) Während der Notfallabwicklung werden Zahlungsaufträge von den Teilnehmern, die nicht den internetbasierten Zugang nutzen, Teilnehmern eingereicht und von der Bank genehmigt. Darüber hinaus können die Nebensysteme Dateien einreichen, die Zahlungsanweisungen enthalten, welche von der Bank in die Notfalllösung hochgeladen werden können. c) Folgende Zahlungen gelten als „sehr kritisch“ und die Bank wird sich nach Kräften bemühen, diese in Notfallsituationen abzuwickeln: i) Zahlungen in Verbindung mit der CLS Bank International, mit Ausnahme von Zahlungen in Verbindung mit dem CCP-Dienst der CLS und dem CLSNow-Dienst,; ii) EURO1-Zahlungsausgleich zum Tagesabschluss, iii) Margenausgleich für zentrale Kontrahenten. d) Zahlungen, die zur Vermeidung von Systemrisiken notwendig sind, gelten als ‚kritisch‘, und die Bank kann für ihre Abwicklung die Notfallabwicklung einleiten. . e) Die Teilnehmer, die nicht den internetbasierten Zugang nutzen, Teilnehmer reichen Zahlungsaufträge zur Abwicklung in Notfallsituationen direkt in die Notfalllösung ein; die Übermittlung von Informationen an die Zahlungsempfänger erfolgt über die Notfalllösung. Nebensysteme reichen Dateien mit Zahlungsanweisungen bei der Bank zum Hochladen in die Notfalllösung ein und ermächtigen die Bank, dies zu tun. Die Bank kann Zahlungen in Ausnahmefällen auch manuell im Namen der Teilnehmer, die nicht den internetbasierten Zugang nutzen, Teilnehmer eingeben. Informationen über Kontostände sowie Belastungen und Gutschriften können über die Bank eingeholt werden. . f) Zahlungsaufträge, die bereits in TARGET2-BBk eingereicht wurden, sich aber noch in der Warteschlange befinden, können ebenfalls in die Notfallabwicklung einbezogen werden. In solchen Fällen ist die Bank bestrebt, die doppelte Ausführung solcher Zahlungsaufträge zu verhindern. DasDas Risiko einer möglichen Doppelausführung tragen jedoch die Teilnehmer. g) Für die Abwicklung von Zahlungsaufträgen in der Notfallabwicklung stellen die Teilnehmer notenbankfähige Sicherheiten als Sicherheit bereit. Während der Notfallabwicklung können eingehende Notfallzahlungen zur Finanzierung von ausgehenden Notfallzahlungen verwendet werden. Die Bank wird die verfügbare Liquidität der Teilnehmer für die Zahlungsabwicklung im Rahmen der Notfallabwicklung nicht berücksichtigen.

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Notfallabwicklung. a) Wenn die Bank es für notwendig erachtet, kann sie das Notfallabwicklungs-Verfahren für Zahlungsaufträge mittels Verwendung des Contingency-Moduls der SSP oder mittels anderer Maßnahmen einleiten. In solchen Fällen wird den Teilnehmern nur ein Mindestmaß an Service geboten. Die Bank informiert ihre Teilnehmer mittels eines der zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel über den Start der Notfallabwicklung. Wenn die Bank es für notwendig erachtet, kann sie das Notfallabwicklungs-Verfahren für Zahlungsaufträge unter Verwendung der Notfalllösung der SSP einleiten. In solchen Fällen wird den Teilnehmern und den Nebensystemen nur ein Mindestmaß an Service geboten. Die Bank informiert ihre Teilnehmer und Nebensysteme mittels eines der zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel über den Start der Notfallabwicklung. b) Während der Notfallabwicklung werden Zahlungsaufträge von der Bank manuell verarbeitet. Während der Notfallabwicklung werden Zahlungsaufträge von den Teilnehmern, die nicht den internetbasierten Zugang nutzen, eingereicht und von der Bank genehmigt. Darüber hinaus können die Nebensysteme Dateien einreichen, die Zahlungsanweisungen enthalten, welche von der Bank in die Notfalllösung hochgeladen werden können. c) Folgende Zahlungen gelten als „sehr kritisch“ und die Bank wird sich nach Kräften bemühen, diese in Notfallsituationen abzuwickeln: i) Zahlungen in Verbindung mit der CLS Bank International, mit Ausnahme von Zahlungen in Verbindung mit dem CCP-Dienst der CLS und dem CLSNow-Dienst, ii) EURO1-Zahlungsausgleich zum Tagesabschluss, iii) Margenausgleich für zentrale Kontrahenten. d) Zahlungen, die zur Vermeidung von Systemrisiken notwendig sind, gelten als ‚kritisch‘, und die Bank kann für ihre Abwicklung die Notfallabwicklung einleiten. Folgende Zahlungen gelten als „kritisch“ und die Bank kann für ihre Abwicklung die Notfallabwicklung einleiten: i) Zahlungen im Zusammenhang mit der Echtzeitabwicklung von Wertpapierabwicklungssystemen, die im „interfaced“-Modus arbeiten; ii) sonstige Zahlungen, sofern diese zur Vermeidung von Systemrisiken notwendig sind. e) Die Teilnehmer reichen Zahlungsaufträge zur Abwicklung in Notfallsituationen je nach Verfügbarkeit per Telefax, SWIFT-Nachricht oder Extranet ein; die Übermittlung von Informationen an die Zahlungsempfänger erfolgt über die oben erwähnten Kommunikationsmittel sowie ggf. per Telefon. Informationen über Kontostände sowie Belastungen und Gutschriften können über die Bank eingeholt werden. Die Teilnehmer, die nicht den internetbasierten Zugang nutzen, reichen Zahlungsaufträge zur Abwicklung in Notfallsituationen direkt in die Notfalllösung ein; die Übermittlung von Informationen an die Zahlungsempfänger erfolgt über die Notfalllösung. Nebensysteme reichen Dateien mit Zahlungsanweisungen bei der Bank zum Hochladen in die Notfalllösung ein und ermächtigen die Bank, dies zu tun. Die Bank kann Zahlungen in Ausnahmefällen auch manuell im Namen der Teilnehmer, die nicht den internetbasierten Zugang nutzen, eingeben. Informationen über Kontostände sowie Belastungen und Gutschriften können über die Bank eingeholt werden. . f) Zahlungsaufträge, die bereits in TARGET2-BBk eingereicht wurden, sich aber noch in der Warteschlange befinden, können ebenfalls in die Notfallabwicklung einbezogen werden. In solchen Fällen ist die Bank bestrebt, die doppelte Ausführung solcher Zahlungsaufträge zu verhindern. DasDas Risiko einer möglichen Doppelausführung tragen jedoch die Teilnehmer. g) Für die Abwicklung von Zahlungsaufträgen in der Notfallabwicklung stellen die Teilnehmer zusätzliche Sicherheiten bereit. Während der Notfallabwicklung können eingehende Notfallzahlungen zur Finanzierung von ausgehenden Notfallzahlungen verwendet werden. Die Bank wird die verfügbare Liquidität der Teilnehmer für die Zahlungsabwicklung im Rahmen der Notfallabwicklung nicht berücksichtigen.

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