Notfallmanagement Musterklauseln
Notfallmanagement. Bei gefährlichen Ereignissen im Sinne der BUVO-NE stellt der Zugangsberechtigte dem ZÖA die erforderlichen Daten und Dokumente zur Verfügung, damit der ZÖA die gesetzlich geforderten Untersuchungen durchführen kann. Darüber hinaus stellt der Vertragspartner ein geeignetes und während der Nutzungsdauer jederzeit erreichbares Notfallmanagementsystem sicher. Die Ansprechpartner mit Rufnummern. sind dem örtlichen Betriebsleiter mindestens 3 Werktage vor Verkehrsaufnahme und vor jeder Änderung schriftlich mitzuteilen. Bei Unfällen und Unregelmäßigkeiten, die den Einsatz eines Notfallmanagers oder eines Bereitschaftshabenden erforderlich machen, ist deren Weisung unbedingt Folge zu leisten.
Notfallmanagement. Bei Unfällen und gefährlichen Ereignissen im Geltungsbereich gem. Ziff. 1 mit Auswirkungen auf den Betrieb der DB Fernverkehr AG sind die Notfallmeldestelle der DB Netz AG sowie die Ansprechpartner bei der DB Fernverkehr AG gemäß Ziffer 9 (Ww Stellwerk Nw) zu verständigen.
Notfallmanagement. Bei Notfällen hat das EVU unverzüglich folgende Stellen telefonisch zu unterrichten: ⮚ RTB Rail Terminal Bremerhaven GmbH: +▇▇ (▇) ▇▇▇ ▇▇▇▇▇-▇▇▇ ⮚ Notfallmeldestelle Fahrdienstleiter Stellwerk STF Bremerhaven-Seehafen: +▇▇ (▇) ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Bei gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb gilt die Konzernrichtlinie KoRil 123 der DB Netz AG „Notfallmanagement, Brandschutz“ in der jeweils aktuellen Fassung im Rahmen eines gesonderten Vertrages mit der DB Netz AG. Das EVU stellt dem EIU auf Verlangen alle erforderlichen Daten (z. B. Nachweise über Befähigung des eingesetzten Personals, Indusi-Daten) zwecks Durchführung der gesetzlich geforderten Untersuchungen zur Verfügung.
Notfallmanagement. Bei Produktionsstörungen oder Ereignissen, die eine Beeinträchtigung der Qualität, des Liefertermins oder der Liefermenge der bestellten Produktionsmaterialien verursachen können, ist der Lieferant zur frühzeitigen Offenlegung der Probleme verpflichtet. Zur Einhaltung von termingerechten Lieferungen ist es erforderlich, dass der Lieferant angemessene Vorsorgemaßnahmen trifft. Es sind alle Risiken zu vermeiden, welche Entwicklungsprogramme und Lieferprogramme des Abnehmers gefährden. Beim Lieferanten muss geregelt sein, wie das Management Notfälle bearbeitet und beherrscht. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen zur Fehlereingrenzung und zur Sicherstellung von Ersatzlieferungen. Als Instrument zur Bewertung der Risiken und zur Definition geeigneter Verbesserungsmaßnahmen eignet sich u.a. das Werkzeug FMEA.
Notfallmanagement. Bei gefährlichen Ereignissen im Sinne der BUVO-NE stellt der ZB der TDI die erforderlichen Daten und Dokumente zur Verfügung, damit das TDI die gesetzlich geforderten Untersuchungen durchführen kann. Darüber hinaus stellt der ZB ein geeignetes und während der Nutzungsdauer jederzeit erreichbares Notfallmanagementsystem sicher. Die Ansprechpartner mit Ruf-Nr. sind der TDI mindestens 5 Werktage vor Verkehrsaufnahme bzw. Nutzung der Serviceeinrichtung und vor jeder Änderung schriftlich mitzuteilen. Das Notfallmanagement ist Anlage zu diesen NBS-BT.
Notfallmanagement. Glossar Fachautoren/örtlich zuständige Geschäftsführung
Notfallmanagement. Das Notfallmanagement für die Eisenbahninfrastruktur des Anschlusses ist im Rahmen des Not- fallmanagements der gesamten FCT geregelt. Hier: Notfallmappe / Unfallmeldetafeln
Notfallmanagement. Bei gefährlichen Ereignissen stellt der Zugangsberechtigte der KVG die Indusi- Kassetten bzw. die Indusi-Daten der Fahrtschreiber zur Verfügung, damit die KVG die gesetzlich geforderten Untersuchungen durchführen kann.
Notfallmanagement. Die DLB hält zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Pflichten beim Betrieb ihrer Schienenwege ein Notfallmanagement auf der Grundlage der BUVO-NE vor. Regelungen, die zur unmittelbaren Betriebsdurchführung nach erfolgter Kapa- zitätszuweisung erforderlich sind, werden dem Zugangsberechtigten als Anla- ge zum INV zur Verfügung gestellt. Bei kurzfristigen, einmaligen Nutzungen der Schienenwege gemäß Abschn. 2.4 SNB-BT wird die Anlage mit den Fahrplanunterlagen zur Verfügung gestellt. In der Anlage ist die Verständigung im Falle des Eintritts gefährlicher Ereignis- se durch das EVU geregelt. Regelungen zur Verständigung durch die DLB enthält Abschn. 5.3 SNB-BT.
Notfallmanagement. Glossar Fachautoren/örtlich zuständige Geschäftsführung örtlich zuständige Geschäftsführung BEV/DB Netz AG Fachautor DB Netz AG Verteiler Bekanntgaben/Aktualisierungen
