Notfallmanagement. Bei gefährlichen Ereignissen im Sinne der BUVO-NE stellt der Zugangsberechtigte dem ZÖA die erforderlichen Daten und Dokumente zur Verfügung, damit der ZÖA die gesetzlich geforderten Untersuchungen durchführen kann. Darüber hinaus stellt der Vertragspartner ein geeignetes und während der Nutzungsdauer jederzeit erreichbares Notfallmanagementsystem sicher. Die Ansprechpartner mit Rufnummern. sind dem örtlichen Betriebsleiter mindestens 3 Werktage vor Verkehrsaufnahme und vor jeder Änderung schriftlich mitzuteilen. Bei Unfällen und Unregelmäßigkeiten, die den Einsatz eines Notfallmanagers oder eines Bereitschaftshabenden erforderlich machen, ist deren Weisung unbedingt Folge zu leisten.
Notfallmanagement. Bei Notfällen hat das EVU unverzüglich folgende Stellen telefonisch zu unterrichten: ⮚ RTB Rail Terminal Bremerhaven GmbH: +00 (0) 000 00000-000 ⮚ Notfallmeldestelle Fahrdienstleiter Stellwerk STF Bremerhaven-Seehafen: +00 (0) 000 00000000 Bei gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb gilt die Konzernrichtlinie KoRil 123 der DB Netz AG „Notfallmanagement, Brandschutz“ in der jeweils aktuellen Fassung im Rahmen eines gesonderten Vertrages mit der DB Netz AG. Das EVU stellt dem EIU auf Verlangen alle erforderlichen Daten (z. B. Nachweise über Befähigung des eingesetzten Personals, Indusi-Daten) zwecks Durchführung der gesetzlich geforderten Untersuchungen zur Verfügung.
Notfallmanagement. Bei gefährlichen Ereignissen im Sinne der BUVO-NE stellt der Zugangsberechtigte der SWU die erforderlichen Daten und Dokumente zur Verfügung, damit die SWU die gesetzlich geforderten Untersuchungen durchführen kann. Darüber hinaus stellt der Vertragspartner ein geeignetes und während der Nutzungsdauer jederzeit erreichbares Notfallmanagementsystem sicher. Die Ansprechpartner mit Ruf-Nr. sind der Eisenbahnbetriebsleitung der SWU mindestens 3 Werktage vor Verkehrsaufnahme und vor jeder Änderung schriftlich mitzuteilen.
Notfallmanagement. Der Xxxxxx des ambulanten Betreuungsdienstes stellt sicher, dass ein Notfallplan erarbeitet wird, der den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekannt ist. Der Notfallplan beinhaltet alle Sofortmaß- nahmen, die beim Auftreten eines Notfalls getroffen werden müssen.
Notfallmanagement. Das trassenbestellende EVU stellt ein geeignetes und während der Verkehrszeiten jederzeit erreichbares Notfallmanagement sicher. Ansprechpartner und Rufnummer sind der Betriebs- leitung der F.E.G mbH mindestens 3 Werktage vor dem Verkehrstag schriftlich mitzuteilen.
Notfallmanagement. Bei gefährlichen Ereignissen im Sinne der BUVO-NE stellt der Zugangsberechtigte der KVG die erforderlichen Daten und Dokumente zur Untersuchung der Ereignisse zur Verfügung, damit die KVG die gesetzlich geforderten Untersuchungen durchfüh- ren kann. Darüber hinaus stellt der Zugangsberechtigte ein geeignetes und während der Nut- zungsdauer jederzeit erreichbares Notfallmanagementsystem sicher, um im Ereignis- fall die erforderlichen Untersuchungen vor Ort durchzuführen und Maßnahmen zur schnellen Wiederaufnahme des Betriebes durchführen zu können. Die Ansprech- partner mit Rufnummer sind der Betriebsleitung der KVG mindestens fünf Werktage vor Verkehrsaufnahme und vor jeder Änderung schriftlich mitzuteilen. Die KVG stellt auf dieser Basis Unfallmeldetafeln mit allen Ansprechpartnern zur Verfügung.
Notfallmanagement. Die VPSI übernimmt die Melde- und Alarmierungsaufgaben bei gefährlichen Ereignissen sowie die Koordination durch einen eigenen Notfallmanager am Ereignisort. Auf der Infrastruktur der VPSI gelten die Unfallmeldetafeln der VPSI und die Buvo-NE. Das EVU stellt ein geeignetes und während der Verkehrszeiten jederzeit erreichbares Notfallmanagement sicher. Die Ansprechpartner bei der VPSI und dem EVU werden mit Abschluss des Infrastrukturnutzungsvertrages gegenseitig bekanngegeben.
Notfallmanagement. 14 5.2 Informationen zu einzelnen Zugfahrten ……………………………… 14 5.3 Störungen in der Betriebsabwicklung .............................................
Notfallmanagement. Die DLB hält zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Pflichten beim Betrieb ihrer Schienenwege ein Notfallmanagement auf der Grundlage der BUVO-NE vor. Regelungen, die zur unmittelbaren Betriebsdurchführung nach erfolgter Kapa- zitätszuweisung erforderlich sind, werden dem Zugangsberechtigten als Anla- ge zum INV zur Verfügung gestellt. Bei kurzfristigen, einmaligen Nutzungen der Schienenwege gemäß Abschn. 2.4 SNB-BT wird die Anlage mit den Fahrplanunterlagen zur Verfügung gestellt. In der Anlage ist die Verständigung im Falle des Eintritts gefährlicher Ereignis- se durch das EVU geregelt. Regelungen zur Verständigung durch die DLB enthält Abschn. 5.3 SNB-BT.
Notfallmanagement. Für die Serviceeinrichtung der DHE ist ein Notfallmanagement eingerichtet. Anzuwendende Regelwerke sind die Unfallmeldetafeln der DHE. Entsprechende Kommunikationsmöglichkeiten mit dem Notfallmanager werden den zugangsberech- tigten EVU mit Bewilligung des Eisenbahninfrastrukturnutzungsvertrages übermittelt.