Notfallmanagement. Bei gefährlichen Ereignissen im Sinne der BUVO-NE stellt der Zugangsberechtigte dem ZÖA die erforderlichen Daten und Dokumente zur Verfügung, damit der ZÖA die gesetzlich geforderten Untersuchungen durchführen kann. Darüber hinaus stellt der Vertragspartner ein geeignetes und während der Nutzungsdauer jederzeit erreichbares Notfallmanagementsystem sicher. Die Ansprechpartner mit Rufnummern. sind dem örtlichen Betriebsleiter mindestens 3 Werktage vor Verkehrsaufnahme und vor jeder Änderung schriftlich mitzuteilen. Bei Unfällen und Unregelmäßigkeiten, die den Einsatz eines Notfallmanagers oder eines Bereitschaftshabenden erforderlich machen, ist deren Weisung unbedingt Folge zu leisten.
Notfallmanagement. Glossar Fachautoren/örtlich zuständige Geschäftsführung örtlich zuständige Geschäftsführung BEV/DB Netz AG Fachautor DB Netz AG Verteiler Bekanntgaben/Aktualisierungen
Notfallmanagement. 14 5.2 Informationen zu einzelnen Zugfahrten ……………………………… 14 5.3 Störungen in der Betriebsabwicklung .............................................
Notfallmanagement. 3.3 Antrags- und Zuweisungsverfahren
Notfallmanagement. 6.3.1 Vossloh verpflichtet sich und ist berechtigt, bei Unfällen alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr oder Minderung von Schäden zu ergreifen.
Notfallmanagement. 7.1 Der Dienstleister benachrichtigt den Kunden unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden, nachdem er von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten Kenntnis erlangt hat. Eine solche Benachrichtigung muss, soweit innerhalb des Benachrichtigungsfensters bekannt, Folgendes enthalten (i) die Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten beschreiben, einschließlich, soweit möglich, die Kategorien und die ungefähre Anzahl der betroffenen Personen sowie die Kategorien und die ungefähre Anzahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze; (ii) den Namen und die Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Dienstleister nennen, der zusätzliche Informationen zur Verfügung stellen kann; (iii) soweit bekannt, die wahrscheinlichen Folgen einer solchen Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten beschreiben; und (iv) gegebenenfalls vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen beschreiben. Der Dienstleister ergreift unverzüglich alle notwendigen und ratsamen Abhilfemaßnahmen und kooperiert umfassend mit dem Kunden bei allen angemessenen und rechtmäßigen Bemühungen, eine solche Verletzung der personenbezogenen Daten zu verhindern, abzumildern oder zu berichtigen.
Notfallmanagement. 8.1 Die Vertragspartner haben sich über Unfälle, Mängel und Schäden, die beide Vertrags- partner betreffen, insbesondere Personenunfälle, Beschädigungen der Eisenbahninfrastruktur und der Eisenbahnfahrzeuge sowie Entgleisungen derartiger Fahrzeuge, auch wenn sie ohne erkennbare Beschädigungen, umweltgefährdende Immissionen, Austritt wassergefährdender Stoffe oder sonstige Gefahren (z.B. Brand/Explosion) für den Betrieb verlaufen sind, unver- züglich zu informieren.
Notfallmanagement. Alle Störungen und Unregelmäßigkeiten im Bahnbetrieb sind der Unfallmeldestelle unverzüglich zu melden: Telefon: 0177 / 00 00 000 Der Notfallmanager des EIU koordiniert am Einsatzort die Hilfs- und Rettungskräfte. Unterstützt wird er durch die Notfallkräfte der beteiligten EVU. Änderungen in den Unfallmeldetafeln teilt das EIU dem EVU schriftlich mit.
Notfallmanagement. Alle gefährlichen Ereignisse und Unfälle auf der Eisenbahninfrastruktur der WHE sind der Unfallmeldestelle der WHE unverzüglich mitzuteilen. Der Ereignisort darf nach einem Zwi- schenfall solange nicht verändert werden, bis der Notfallmanager die Unfallstelle /den Er- eignisort (ggf. auch telefonisch) freigegeben hat. Gefährliche Ereignisse sind auch das Auf- fahren von Weichen und das Vorbeifahren an Halt zeigenden Signalen. Die Unfallmeldestelle für gefährliche Ereignisse auf der Eisenbahninfrastruktur ist zu errei- chen unter folgender Telefonnummer: 02325–788371 /-375. Bei gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb gilt die Betriebsunfallvorschrift für Nicht- bundeseigene Eisenbahnen (Buvo-NE) in der jeweils aktuellen Fassung.
Notfallmanagement. B3 Das Notfallmanagement nimmt der Gleisanschließer Stadt Geretsried wahr. Bei gefährlichen Ereignissen und Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit DB Cargo informiert der Gleisanschließer unverzüglich den Alle Eisenbahnbetriebsunfälle auf der Infrastruktur des Anschließers sind der Regierung von Oberbayern mitzuteilen.