Zuständigkeiten Musterklauseln

Zuständigkeiten. Die Medikationsanalyse ist Aufgabe des Apothekers. Es handelt sich dabei um eine pharma- zeutische Tätigkeit, die über die Information und Beratung über Arzneimittel hinausgeht. So- fern nichtapprobiertes pharmazeutisches Personal bei einzelnen, nicht aufgrund § 3 Abs. 4 ApBetrO dem Apotheker vorbehaltenen Arbeitsschritten eingebunden wird, darf es nur ent- sprechend seiner Ausbildung und seinen Kenntnissen eingesetzt werden und ist über die dabei gebotene Sorgfalt regelmäßig zu unterweisen (§ 3 Abs. 1 ApBetrO).
Zuständigkeiten. Zuständigkeiten und Aufgaben der Stadt Thun • Co-Leitung der Projektorganisation (bis und mit rechtskräftigem Beschluss der UeO bzw. der UeOs). • Planerlassverfahren für ZPP und UeO einschliesslich aller entsprechenden Kommunikation, in Ab- sprache mit dem Projektentwickler Frutiger AG. • Verfügen der Mehrwertabgabe nach MWAR bzw. BauG. • Übernahme der in den öffentlich-rechtlichen Vorschriften (UeO) bezeichneten öffentlichen Räume zu Eigentum und Unterhalt. • Durchführung des partizipativen Prozesses und des Qualitätssicherungsverfahrens für die öffentli- chen Räume. • Erstellung/Einrichtung der öffentlichen Parkanlage mit Infrastruktur einschliesslich der Mittelbe- reitstellung. • Projekte auf und entlang der Basiserschliessung (Unterführung, Boulevard, ÖV-Haltestelle) ein- schliesslich der Mittelbereitstellung. • Erarbeitung der ZPP-Vorschriften, Planerlassverfahren bis und mit Genehmigung; Fertigstellung der UeO und Erlass derselben bis zur Rechtskraft, Erstellung der öffentlichen Einrichtungen wie Park, Kindergarten. Zuständigkeiten und Aufgaben der Eigentümer und des Projektentwicklers auf ihren Baufeldern • Co-Leitung der Projektorganisation, bis und mit dem rechtskräftigen Beschluss der UeO bzw. der UeOs, für die Realisierung der Überbauung ist die Leitung bei der Projektentwicklerin Frutiger AG. • Erstellen der Detailerschliessung bis zu deren Übernahme durch die Stadt. Verkauft sie vor der Übergabe Grundeigentumsteile an Dritte, so bleibt sie für den Bau der Detailerschliessung zustän- dig. • Durchführung der Projektwettbewerbe für die Wohnbauten.
Zuständigkeiten. Prüfungskommission
Zuständigkeiten. Aufgrund von § 1 Abs. 1 VwVfG LSA i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG sowie • der Immis-ZustVO, • den §§ 10 – 12 WG LSA, • der Verordnung über abweichende Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasser- rechts (Wasser-ZustVO), • den §§ 32, 33 Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA), • der Abfallzuständigkeitsverordnung (Abf ZustVO), • der Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung (ArbSch-ZustVO), • den §§ 55 – 59 BauO LSA sowie • den §§ 1, 19 und 32 Brandschutzgesetz (BrSchG) sind für die Überwachung der Errichtung und des Betriebes bzw. der wesentlichen Ände- rung der Anlage folgende Behörden zuständig: a) das Landesverwaltungsamt als - Obere Immissionsschutzbehörde, b) das Landesamt für Verbraucherschutz – Gewerbeaufsicht Nord – für die technische Sicherheit und den Arbeitsschutz, c) der Landkreis Stendal als - Untere Bauplanungs- und Bauaufsichtsbehörde, - Untere Brand- und Katastrophenschutzbehörde, - Untere Wasserbehörde, - Untere Bodenschutz- und Abfallbehörde, - Untere Naturschutzbehörde, - Untere Denkmalschutzbehörde und - Gesundheitsamt.
Zuständigkeiten. Unterrichtskommission
Zuständigkeiten. Der Schiedsrat hat die Befugnisse, die ihm der GAV/INFRI-VOPSI und das vorliegende Reglement zuweisen.
Zuständigkeiten. Anbieter der Prüfungen ist die Kassenärztliche Vereinigung. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellt der Kassenärztlichen Vereinigung eine von ihr entwickelte Prüfungssoftware für die Durchführung der Prüfung zur Verfügung, die aus der Prü- fungsfallsammlung die konkrete Prüfung für den Arzt generiert und bereitstellt.
Zuständigkeiten. Die Zuständigkeiten zwischen dem Verein Fröschi und den städtischen Fachabteilungen sind wie folgt geregelt: 6.1 Der Verein Fröschi ist zuständig für die Betriebsführung " Spielplatz", Personalführung Mitarbeitende, Betreuung der Ehrenamtlichen und freiwilligen Mitarbeitenden, Tierbe- treuung, Vermietungen, Betriebshaftpflicht sowie für die Entsorgung von Kehricht/Tier- mist, Unterhalt Ställe/Unterstand, Winterdienst und Reinigungsarbeitenden im Pavillon. 6.2 Die Abteilung Immobilien ist zuständig für den Mietvertrag des Gebäudes, Gebäudever- sicherung, Gebäudeunterhalt Pavillon, Container und Ställe sowie Parkplätze. 6.3 Die Abteilung Tiefbau ist zuständig für die Baumpflege und Fällungen, Kanalisation, Bachunterhalt, Zäune, Anschaffung von neuen Spielgeräten, Reparatur/Unterhalt von Spielgeräten und für den allgemeinen Unterhalt Tiefbau. Die anstehenden Arbeiten und Transportfahrten werden dabei durch den städtischen Werkhof, auf Anweisung des Ver- antwortlichen für öffentliche Anlagen ausgeführt. 6.4 Die Entsorgung der Abfälle erfolgt gewichtsabhängig mittels für Gewerbe übliche Roll- container. Die Kosten für die Abfallentsorgung werden von der ZEBA der Stadt Zug ver- rechnet. 6.5 Die Abteilung Kind Jugend Familie ist Ansprechstelle für den Verein in der städtischen Verwaltung. Sie ist zudem zuständig für die Ausrichtung des städtischen Beitrags, die Leistungsvereinbarung, das Betriebskonzept, die fachliche Entwicklung und Beratung. 6.6 Einmal jährlich findet ein Rundgang mit allen Beteiligten auf dem Spielplatz statt. Darin werden notwendige Unterhaltsarbeiten und die Verantwortung für deren Ausführung definiert. Der Rundgang findet jeweils bis spätestens Ende Xxxx statt. 6.7 Der Verein Fröschi kann bei Bedarf einen schriftlichen Antrag für Unterhalts-, Reparatur- arbeiten oder sonstige Beiträge bei der zuständigen städtischen Fachabteilung einrei- chen. 6.8 Der Verein Fröschi gewährleistet, dass folgende Vermietungsgrundsätze der Stadt Zug eingehalten werden: – Stadtzuger Kinder, Familien und Familienangebote haben Vorrang bei der Vergabe – keine Platzmiete bezahlen die Nutzergruppen des Bildungsdepartements der Stadt Zug (Stadtschulen: Primarschule und Kindergarten, Freizeitbetreuung, Kindertreff SPE, Ferienbetreuung Ferien-Zug) – Private Stadtzuger Xxxxxx (z. B. Kitas, Spielgruppen) bezahlen einen tieferen Preis als ausserstädtische Xxxxxx – Stadtzuger Privatpersonen zahlen einen tieferen Preis als ausserstädtische Privatper- sonen Der Verein Frösc...
Zuständigkeiten. Unterrichtskommission des Departements für Sport, Bewegung und Gesundheit
Zuständigkeiten. Für die Abgrenzung der Zuständigkeiten bei der Durchführung des Notfallmanage- ments ist die Bahnhofsgrenze des Bf Konstanz (DB-Einfahrsignal F bzw. Ls 50) massgebend: - DB Netz AG: Zuständigkeit innerhalb des Bf Konstanz bis zur o.g. Bahnhofsgrenze - SBB I: Zuständigkeit ab der o.g. Bahnhofsgrenze Richtung Kreuzlingen bzw. Kreuzlingen Hafen