Zuständigkeiten Musterklauseln

Zuständigkeiten. Die Medikationsanalyse ist Aufgabe des Apothekers. Es handelt sich dabei um eine pharma- zeutische Tätigkeit, die über die Information und Beratung über Arzneimittel hinausgeht. So- fern nichtapprobiertes pharmazeutisches Personal bei einzelnen, nicht aufgrund § 3 Abs. 4 ApBetrO dem Apotheker vorbehaltenen Arbeitsschritten eingebunden wird, darf es nur ent- sprechend seiner Ausbildung und seinen Kenntnissen eingesetzt werden und ist über die dabei gebotene Sorgfalt regelmäßig zu unterweisen (§ 3 Abs. 1 ApBetrO).
Zuständigkeiten. Prüfungskommission Härtefälle
Zuständigkeiten. Aufgrund von § 1 Abs. 1 VwVfG LSA i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG sowie  der Immi-ZustVO,  den §§ 10 - 12 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA),  der Verordnung über abweichende Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts (Wasser-ZustVO),  den §§ 32, 33 Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA),  der Abfallzuständigkeitsverordnung (Abf ZustVO),  der Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung (ArbSch-ZustVO),  den §§ 55 - 59 BauO LSA sowie  den §§ 1, 19 und 32 Brandschutzgesetz (BrSchG) sind für die Überwachung der Errichtung und des Betriebes bzw. der wesentlichen Ände- rung der Anlage folgende Behörden zuständig:
Zuständigkeiten. Unterrichts- und Prüfungskommission
Zuständigkeiten. Art. 4 Der Schiedsrat hat die Befugnisse, die ihm der GAV/INFRI-VOPSI und das vorliegende Reglement zuweisen.
Zuständigkeiten. (1) Anbieter der Prüfungen ist die Kassenärztliche Vereinigung. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellt der Kassenärztlichen Vereinigung eine von ihr entwickelte Prüfungssoftware für die Durchführung der Prüfung zur Verfügung, die aus der Prü- fungsfallsammlung die konkrete Prüfung für den Arzt generiert und bereitstellt.
Zuständigkeiten. Art. 38 Verhältnis zum kantonalen Recht
Zuständigkeiten. 1. Die Rechte und Pflichten dieser Vereinbarung werden grundsätzlich durch die für Pflanzengesundheit und den Pflanzenschutz zuständigen Ministerial- und Senatsverwaltungen der Länder wahrgenommen.
Zuständigkeiten. Die Zuständigkeiten zwischen dem Verein Fröschi und den städtischen Fachabteilungen sind wie folgt geregelt:
Zuständigkeiten. Unterrichtskommission des Departements für Sport, Bewegung und Gesundheit