Rechte und Pflichten der Vertragspartner Musterklauseln

Rechte und Pflichten der Vertragspartner. 4.1. Der Auftraggeber darf die Dienste anderer Vermittler in Anspruch nehmen.
Rechte und Pflichten der Vertragspartner. 3 Inhalt der Einzelvereinbarung zum Rahmenvertrag § 4 Zustandekommen einer Einzelvereinbarung § 5 Pflichten der Vertragspartner, Eigentums- und Gefahrübergang § 6 Verbrauchsgasmenge und Zeitraum § 7 Übergabe- und Übernahmepunkt § 8 Anforderung von Verbrauchsgasmengen und Bestätigung § 9 Entgelt
Rechte und Pflichten der Vertragspartner. 3 Lieferung von Verbrauchsgas § 4 Zustandekommen des Rahmenvertrages § 5 Pflichten der Vertragspartner, Eigentums- und Gefahrübergang § 6 Verbrauchsgasmenge und Zeitraum § 7 Gasbeschaffenheit § 8 Übergabe- und Übernahmepunkt § 9 Anforderung von Verbrauchsgasmengen und Bestätigung § 10 Entgelt § 11 Sicherheit für die Vertragserfüllung
Rechte und Pflichten der Vertragspartner. 2.1. Rechte und Pflichten des Amtes:
Rechte und Pflichten der Vertragspartner. 3.1 T-Deutschland wird mit Überlassung einer Kommunalen Trägerinfrastruktur das Recht eingeräumt, auf bzw. an dieser Funkanlage im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu installieren, zu betrei- ben, zu unterhalten, zu ändern und zu erneuern.
Rechte und Pflichten der Vertragspartner. (1) Der / Die Eigentümer/in verzichtet im Falle von Abschwemmungen freiwillig auf sein / ihr Recht nach § 72 (2) NWG zur Wiederherstellung des früheren Zustandes. § 72 (3) NWG bleibt von dieser Vereinbarung unberührt.
Rechte und Pflichten der Vertragspartner. 1.1. des Auftragnehmers (im Folgenden AN genannt)
Rechte und Pflichten der Vertragspartner. 4.1 Die Telekommunikationsdienstleistung wird von der Salzburg AG auf Grundlage des Telekommunikationsgesetzes sowie der weiteren maß- geblichen gesetzlichen Bestimmungen erbracht. Stand: September 2007, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.
Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Die Telekommunikationsdienstleistungen werden von Citycom bzw. von der Muttergesellschaft der Holding Graz GmbH auf Grund des Telekommunikationsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung erbracht. Citycom gibt dem Kunden je nach Verfügbarkeit unentgeltlich allgemeine Informationen über die Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen. Ausschließlich der Kunde ist für den Inhalt und die Art der von ihm und von Personen, denen er die Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen der Citycom ermöglicht, übermittelten Informationen verantwortlich. Er hat insbesondere für die Einhaltung der strafgesetzlichen Bestimmungen und des Datenschutzgesetzes zu sorgen. Änderungen seines Namens, seiner Anschrift, der Zahlstelle, des Ansprechpartners, sowie Änderungen der Firmenbuchnummer und der Rechtsform hat der Kunde umgehend Citycom schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene Adresse oder Zahlstelle gesandt wurden.
Rechte und Pflichten der Vertragspartner. 4.1. Der Auftraggeber darf die Dienste anderer Vermittler nicht in Anspruch nehmen. Er beauftragt den Vermittler exklusiv mit der Vermittlung des Darlehens, so lange dieser Vertrag gültig ist.