Common use of NOTRUFE Clause in Contracts

NOTRUFE. Auf Grund der Stromversorgung der Anschalteinrichtungen (z.B. Endgerät, Medienwandler, Telefonanlage oder ähnliches) über das Hausstromnetz kann bei einem Stromausfall keine Gesprächsverbindung mehr aufgebaut werden. Ein Notruf ist somit NICHT möglich. Damit Notrufe korrekt zugestellt werden können, darf die Telefonieleistung nur an dem Standort genutzt werden, an dem der Anschluss geschaltet ist bzw. der als Anschaltestandort vereinbart wurde. (Siehe hierzu auch § 6 (18) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft bzgl. der nomadischen Nutzung lokalisierter Rufnummern.)

Appears in 2 contracts

Samples: Phone & Surf 70 Service Agreement, Phone & Surf 8 Service Agreement

NOTRUFE. Auf Grund der Stromversorgung der Anschalteinrichtungen (z.B. Endgerät, Medienwandler, Telefonanlage oder ähnliches) über das Hausstromnetz kann bei einem Stromausfall keine Gesprächsverbindung Gesprächsverbindung mehr aufgebaut werden. Ein Notruf ist somit NICHT möglichmöglich. Damit Notrufe korrekt zugestellt werden könnenkönnen, darf die Telefonieleistung nur an dem Standort genutzt werden, an dem der Anschluss geschaltet ist bzw. der als Anschaltestandort vereinbart wurde. (Siehe hierzu auch § 6 (18) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft bzgl. der nomadischen Nutzung lokalisierter Rufnummern.)

Appears in 2 contracts

Samples: Phone & Surf Fibre 500 Agreement, Phone & Surf 30 Service Agreement

NOTRUFE. Auf Grund der Stromversorgung der Anschalteinrichtungen (z.B. EndgerätFritzBox, MedienwandlerGen- exisbox, Telefonanlage oder ähnliches) über das Hausstromnetz kann bei einem Stromausfall keine Gesprächsverbindung mehr aufgebaut werden. Ein Notruf ist somit NICHT möglichmöglich. Damit Notrufe korrekt zugestellt werden könnenkönnen, darf die Telefonieleistung Telefoniedienstleistung nur an dem Standort genutzt werden, an dem der Anschluss geschaltet ist bzw. der als Anschaltestandort vereinbart wurde. (Siehe hierzu auch § 15 Abs. 6 (18) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft Geschäftsbedingungen von AIG bzgl. der nomadischen Nutzung lokalisierter lo- kalisierter Rufnummern.)

Appears in 1 contract

Samples: Auftrag

NOTRUFE. Auf Grund Aufgrund der Stromversorgung der Anschalteinrichtungen (z.B. EndgerätFRITZ!Box, Medienwandler, Telefonanlage oder ähnlichesähnliches) über über das Hausstromnetz kann bei einem Stromausfall keine Gesprächsverbindung mehr aufgebaut werden. Ein Notruf ist somit NICHT möglich. Damit Notrufe korrekt zugestellt werden können, darf die Telefonieleistung nur an dem Standort genutzt werden, an dem der Anschluss geschaltet ist bzw. der als Anschaltestandort vereinbart wurde. wurde (Siehe siehe hierzu auch § 15 Abs. 6 (18) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft bzgl. der nomadischen Nutzung lokalisierter Rufnummern).)

Appears in 1 contract

Samples: Telecommunications

NOTRUFE. Auf Grund der Stromversorgung der Anschalteinrichtungen (z.B. EndgerätRouter wie Fritz!Box, MedienwandlerGenexis- box, Telefonanlage oder ähnlichesähnliches) über über das Hausstromnetz kann bei einem Stromausfall keine Gesprächsverbindung mehr aufgebaut werden. Ein Notruf ist somit NICHT möglich. Damit Notrufe korrekt zugestellt werden können, darf die Telefonieleistung nur an dem Standort genutzt werden, an dem der Anschluss geschaltet ist bzw. der als Anschaltestandort vereinbart wurde. (Siehe hierzu auch § 6 (18) 16 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft bzgl. Multimedia-AGB zur der nomadischen Nutzung lokalisierter Rufnummern.)

Appears in 1 contract

Samples: Service Agreement

NOTRUFE. Auf Grund der Stromversorgung der Anschalteinrichtungen (z.B. EndgerätFRITZ!Box, Medienwandler, Telefonanlage oder ähnlichesähnliches) über über das Hausstromnetz kann bei einem Stromausfall keine Gesprächsverbindung Gesprächsverbin- dung mehr aufgebaut werden. Ein Notruf ist somit NICHT möglichmöglich. Damit Notrufe korrekt zugestellt werden könnenkönnen, darf die Telefonieleistung Telefonie- leistung nur an dem Standort genutzt werden, an dem der Anschluss geschaltet ist bzw. der als Anschaltestandort vereinbart wurde. wurde (Siehe siehe hierzu auch § 15 Abs. 6 (18) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft bzgl. der nomadischen Nutzung lokalisierter RufnummernRufnum- mern).)

Appears in 1 contract

Samples: Telecommunications

NOTRUFE. Auf Grund der Stromversorgung der Anschalteinrichtungen (z.B. Endgerät, Medienwandler, Telefonanlage oder ähnlichesähnliches) über über das Hausstromnetz kann bei einem Stromausfall keine Gesprächsverbindung mehr aufgebaut werden. Ein Notruf ist somit NICHT möglich. Damit Notrufe korrekt zugestellt werden können, darf die Telefonieleistung nur an dem Standort genutzt werden, an dem der Anschluss geschaltet ist bzw. der als Anschaltestandort vereinbart wurde. (Siehe hierzu auch § 6 (18) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft bzgl. der nomadischen Nutzung lokalisierter Rufnummern.)

Appears in 1 contract

Samples: Telecommunications